21.3843 · Postulat · 2021-06-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen, welche neuen Grundlagen oder Anpassungen an den bestehenden Gesetzen, Verordnungen oder Reglementen nötig sind, um die medizinische Versorgungssicherheit in den kommenden 10 bis 20 Jahren durch ausgebildetes Fachpersonal in der Schweiz zu gewährleisten, sowohl in den Spitälern als auch in den ambulant tätigen Praxen. Allfällige Hindernisse sollen identifiziert werden, welche diese Zielerreichung gefährden und die dafür notwendigen Handlungsempfehlungen darzulegen.
Es ist zu prüfen, ob die Eintrittsprüfung zum Medizinstudium inhaltlich hinreichend geeignet ist, die Eignung zum Arztberuf des oder der Anwärterin festzustellen. Weiter soll dargelegt werden, wie die Vor- und Nachteile der Selektionsmethoden des Zulassungstestes zum Studium Humanmedizin (resp. der Evaluation im 1. Studienjahr) aussehen, ob die Prüfungsmodalitäten einen Einfluss auf das Geschlechter-Ungleichgewicht der MedizinstudentInnen hat und welche Verbesserungen hier vorzunehmen sind, da eine viel höhere Zahl von Frauen als Männer den Zugang zum Medizinstudium finden. Hierbei soll speziell erörtert werden, wie sich dieses Ungleichgewicht der Geschlechter auf die Erwerbstätigkeit und die medizinische Versorgungssicherheit der Schweiz in der Zukunft auswirkt und wie der Bundesrat gedenkt, mit der steigenden Tendenz der Teilzeiterwerbstätigkeit und der geschlechterspezifischen Entwicklung bei ÄrztInnen die Versorgungssicherheit in der Schweiz zu gewährleisten? Hierbei sollen die aktuellen Laufbahnmodelle der Spitäler in die Analyse miteinbezogen werden. Warum ist die medizinische Grundversorgung v.a. in ländlichen Gegenden in Frage gestellt?
Es soll erörtert werden, ob eine Änderung bzw. Verschiebung der Aufgaben und Kompetenzen der Patientenversorgung weg von den ÄrztInnen, hin zu anderem medizinisch ausgebildetem Personal (bspw. Pflegefachleute oder ApothekerInnen) zielführend ist oder die Schweiz die hohe Zahl von ausländischen ÄrztInnen in Kauf nimmt, um Ausbildungskosten einzusparen und wie hoch die Investitionen ausfallen würden, wenn die Auslandsabhängigkeit der ÄrztInnen auf OECD-Niveau, reduziert würde.
Die umfassende Untersuchung der Ausgangslage soll in Zusammenarbeit mit der Branche bzw. den betroffenen Akteuren durchgeführt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist mit der Postulantin einig, dass die medizinische Versorgungssicherheit von grosser Wichtigkeit ist, insbesondere die Ausbildung von genügend inländischem Fachpersonal. Dabei steht auf ärztlicher Ebene die Erhöhung der Studienplatzkapazitäten im Vordergrund (vgl. Antwort auf Motion Carobbio Guscetti, 20.3425). Durch das Sonderprogramm Humanmedizin (100 Millionen Franken) wurden u.a. 489 neue Bachelor- und 390 neue Masterstudienplätze (Stand 2021) geschaffen, um die Anzahl der Master-Diplome in Humanmedizin von knapp 900 im Jahr 2016 nachhaltig auf über 1300 im Jahr 2025 zu erhöhen; eine Massnahme, die den Schlussfolgerungen aus dem Bericht des Bundesrats "Strategie gegen den Ärztemangel und zur Förderung der Hausarztmedizin" (2011) entspricht, wonach zur Sicherstellung des Ärztebestandes und der Verringerung der Auslandsabhängigkeit 1200 bis 1300 Abschlüsse pro Jahr notwendig sind. Da die Anzahl Anmeldungen die Kapazitäten der universitären Hochschulen deutlich übersteigen, beschränken diese den Zugang zum Medizinstudium mittels Eignungstest (EMS) und Numerus Clausus oder mittels Selektion nach dem ersten Studienjahr.
