21.3863 · Motion · 2021-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Mechanismus vorzuschlagen, um einen Entschädigungsfond für Kinder zu finanzieren, die wegen Valproat an Embryofetopathie leiden.
Begründung
Im Dezember 2019 wurde im Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 18.3092 auf 39 in der Schweiz diagnostizierte Fälle von Embryofetopathie aufgrund von Valproat hingewiesen. Diese Zahl ist aber wohl zu tief. Die betroffenen Kinder werden nicht offiziell als Opfer von Nebenwirkungen von Medikamenten anerkannt, und ihre Eltern kämpfen darum, ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, wobei sie aber nur von der Invalidenversicherung (IV) finanziell unterstützt werden.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat eines der Pharmaunternehmen angeklagt, um die Interessen der IV zu schützen, aber weil die Opfer keinen juristischen Schutz geniessen, verzichten viele Eltern darauf, eine Anwältin oder einen Anwalt zu nehmen.
Dass die Folgen für die Kinder von Müttern, die während der Schwangerschaft Valproat eingenommen haben, dramatisch sind, ist unbestritten. Während 10 Prozent der Neugeborenen angeborene Fehlbildungen aufweisen, wurden die in 30 bis 40 Prozent der Fälle beobachteten neurologischen Entwicklungs- und Lernstörungen nicht immer erkannt, bevor die Nebenwirkungen von Valproat ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangten, weil diese von den Medien aufgedeckt wurden.
In Frankreich wurde wegen Embryofetopathie aufgrund von Valproat ein nationales Diagnostik- und Pflegeprotokoll geschaffen, und ein detaillierter medizinischer Fragebogen erlaubt Neuro-Pädiaterinnen und -Pädiatern, den Zusammenhang zwischen der Einnahme von Valproat durch die Mutter und Entwicklungsstörungen bei Kindern zu festzustellen. Die Klagen gegen den Hersteller des Medikaments haben bislang nicht zur Entschädigung der jungen Opfer geführt. Darum wurde ein nationaler Entschädigungsfonds geschaffen, um den Eltern zu helfen, die behinderungsbedingten Kosten zu bestreiten.
In der Schweiz haben die Eltern mehrerer Opfer rechtliche Schritte eingeleitet, um eine Entschädigung zu erhalten. Aber die Schweizer Neuro-Pädiaterinnen und Pädiater sind oft zurückhaltend, wenn es darum geht, sich über Kausalzusammenhänge zwischen der Einnahme von Valproat durch die Mutter und Problemen des Kindes zu äussern. Dies erschwert es den Anwältinnen und Anwälten, die betroffenen Familien zu verteidigen.
Mit Blick auf den 2016 geschaffenen Entschädigungsfonds für Asbest-Opfer ist es nötig, auch für die Kinder von Müttern, die während der Schwangerschaft Valproat eingenommen haben, einen Entschädigungsfonds zu schaffen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation von Personen, die im Rahmen einer medizinischen Behandlung geschädigt werden, bewusst und er anerkennt das Leid der betroffenen Personen. Er begrüsst die Bemühungen, von den Verantwortlichen eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Mit dem von der Motionärin zitierten Bericht hat er die Situation näher untersucht und unterstützt die Anstrengungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft gegenüber der Invalidenversicherung zu ziehen. So richten sich die Haftungsverfahren der Invalidenversicherung gegen die Hersteller sowie die verschreibenden Ärzte und Ärztinnen.
Ein relevanter Anteil des Bedarfs an Unterstützung, der den Betroffenen aus den Folgen von Valproat erwachsen kann, wird durch die Sozialversicherungen gedeckt (Invalidenversicherung, Krankenversicherung). Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass den gemäss Schätzungen der Verdachtsfälle bei Swissmedic circa 55 - 60 (Stand Sommer 2021) betroffenen Opfern von Valproat ungedeckte, schwierig zu objektivierende Schäden entstehen.
Zur konkreten Forderung, einen Entschädigungsfond für Kinder zu finanzieren, die wegen Valproat an Embryofetopathie leiden, ist folgendes festzuhalten:
Wird ein solcher Fonds auf privater Basis ohne Beteiligung des Bundes durch die involvierten Pharmafirmen geäufnet, ist keine Rechtsgrundlage erforderlich. So existiert beispielsweise zur Unterstützung der Asbestopfer (218 Gesuche zwischen 2017 und 2019) ein Entschädigungsfonds. Dabei handelt es sich aber um eine von privaten Unternehmen, Verbänden und Sozialpartnern gegründete und finanzierte privatrechtliche Stiftung, an welcher der Bund nicht beteiligt ist. Bei Bedarf könnte der Bund sein politisches Gewicht einbringen und im Fall von Valproat eine Mittlerfunktion einnehmen.
Um einen Unterstützungsfonds mit Beteiligung des Bundes einzurichten, bedarf es hingegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Sollte sich der Bund an der Wiedergutmachung finanziell beteiligen, müsste er dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen, die sich ihrerseits auf eine ausreichende Verfassungsgrundlage abzustützen hat. Eine solche Verfassungsgrundlage ist vorliegend nicht auszumachen.
Die Schaffung einer solchen Grundlage für einen mit Bundesbeteiligung alimentierten Entschädigungsfonds ist indessen abzulehnen, da hierfür eine Verantwortung einer staatlichen Instanz gegeben sein müsste. Der Bund begrüsst die laufenden Bemühungen, die Verantwortlichen ins Recht zu fassen. Die Probleme bei der Entschädigung der Betroffenen sollen durch die Verursachenden gelöst werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.