21.3825 · Postulat · 2021-06-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie er die Postfinance zu einer Klimabank ausbauen und die gesetzlichen Grundlagen für einen zusätzlichen Leistungsauftrag schaffen kann. Dieser soll darin bestehen, Unternehmen und Haushalte mit Krediten und Hypotheken für Investitionen in den Klimaschutz zu versorgen.
Begründung
Wegen des abgelehnten CO2-Gesetzes fehlt der Schweiz der vorgesehene Klimafond, der Gelder für Investitionen in den Klimaschutz vorgesehen hätte. Das ändert jedoch nichts am hohen Investitionsbedarf in Gebäudesanierungen, technische Innovationen und Infrastrukturen für den Klimaschutz und die CO2-Senkungsziele zu erreichen. Die Geschäftsbanken decken diesen Bedarf jedoch nicht. So bekommen beispielsweise ältere Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer kaum zusätzliche Hypotheken für energetische Gebäudesanierungen. Ebenso gelten Kredite für technologische Innovationen oft als zu risikoreich.
Auf der anderen Seite steht eine Privatisierung der Postfinance an. Ein Verkauf der Post zu einem zu frühen Zeitpunkt - ohne dass die Postfinance im Kredit- und Hypothekargeschäft tätig ist - ist nicht möglich, da sich keine Käuferin finden liesse. Selbst wenn es eine Käuferin gäbe, würde die Postfinance unter Buchwert verkauft werden müssen, was in einer etwaigen Volksabstimmung kaum gutgeheissen würde. Deshalb ist die Postfinance so zu kapitalisieren und auszustatten, dass sie den Zielen des Pariser Klimaabkommens dienen kann. Die Postfinance kann dies gemeinsam mit den Geschäftsbanken umsetzen (Hausbank-Prinzip).
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
In seiner Botschaft vom 30. Juni 2021 zur Änderung des Postorganisationsgesetzes (POG) beantragt der Bundesrat dem Parlament, das Hypothekar- und Kreditvergabeverbot von PostFinance aufzuheben. Im Rahmen der Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage zu dieser Änderung wurde auch geprüft, inwieweit PostFinance als Begleitmassnahme zur Erweiterung ihres Geschäftsmodells einen Beitrag zur Erreichung der CO2-Reduktionsziele der Schweiz leisten kann. Dabei stand auch die Umwandlung von PostFinance in eine Klimabank zur Diskussion. Der Bundesrat hat sich gegen diese Option entschieden, weil aus seiner Sicht ein Marktversagen bei Krediten und Hypotheken im Klimabereich nicht ersichtlich ist.
Dem Bundesrat ist es jedoch ein Anliegen, dass PostFinance mit ihrer Kredit- und Hypothekarvergabe zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz beiträgt. Mit der Botschaft zur Änderung des POG schlägt der Bundesrat daher eine Ergänzung von Artikel 7 POG zur Eignerstrategie vor. Demnach kann er in den strategischen Zielen für die Post vorsehen, dass PostFinance - solange sie von der Post kontrolliert wird - einen ihren betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten entsprechenden Anteil am gesamten Kredit- und Hypothekarvolumen auf die Förderung der CO2-Reduktionsziele der Schweiz ausrichtet.
Es wird Sache des Verwaltungsrates und des Managements sein, eine dazu passende Unternehmensstrategie zu definieren. Der Verwaltungsrat wird im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Erreichung der strategischen Ziele Rechenschaft darüber ablegen müssen, inwieweit dieser Erwartung des Bundesrates entsprochen worden ist. Um dies zu messen, werden zwischen den Eigenerstellen des Bundes und der Post bzw. PostFinance Indikatoren zu vereinbaren sein, welche die Voraussetzungen und Standards spiegeln, unter denen eine Hypothek oder ein Kredit als Beitrag zur Verminderung der Treibhausgasemissionen gilt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.