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Wohin genau fliessen die zusätzlichen Gelder, die für die Extensivierung des Gewässerraumes bereitgestellt werden?

21.3860 · Interpellation · 2021-06-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Mit Inkrafttreten des revidierten Gewässerschutzgesetzes 2011 wurden die Gewässerräume eingeführt. Damit die natürlichen Funktionen des Gewässers gewährleistet werden können, müssen diese Räume im Landwirtschaftsgebiet extensiv bewirtschaftet werden. Um allfällige Ertragsausfälle zu kompensieren, die landwirtschaftliche Betriebe wegen der neuen Gewässerschutzvorschriften erleiden könnten, dürfen die Betriebe diese Flächen zu Recht als entschädigungsberechtigte Biodiversitätsförderflächen (BFF) anmelden. Dafür wurde das Landwirtschaftsbudget ab 2011 jährlich zweckgebunden um 20 Millionen Franken aufgestockt. Somit sind seit der Einführung des revidierten Gewässerschutzgesetzes 200 Millionen Franken im Direktzahlungsbudget dafür bereitgestellt worden. Da noch längst nicht alle Gewässerräume festgelegt wurden, kann man davon ausgehen, dass seitens Bewirtschafter noch nicht viele im Gewässerraum liegende Flächen zusätzlich angemeldet worden sind. Die finanziellen Mittel dürften somit noch nicht ausgeschöpft worden sein.

Laut Medienberichte seien die Gelder aber komplett ausbezahlt worden. Doch weder das Bundesamt für Landwirtschaft noch angefragte Kantone sind anscheinend darüber informiert, ob und wie diese Mittel eingesetzt wurden. Daraus ergeben sich folgende Fragen an den Bundesrat:

1. Wofür wurden die bis heute ausbezahlten 200 Millionen Franken genau verwendet?

2. Gibt es eine Auflistung der jeweiligen Empfängerin beziehungsweise des Empfängers der Gelder oder eine Übersicht, für welche Flächen die Mittel tatsächlich verwendet wurden?

3. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation, dass über Gelder, welche für einen bestimmten Zweck ausbezahlt wurden, keine Transparenz herrscht?

4. Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat die Kantone motivieren, die Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes, das schon seit 2011 in Kraft ist, zügig anzugehen?

5. Wie stellt der Bundesrat in Zukunft sicher, dass diese Gelder ausschliesslich für die Biodiversitätsförderung und gemäss Parlament für die Umsetzung der Gewässerschutzrichtlinien verwendet werden?

6. Gibt es andere Bereiche im Bundesbudget, von denen nicht klar ist, ob die Gelder tatsächlich zweckgebunden eingesetzt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1., 2., 3. und 5. In eigentümerverbindlich festgelegten Gewässerräumen dürfen seit der Revision des Gewässerschutzgesetzes landwirtschaftlich genutzte Flächen nur noch extensiv bewirtschaftet werden. Zur Abgeltung der damit verbundenen Mindererträge wurde das Budget der ökologischen Direktzahlungen ab 2011 um jährlich 20 Millionen Franken aufgestockt. Bei dieser Budgetaufstockung handelte es sich jedoch nicht um eine gesetzliche Zweckbindung, sondern um zusätzliche Mittel, die einem bestimmten Zweck dienen sollen. Der Bund verfügt zurzeit noch nicht über die notwendigen Grundlagen, um die im Gewässerraum gewährten Direktzahlungen separat ausweisen zu können. Die Arbeiten zur Festlegung der Gewässerräume haben sich verzögert, in vielen Kantonen bzw. Gemeinden ist die Festlegung der Gewässerräume noch im Gang. Gemäss einer Umfrage der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) und des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) per Ende 2019 werden bis 2027 etwa 70 Prozent aller Gemeinden den Gewässerraum eigentümerverbindlich festgelegt haben. Mit fortschreitender Festlegung können zunehmend präzisere Angaben zur Mittelverwendung gemacht werden. Die Rechenschaftsablage erfolgt jeweils mit der Staatsrechnung. Die beabsichtigte Verwendung und Aufteilung der Direktzahlungen, zum Beispiel die Biodiversitätsbeiträge für extensiv bewirtschaftete Flächen, wird im Voranschlag dargelegt. Insofern wird die Verwendung der Mittel transparent ausgewiesen.

4. Eine Umfrage bei den Kantonen per Ende 2019 hat gezeigt, dass die Festlegung mittlerweile in vollem Gang ist. Dies insbesondere, nachdem seit 2017 die Rechtslage stabil ist und Leitentscheide des Bundesgerichts sowie die Arbeitshilfe "Gewässerraum" von BPUK, Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK), BAFU, Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) den Vollzug präzisieren. Für einen zügigen Abschluss der Festlegung ist es nun entscheidend, dass die Kantone gemäss Empfehlung des Bundes kommunale Nutzungsplanrevisionen nur noch dann genehmigen, wenn diese auch den Gewässerraum umfassen. Der Bund wird durch das BAFU den Vollzugsstand gemeinsam mit der BPUK regelmässig erheben und bei Bedarf eingreifen. Zudem treibt der Bund die naturnahe Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraums voran, insbesondere über die Umsetzung der ökologischen Infrastruktur, welche als Planungsgrundlage der zukünftigen Projekte zur Förderung der regionalen Biodiversität eingesetzt werden soll. Dies ist im Rahmen der zurzeit sistierten Agrarpolitik 2022+ vorgesehen (Kap. 5.1.3.6 der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022; Art. 76 LwG).

6. Die Verwendung der Bundesmittel richtet sich nach der Kreditspezifikation im Voranschlag. Im Rahmen der Staatsrechnung wird dem Parlament Rechenschaft über die tatsächliche Mittelverwendung abgelegt. Für Mittel mit gesetzlicher Zweckbindung - die Mittelaufstockung zugunsten der Gewässer gehört nicht dazu - erstellt das EFD zusätzlich eine Zusatzdokumentation zur Staatsrechnung.

Antwort des Bundesrates.