21.3904 · Postulat · 2021-06-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob und unter welchen Voraussetzungen eine öffentlich-rechtliche Klimabank die Finanzierung energetischer Sanierungen vereinfachen kann.
Begründung
Der ökologische Umbau der Energieproduktion und des Energieverbrauchs kann heute auf erprobte Technologien zurückgreifen (Solarenergie, alternative Heizsysteme, Wärmedämmungen). Trotzdem ist die Sanierungsrate des Gebäudeparks mit unter 1 Prozent tief - zu tief, um den Gebäudebestand bis 2050 klimaneutral auszugestalten. Ein Grund für die langsame Erneuerungsrate sind die teils hohen Investitionskosten.
Um die Finanzierung von ökologischen Sanierungen zu vereinfachen, ist die Einführung einer Klimabank zu prüfen, welche bei Bedarf die Finanzierung baulicher Massnahmen für Privathaushalte, Firmen, Institutionen oder öffentliche Körperschaften übernimmt.
Zudem ist zu prüfen, inwiefern die Einsetzung einer intermediären Institution (Klima-Agentur) die praktische Realisierung der Investitionen unterstützten kann [1]. Eine solche Klima-Agentur könnte - analog dem heutigen Energie-Contracting - die Investition selber tätigen. Statt einer Energierechnung wird der Nutzer*in nur die jährliche Abschreibung der Investition in Rechnung gestellt. Dank der Langlebigkeit der Massnahmen profitieren Nutzer*innen von tiefen Kosten und sind nicht den schwankenden Preisen fossiler Energieträger ausgesetzt. Eine Klimabank wäre sozialverträglich, da auch ältere Liegenschaftsbesitzer*innen nicht mit hohen Investitionen belastet werden.
[1]: Siehe https://www.denknetz.ch/wp-content/uploads/2020/03/Klimabank_Oberholzer.pdf
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Nach der Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes durch eine Mehrheit der Stimmbevölkerung prüft das UVEK aktuell verschiedene Optionen zur Weiterentwicklung der Schweizer Klimapolitik. Der Bundesrat teilt die Meinung der Postulantin, wonach die bisherigen Instrumente nicht ausreichen und es weitere Massnahmen braucht, um die Klimaziele der Schweiz zu erfüllen und insbesondere das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen. Er wird sich nach der Analyse des Abstimmungsergebnisses und dessen Ursachen möglichst rasch zum weiteren Vorgehen äussern.
Es ist für den Bundesrat unbestritten, dass Anreize für energetische Sanierungen im Gebäudebereich wichtige Massnahmen darstellen. Diese sollten jedoch so ausgestaltet werden, dass der bestehende und gut funktionierende Hypothekarmarkt nicht verzerrt wird. Der Bundesrat ist gerne bereit, das vorliegende Anliegen - einschliesslich der Verfassungsmässigkeit einer Klimabank und einer Klimaagentur - im Rahmen der laufenden Arbeiten zu prüfen und koordiniert mit allen Massnahmen auszuarbeiten. Um die Resultate dieser Prüfung nicht vorwegzunehmen, beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulats.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.