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Verwaltungsrat der Post. Versäumt es der Bundesrat erneut, einer ausgewogenen regionalen und sprachlichen Vertretung Rechnung zu tragen?

21.3793 · Interpellation · 2021-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In der Ausgabe des Corriere del Ticino vom 17. Juni 2021 war in einer Meldung zu lesen, dass der Bundesrat im Begriff sei, ein neues Mitglied des Verwaltungsrats der Post zu nominieren. Darin wird vorweggesagt, dass auf dem Tisch der Regierung ein Vorschlag für eine deutschsprachige Person liegt. In seiner Antwort vom 15. Juni 2020 auf die Frage 20.5378 schrieb die Regierung, es sei dem Bundesrat bewusst, dass damit sowohl bei der Swisscom als auch bei der Post die von ihm festgelegten Richtwerte für die Vertretung der Landessprachen nicht eingehalten würden. Bei den künftigen Wahlen in den Verwaltungsrat werde die Einhaltung dieser Vorgaben dann wieder gebührend berücksichtigt werden.

Angesichts dieser klaren Verpflichtung und der bereits erschienenen Zeitungsmeldung drängen sich folgende Fragen auf.

1. Bestätigt der Bundesrat seine Absicht, eine weitere deutschsprachige Person zu nominieren?

2. Weshalb kommt das UVEK mit diesem Vorschlag und wie ist er vor dem Hintergrund der Aussage von Bundesrätin Simonetta Sommaruga vom 15. Juni 2020 in Beantwortung der Frage 20.5378 zu verstehen?

3. Hat das UVEK ein Problem mit der italienischen Schweiz?

4. Wurden auch Kandidaturen aus der italienischen Schweiz berücksichtigt und bewertet? Wie viele? Falls ja: Weshalb wurden sie ausgeschlossen?

5. In den letzten 16 Monaten kam es im Verwaltungsrat der Post zu drei Ersatzwahlen (einschliesslich der hier erwähnten): Wie ist es zu rechtfertigen und zu legitimieren, dass es dreimal nicht möglich war, eine geeignete Person zu nominieren, die die italienische Schweiz vertritt?

6. Die Post befindet sich in einem starken Wandel und ist einem nationalen Service public verpflichtet, was bedeutet, dass die verschiedenen Regionen und Landessprachen eine sehr wichtige Rolle spielen. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass es für ein solches Unternehmen wichtig ist, einen sprachlich vielfältigen und regional verankerten Verwaltungsrat zu haben?

7. Wäre es für den Fall, dass die Nomination bestätigt wird, nicht angebracht, den rechtlichen Rahmen und die Zielsetzung des Bundesrates vollständig zu überarbeiten und jeglichen Bezug auf die Regionen und die Sprachen zu streichen, damit klar und transparent wird, dass die Regierung eine Politik verfolgt, die der Rolle der Regionen und der Sprachen keinerlei Respekt zollt?

8. Glaubt der Bundesrat noch daran, dass die Schweiz ihren Reichtum der sprachlichen und kulturellen Vielfältigkeit verdankt? Handelt es sich dabei um einen Punkt, der nur in den 1.-August-Reden verwendet wird, oder sollte er bei politischen und strategischen Entscheiden als roter Faden dienen?

Stellungnahme des Bundesrates

Fragen 1-4

Die Post steht vor grossen Herausforderungen. Das veränderte Kundenverhalten und die fortschreitende Digitalisierung führen zu einem kontinuierlichen Mengenrückgang im Briefgeschäft. Der Finanzdienstleistungsmarkt leidet unter dem anhaltenden Tiefzinsumfeld. Unter diesen Voraussetzungen schwindet die Ertragskraft der Post rasch. Die Post hat in ihrer Strategie 2021-2024 Massnahmen definiert, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Einer der Hauptpfeiler der neuen Strategie sieht Investitionen im Bereich Logistik und Kommunikationsservices vor. Zur Umsetzung dieser Strategie benötigt die Post nicht nur Fachwissen in der Konzernleitung, sondern auch entsprechende spezifische Kompetenzen im Verwaltungsrat. Bei der Suche nach einer Nachfolge für den zurückgetretenen Verwaltungsrat Peter Hug wurde daher der Fokus auf Erfahrung in der internationalen Güterlogistik gelegt. Das Auswahlverfahren ergab, dass Dirk Reich diese Anforderungen mit seiner langjährigen und fundierten Management- sowie Mergers & Akquisitions-Erfahrung in internationalen Logistikunternehmen vollumfänglich abdeckt. Eine Kandidatur aus der italienischsprachigen Schweiz mit vergleichbaren Qualifikationen und Erfahrungen liess sich trotz gezielten Bemühungen durch das beauftragte Beratungsbüro nicht finden.

Frage 5 und 6

Bei der Wahl von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten bundesnaher Unternehmen stützt sich der Bundesrat auf das Anforderungsprofil für den Verwaltungsrat des jeweiligen Unternehmens. Dieses legt nebst den Erwartungen für eine angemessene Vertretung der Geschlechter und der Landessprachen auch umfassende fachliche Anforderungen an das Kollegium, die Mitglieder und das Präsidium fest. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Kandidaturen erfolgt die Wahl einer Verwaltungsrätin oder eines Verwaltungsrates Rahmen einer Gesamtabwägung aller Anforderungen.

Fragen 7 und 8

Der Bundesrat hat mit Entscheid vom 25. November 2020 bestätigt, dass er eine ausgewogene Vertretung der Landessprachen und der Geschlechter in den obersten Leitungsorganen bundesnaher Unternehmen und Anstalten anstrebt. Dabei hat er die Richtwerte für die Vertretung der Sprachgemeinschaften gemäss den Ergebnissen der Strukturerhebung der Schweizerischen Volkszählung 2010 angepasst und die Zielquote für die Vertretung der beiden Geschlechter von bisher 30 Prozent auf 40 Prozent erhöht (zu erfüllen bis Ende 2023).

Antwort des Bundesrates.