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21.3785 · Motion · 2021-06-17

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der es ermöglicht, Zentren für Asylsuchende in Ländern ausserhalb von Europa zu schaffen, dies nach dem Modell, wie es vom dänischen Parlament jüngst beschlossen wurde.

Begründung

Das dänische Parlament hat kürzlich mit grosser Mehrheit einen Entwurf der Regierung verabschiedet, wonach Zentren für Asylsuchende in Ländern ausserhalb der EU geschaffen werden sollen.

Das bedeutet konkret, dass Personen, die in Dänemark Asyl suchen, in Afrika untergebracht werden, während sie auf einen Entscheid der Behörden zu ihrem Gesuch warten; dies natürlich in Strukturen, die den internationalen Standards entsprechen.

Interessanterweise ist die dänische Ministerpräsidentin Sozialdemokratin, und der Migrationsminister, ebenfalls ein Sozialdemokrat, ist der Sohn äthiopischer Einwanderer. Es ist also schwierig, gegenüber Kopenhagen Rassismusvorwürfe anzubringen.

Die Vorteile der von Dänemark gewählten Lösung sind offensichtlich:

- Einerseits der Abschreckungseffekt, den die Regierung nicht verhehlt. Der Regierungssprecher hat es öffentlich erklärt: Die Regierung erwarte, dass die Migrantinnen und Migranten darauf verzichten werden, in Dänemark ein Asylgesuch einzureichen, dies im Wissen darum, dass sie nicht in Dänemark untergebracht werden, sondern in afrikanischen Ländern. Auch die Schweiz muss dafür sorgen, dass sie für Wirtschaftsmigrantinnen und migranten weniger attraktiv wird. Dies umso mehr, als sich die Situation an der Asylfront wieder zuspitzt, insbesondere in Lampedusa, wie die internationale Berichterstattung zeigt.

- Die offensichtlichen Einsparungen, da sich in Afrika Unterbringungsstrukturen, die den internationalen Standards entsprechen oder über diese hinausgehen, zu deutlich geringeren Kosten einrichten lassen als in Europa.

- Die Eindämmung von ungerechtfertigten Migrationsströmen, bestehend aus Personen, die keinen Anspruch auf Asyl haben. Insbesondere aber:

- Die Rückbesinnung auf den Kern des Asylrechts, dessen Zweck der Schutz und nicht die Immigration ist.

Es stimmt zwar, dass die EU-Kommission sofort Einwände erhoben hat gegen das von Kopenhagen vorgeschlagene Modell, das ihrer Ansicht nach nicht den EU-Regeln entspricht. Es ist aber keineswegs gesagt, dass diese Zensur zum Abbruch des Projekts führen wird.

Wenn Dänemark als EU-Mitgliedstaat ein solches Modell umsetzen kann, gibt es keinen Grund dafür, warum die Schweiz nicht dasselbe tun sollte.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

In der Vergangenheit wurden von europäischen Staaten wie auch von der EU bereits mehrfach Konzepte zur Behandlung von Asylgesuchen ausserhalb Europas entwickelt. Sie haben sich vor allem aus zwei Gründen als in der Praxis nicht umsetzbar erwiesen: Einerseits stellen sich hier komplexe völkerrechtliche Fragen, andererseits hat bisher noch kein aussereuropäischer Staat zu einer solchen Lösung Hand geboten.

Der Bundesrat hat in seinem im Mai 2017 veröffentlichten Bericht "Neukonzeption von Schengen/Dublin, europäische Koordination und burden sharing" in Erfüllung des Postulats Pfister 15.3242 vom 19. März 2015 die Vor- und Nachteile von Asylzentren ausserhalb des Dublin-Raums evaluiert. Er kommt darin zum Schluss, dass eine Auslagerung der Asylverfahren komplexe rechtliche Fragen aufwerfen würde und mit erheblichen Herausforderungen auf politischer und operativer Ebene verbunden wäre. Die Umsetzung würde nämlich Abkommen mit Drittstaaten bedingen, die den politischen Willen für solche Verfahrenszentren in ihrem Land aufbringen. Zudem müssten von diesen Staaten ausreichende Garantien für die Achtung der Menschenrechte wie auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht erwartet werden können. Der Bundesrat erachtet solche Abkommen derzeit als nicht realistisch. Ausserdem würde so das Problem der Wirtschaftsmigration und der illegalen Einreise in den Schengen-Raum nicht wirklich gelöst. Und schliesslich könnte eine Auslagerung der Asylzentren zu einem zweigleisigen System führen: einerseits eine Struktur im nationalen Hoheitsgebiet, in dem die Überstellung von Asylsuchenden in einen Drittstaat oder in einen anderen Dublin-Staat verfügt werden kann, und andererseits operative und finanzielle Unterstützung im Aufnahmeland. Es ist daher nicht sicher, dass ein solches System ressourcenschonender wäre.

Das dänische Konzept zur Auslagerung befindet sich weder in Umsetzung noch bestehen Anhaltspunkte dafür, dass es in naher Zukunft umgesetzt wird. Die Wirksamkeit des Konzepts kann deswegen nicht beurteilt werden. Der Bundesrat wird jedoch die weitere Entwicklung mit Interesse verfolgen. Wie bereits in seiner Stellungnahme zur Interpellation Hess 21.3387 vom 19. März 2021 "Dänemarks Vision 'null Asylsuchende'. Auch für die Schweiz?", verweist der Bundesrat auf die Bedeutung der im März 2019 in Kraft gesetzten Reform des schweizerischen Asylsystems. Sie ermöglicht, die Herausforderungen in diesem Bereich zu bewältigen. Durch die gemeinsamen Bemühungen des Gesetzgebers und der zuständigen Schweizer Behörden sind pragmatische Neuerungen entstanden, die zu einem deutlichen Rückgang der offensichtlich unbegründeten Asylgesuche geführt haben. Der Bundesrat unterstreicht auch, wie wichtig die europäische Zusammenarbeit ist, um die Schengen-Aussengrenzen besser zu schützen, die Bearbeitung unbegründeter Asylgesuche an den Aussengrenzen zu ermöglichen und Sekundärmigration innerhalb des Dublin-Raums zu verhindern. In diesem Sinn unterstützt er die Stossrichtung des von der Europäischen Kommission im September 2020 präsentierten Pakets für Migration und Asyl. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schweiz diese Bemühungen sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene fortführen soll.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.