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21.3854 · Interpellation · 2021-06-17

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Fast 56 Prozent der 776 300 Auslandschweizerinnen und -schweizer leben in einem Mitgliedstaat der EU, das heisst 434 000 Schweizer Staatsangehörige. Sie profitieren direkt vom Freizügigkeitsabkommen und dem darin enthaltenen Grundsatz der Gleichbehandlung in Bezug auf eine Reihe von Rechten in den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigung, Steuern und Sozialleistungen sowie auch in Bezug auf die Möglichkeit, in einem beliebigen Mitgliedstaat der EU zu arbeiten oder sich niederzulassen. Die Schweiz profitiert ihrerseits von diesem Netz von Schweizerbürgerinnen und -bürgern, die integriert sind in das politische, soziale und wirtschaftliche System der EU, das die Nummer 1 ist unter den Wirtschaftspartnern der Schweiz.

Der Beschluss des Bundesrates, die Verhandlungen über das Rahmenabkommen abzubrechen, wirft die Frage auf, welchen rechtlichen Status die Schweizerinnen und Schweizer, die sich in der EU befinden, noch haben. Auch ist nicht klar, was dies für Schweizerinnen und Schweizer bedeutet, die sich in Zukunft in der EU niederlassen möchten.

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Welche Strategie verfolgt der Bundesrat, um die Personenfreizügigkeit für die Schweizerinnen und Schweizer, die sich bereits im EU-Raum befinden, sicherzustellen?

2. Was wird der Bundesrat vorkehren, damit Schweizer Staatsangehörige, die sich in Zukunft in der EU niederlassen wollen, ebenfalls von der Personenfreizügigkeit profitieren können?

3. Welche alternativen Optionen sieht der Bundesrat für den Fall, dass die geltende Personenfreizügigkeit mit der EU in Frage gestellt werden sollte?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Am 26. Mai 2021 hat der Bundesrat entschieden, den Entwurf des Institutionellen Abkommens nicht zu unterzeichnen und die entsprechenden Verhandlungen zu beenden. Der Bundesrat sieht es aber im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der Europäischen Union (EU), den bilateralen Weg fortzuführen und zu festigen. Die bestehenden Abkommen sollen konsequent weitergeführt werden, um die künftige bilaterale Zusammenarbeit zu sichern.

Durch das Freizügigkeitsabkommen (FZA, SR 0.142.112.681) zwischen der Schweiz und der EU erhalten Staatsangehörige der Schweiz und der EU-Mitgliedstaaten das Recht, Arbeitsplatz sowie Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Einige EU-Mitgliedstaaten räumen den in ihrem Hoheitsgebiet lebenden Schweizer Staatsangehörigen weitergehende Rechte ein, indem sie die Bestimmungen der Unionsbürgerrichtlinie einseitig auf diese Personen anwenden. Die Nichtunterzeichnung des Institutionellen Abkommens wirkt sich nicht direkt auf die Anwendung des FZA aus. Das FZA ist statisch ausgestaltet und bleibt somit in vollem Umfang anwendbar. Die geltenden Bestimmungen, die es Schweizerinnen und Schweizern erlauben, in einem Mitgliedstaat der EU zu leben, zu arbeiten oder zu studieren, bleiben unverändert.

3. Der Bundesrat hat von der EU oder ihren Mitgliedstaaten keine Signale erhalten, dass infolge der Nichtunterzeichnung des Institutionellen Abkommens das FZA in Frage gestellt würde. Für den Bundesrat ist es wichtig, die Interessen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und anderen Staaten oder Staatengemeinschaften zu wahren. Auf jeden Fall würde die Schweiz eine dem FZA widersprechende Praxis gegenüber ihren Staatsangehörigen, die in einem EU-Mitgliedstaat leben, im Gemischten Ausschuss zur Sprache bringen.

Antwort des Bundesrates.