Die Schweizerische Hochschulkonferenz hat 2017, gestützt auf den Bericht des Schweizerischen Wissenschaftsrats von 2016 "Zulassungsverfahren für das Medizinstudium an den Universitäten mit Numerus clausus", den kognitiv orientierten EMS als geeignetes Instrument zur Selektion der Medizinstudierenden bestätigt. Der Bericht hat die Vor- und Nachteile verschiedener Selektionsmethoden (Praktika, Wissenstests, etc.) untersucht und im Ergebnis bekräftigt, dass es sich beim EMS um einen für beide Geschlechter fairen, kosteneffizienten und validen Test zur Ermittlung der Studieneignung handelt, der zudem möglicherweise die soziale Selektivität verringert. Die Methode der Selektion nach dem ersten Studienjahr öffnet zwar den freien Zugang zum ersten Studienjahr, birgt aber u.a. hohe Kosten und Anforderungen bezüglich der notwendigen Infrastruktur. Der Bericht unterstreicht zudem, dass im Ergebnis nicht die Zulassungsart für die Anzahl der Abschlüsse entscheidend sei, sondern die Kapazitäten der medizinischen Fakultäten für die klinische Ausbildung.
Die Entwicklungen in der Gesundheitsversorgung werden von Bund und Kantonen im Sinne der Postulantin genau beobachtet. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium Obsan, eine gemeinsame Institution von Bund und Kantonen beim Bundesamt für Statistik, erstellt Bestandes- und Bedarfsanalysen zur Ärzteschaft und hat dazu ein Modell des holländischen Instituts NIVEL adaptiert. Der Dialog Nationale Gesundheitspolitik hat dem Obsan ein Mandat mit dem Ziel erteilt, mithilfe dieses Modells den zukünftigen Bestand und Bedarf an Ärztinnen und Ärzten für verschiedene Fachgebiete zu ermitteln. Die Arbeiten haben 2021 begonnen und sind über fünf Jahre geplant. Zudem werden Entwicklungen wie die Geschlechterverteilung und die Zahl von ausländischem Gesundheitspersonal laufend beobachtet. Auch die Inanspruchnahme des medizinischen Angebots in der Schweiz steht unter genauer Beobachtung. Eine im Auftrag des Forums Medizinische Grundversorgung des BAG durchgeführte Studie des Obsan (www.bag.admin.ch => Strategie und Politik => Nationale Gesundheitspolitik => Forum Medizinische Grundversorgung => Obsan-Bericht 2020) kommt zum Schluss, dass vor dem Hintergrund der zunehmenden Mobilität vieler Personen die hohe Versorgungsqualität durch eine Bündelung von gewissen Dienstleistungen in städtischen Gebieten bei gleichzeitiger Sicherstellung eines adäquaten Grundangebots in ländlichen Gebieten erzielt werden kann.
Der Nationale Versorgungsbericht für die Gesundheitsberufe 2016 von GDK und OdASanté (www.gdk-cds.ch => Gesundheitsberufe => Personalbedarf und Ausbildungszahlen) wie auch der vom Bundesrat zur Kenntnis genommene Bericht von WBF und EDI "Gesamtsicht Aus- und Weiterbildung Medizin im System der Gesundheitsversorgung" (2016) betonen zudem, dass neben genügenden aus- und weitergebildeten Fachpersonen auch weitere Optimierungen der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen notwendig sind, wie die Attraktivität der Arbeitsbedingungen, ein bedarfsgerechter Fachkräftemix, die Stärkung von Interprofessionalität und die Erhöhung der Berufsverweildauer. Ein aktualisierter Versorgungsbericht wird im Herbst 2021 erscheinen.
Der Bundesrat erachtet aus all diesen Gründen und der bereits vorhandenen Vielzahl an Analysen einen weiteren Bericht als nicht zielführend.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.