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21.3803 · Interpellation · 2021-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Ausbau des neuen Mobilfunkstandards 5G kommt weiterhin nur schleppend voran. Rund 2500 Baugesuche liegen heute brach. Eine weitere Verzögerung wirkt sich negativ auf die kritische Telekommunikations-Infrastruktur aus und birgt ein unnötiges Risiko für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Eine jüngst publizierte Sotomo-Studie zeigt, dass die Gefahr von spürbaren und mitunter gefährlichen Engpässen und Datenstaus nicht nur in urbanen Räumen, sondern vermehrt auch auf dem Land besteht. Denn der heutige 4G-Standard ist fast ein Jahrzehnt alt und stösst mit der heutigen Nutzung an seine Grenzen.

Hauptgrund für den schleppenden 5G-Ausbau ist unter anderem die Tatsache, dass viele Gemeinden Baugesuche für Mobilfunkantennen aus Angst vor politischem Druck nicht behandeln. Es gibt Gesuche, die bereits seit zwei Jahren hängig sind. Das sind faktische Moratorien und die sind unzulässig. Jeder Bauherr hat das Recht auf Rechtssicherheit.

Mit dieser Haltung von offiziellen Stellen werden zudem häufige Irrtümer in der Bevölkerung weiter bestärkt. Eine im Mai publizierte Befragung von ETH-Forschenden (Umweltpanel) zeigte folgendes: Obwohl die derzeit laufende Einführung von 5G in Frequenzbereichen erfolgt, die bereits vorher für den Mobilfunk und für VVLAN verwendet worden sind, denkt die Mehrheit der Befragten, dass 5G die Gesundheit mehr belaste als 3G oder 4G. Knapp zwei Drittel sind der Ansicht, dass die Bevölkerung nicht ausreichend vor Strahlung von Mobilfunkantennen geschützt werde. Auch die Wahrnehmung, wie die Wissenschaft Mobilfunk bewerte, ist völlig verzerrt. Eine Umfrage von YouGov Deutschland hat zudem ergeben, dass in der Schweiz die Gesundheitsskepsis gegenüber dem 5G-Ausbau viel grösser ist als in Deutschland oder Österreich, obwohl wir viel strengere Grenzwerte haben. Der Wissensstand ist sehr tief, die 5G-Gegner haben das Informationsvakuum - auch durch eine sehr zurückhaltende behördliche Kommunikation verursacht - ausgenutzt und grosse Teile der Bevölkerung nachhaltig verunsichert.

Ich stelle dem Bundesrat darum die folgenden Fragen:

1. Sind diese vorliegenden Ergebnisse und Erkenntnisse nicht ein deutliches Zeichen, dass der Bund hier als neutrale Instanz mit Fakten aufklären muss? Oder wie erklärt er diese Widersprüche?

2. Wie kann eine seriöse kommunale Debatte über Art und Weise des systemrelevanten Ausbaus sichergestellt werden, wenn die öffentliche Wahrnehmung so verfälscht und weitgehend faktenfrei ist?

3. In Bezug auf eine mögliche Aufklärungskampagne, wie es auch im Fachbericht Mobilfunk und Strahlung als Begleitmassnahme gefordert und vom Bundesrat verabschiedet wurde, liegen widersprüchliche Aussagen vor (u. a. 20.5973 und 21.1020). Was ist nun genau geplant?

4. In der Romandie sind die Bedenken anscheinend viel höher und die Romands fühlen sich auch am stärksten durch elektromagnetische Strahlung belastet. Wie ist diese Diskrepanz innerhalb der Schweiz zu erklären, hat auch hier die Behördenkommunikation einen Einfluss?

5. Der Grossteil der Bevölkerung hat die Wichtigkeit von 5G erkannt. Wie kann verhindert werden, dass eine laute Minderheit mit Angstmacherei dafür sorgt, dass die Bevölkerung weiter verunsichert wird und sich die Mobilfunkabdeckung massiv verschlechtert, so wie es in Riehen und Münchenstein passiert ist?

