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21.3894 · Postulat · 2021-06-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, welche Massnahmen zu treffen seien, um die Mittel aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) möglichst klimaschonend einzusetzen.

Begründung

Mit den Infrastrukturen prägen wir auch die Nutzung. Dies gilt auch für den Strassenbau. Mit einem Anteil von rund einem Drittel ist der Verkehr einer der grössten CO2-Emittenten in der Schweiz. Die Klimaziele sind deshalb nur erreichbar, wenn der Autoverkehr reduziert und verlagert wird. Der geplante Ausbau von Autobahnen und Autostrassen und die "Beseitigung von Engpässen" wird hingegen unweigerlich Mehrverkehr provozieren. Denn je einfacher und komfortabler es ist, mit dem Auto zu fahren, umso mehr Menschen werden es tun. Mit dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds steht ein mächtiges Instrument zur Verfügung, um die Entwicklung der Strasseninfrastruktur zu lenken. Je nach Mittelverteilung zwischen Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr, aber auch Erneuerung, Neubau und Massnahmen zur Siedlungsverträglichkeit wird eine unterschiedliche Wirkung erzielt.

Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, welche Auswirkungen die heutige Ausgestaltung des NAF auf die Klimaziele der Schweiz hat und welche Massnahmen ergriffen werden müssen, um den NAF besser in Einklang mit diesen Zielen zu bringen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesgesetz über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAFG; SR 725.13) schreibt vor, dass die Mittel für die effiziente und umweltverträgliche Bewältigung der für eine leistungsfähige Gesellschaft und Wirtschaft erforderlichen Mobilität eingesetzt werden müssen.

Aus dem NAF werden primär Unterhalt, Betrieb, Ausbau und Kapazitätserweiterungen des Nationalstrassennetzes finanziert sowie Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen geleistet. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament in der Regel alle vier Jahre je eine Botschaft mit den konkreten Projekten/Programmen und den entsprechenden Verpflichtungskrediten. Im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft werden die Projekte und Programme auf ihre Auswirkungen auf die Umwelt geprüft. Im Rahmen der Botschaft gibt der Bundesrat sodann Auskunft über das Ergebnis der Prüfung und die Auswirkungen der Vorlage auf die Umwelt.

Nach der Genehmigung durch das Parlament durchlaufen alle Projekte bis zur Realisierung zudem die ordentlichen umwelt- und raumplanungsrechtlichen Verfahren und müssen die Anforderungen der Umweltgesetzgebung (z.B. in den Bereichen Luft, Lärm, Natur und Landschaft) einhalten. Ein zusätzlicher Bericht würde keine neuen Erkenntnisse bringen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.