21.3796 · Motion · 2021-06-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Hinblicklich der Erreichung der Klimaziele von Paris 2030 muss die Senkung des CO2 Ausstosses in der Schweiz pro Kopf gemessen werden, um der Netto-Zuwanderung in die Schweiz Rechnung zu tragen. Daran soll die Schweiz bei der Erreichung der Pariser-Klimaziele gemessen werden.
Begründung
Kein anderes Land hat eine solche enorme Netto-Zuwanderung wie die Schweiz. Dies bedeutet, dass Menschen, welche vom Ausland in die Schweiz ziehen, das CO2 nicht mehr in ihren Herkunftsländern, sondern in der Schweiz ausstossen. Dieser Tatsache muss statistisch und hinblicklich der Zielerreichung der Pariser-Klimaziele Rechnung getragen werden. Die Schweiz hat ihren CO2-Ausstoss pro Kopf in den letzten 10 Jahren um rund 20 Prozent reduziert. Eine Fortführung dieser Entwicklung resultiert bis 2030 in weniger als der Hälfte des Ausstosses gegenüber 1990. Damit wird die Effizienzverpflichtung unseres Landes gegenüber dem Pariser Abkommen übertroffen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre ist seit Beginn der Industrialisierung stark angestiegen. Die globale Erwärmung kann nur eingedämmt werden, wenn der weltweite Ausstoss sinkt. Die von der Motionärin vorgeschlagene pro Kopf Betrachtung greift hier zu kurz. Aus diesem Grund setzte bereits das Kyoto-Protokoll von 1997 absolute Verminderungsziele. Diese Logik führt das Übereinkommen von Paris fort und verlangt mit dem Netto-Null-Ziel langfristig eine ausgeglichene Klimabilanz. Der Ansatz ist international unbestritten.
Die Emissionen pro Kopf sind ein möglicher Indikator, um verschiedene Länder zu vergleichen. Dieser Indikator ist allerdings wesentlich aussagekräftiger, wenn auch die Emissionen abgebildet werden, welche importierte Güter und Dienstleistungen im Ausland verursachen. Addiert man diese Emissionen hinzu, liegt der Treibhausgas-Fussabdruck der Schweiz pro Kopf deutlich über dem europäischen Durchschnitt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.