Stellungnahme des Bundesrates

Am 23. Februar 2021 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Vollzugshilfe für den Umgang mit adaptiven Antennen veröffentlicht. Diese schafft für die Bewilligungsbehörden Klarheit bei der Berechnung von adaptiven Antennen. Sie klärt auch die Beurteilung der vor ihrer Veröffentlichung bewilligten adaptiven Antennen. Sie ermöglicht damit den Ausbau eines leistungsfähigen 5G-Netzes unter Erhalt des heutigen Schutzniveaus. Für die Bewilligung von Mobilfunkanlagen sind die Kantone zuständig. Sie müssen dabei berücksichtigen, dass die Anpassung bereits bewilligter adaptiver Antennen an die neuen Regeln der Vollzugshilfe nicht als Änderung im Sinne des Umweltrechts gilt. Zu den Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

1) Der Bund veröffentlicht Informationen auf der Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Diese objektiven und sachlichen Informationen werden auf den Websites des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM), des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) der Bevölkerung zugänglich gemacht. Die Unterschiede in der Wahrnehmung des Risikos von 5G sind auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, die nicht alleine auf die verfügbaren Informationen reduziert werden können.

2) Um die kommunalen Baubehörden zu unterstützen, haben der Bund, die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), der Schweizerische Städteverband (SSV) und der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) 2010 den "Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden und Städte" erarbeitet. Ausserdem informieren die in der vorangehenden Frage erwähnten Bundesämter die Bevölkerung sowie die kantonalen und kommunalen Behörden im direkten Austausch, an Konferenzen und über die Medien umfassend. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Mobilfunks hat der Bundesrat am 22. April 2020 beschlossen, die von der Arbeitsgruppe "Mobilfunk und Strahlung" vorgeschlagenen Begleitmassnahmen umzusetzen. Eine der Massnahmen zielt darauf ab, die Bevölkerung besser zu informieren und aufzuklären. Dazu gehören unter anderem die Aktualisierung des oben genannten Leitfadens und die Veröffentlichung von Informationsbroschüren. Darüber hinaus sind auch die Mobilfunkbetreiberinnen gefordert, dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit nachzukommen und so zu einer Versachlichung der Diskussion über 5G beizutragen.

3) Obwohl keine gross angelegte Informationskampagne zu 5G geplant ist, informiert und sensibilisiert der Bund die Bevölkerung regelmässig in Bezug auf dieses Thema. In seiner Antwort auf die Frage 20.5973 (Graf-Litscher) "5G Begleitmassnahmen: Information und Sensibilisierung der Bevölkerung" erklärt der Bundesrat, dass behördeninterne Abklärungen laufen, um die auf den Websites der betroffenen Bundesämter bereits vorhandenen Informationen besser zugänglich zu machen. In Bezug auf die Anfrage 21.1020 (Roduit) "Transparente Informationen zu Mobilfunkanlagen (2G-5G)" erläutert der Bundesrat, dass das BAKOM die Möglichkeit prüft, mehr Informationen auf der Übersichtskarte www.funksender.ch zu veröffentlichen. Das nationale Monitoring der Belastung durch nichtionisierende Strahlung (NIS), dessen erste Ergebnisse 2022 vorliegen werden, wird ebenfalls zur Information der Bevölkerung beitragen.

4) Die Informationen, die die Bundesbehörden der Bevölkerung bereitstellen, sind in allen drei Sprachen identisch. Die in den Sprachregionen festgestellten Unterschiede stehen daher wahrscheinlich nicht in direktem Zusammenhang mit Informationen des Bundes.

5) Der Bund stellt den kantonalen und kommunalen Behörden die für den Ausbau des Mobilfunknetzes notwendigen Instrumente und Grundlagen zur Verfügung. Die zuständigen Bundesämter tauschen aktiv Informationen mit den kantonalen und kommunalen Behörden aus, damit diese juristisch tragfähige Entscheidungen treffen können. Damit sollen insbesondere Verfahrensverzögerungen wie in den vom Interpellanten angeführten Beispielen weitestgehend vermieden werden.

Antwort des Bundesrates.