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21.3906 · Motion · 2021-06-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Grenzwerte für CO2-Emissionsvorschriften für neue Personen- und Lieferwagen an die europäischen Grenzwerte zu koppeln.

Begründung

Der Verkehr ist heute für einen Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich. Um die Klimaziele von Paris zu erreichen müssen diese Emissionen in den kommenden Jahren drastisch reduziert werden. Emissions-Grenzwerte sind dafür ein sinnvolles Instrument. Die daraus abgeleiteten individuellen Flottenziele geben den Importeuren unter Berücksichtigung der Flottenzusammensetzung klare Vorgaben.

Aktuell gelten Emissionsvorschriften von 95g CO2/km für neue Personenwagen und 147g CO2/km für leichte Nutzfahrzeuge. Mit der Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes entfällt jedoch die vorgesehene schrittweise Anpassung dieser Emissions-Grenzwerte.

Die EU hat bekannt gegeben, die Grenzwerte in den kommenden Jahren zu reduzieren. Dies gibt den Importeuren Planungssicherheit und erlaubt eine schrittweise Dekarbonisierung des motorisierten Verkehrs. Wenn die Schweiz bei 95g CO2/km bleibt, werden wir nicht nur in klimapolitischen Fragen abgehängt, sondern riskieren auch den Import der noch emissionsintensiveren Fahrzeugen die im EU-Raum nicht mehr zugelassen sind.

Der Bundesrat wird aufgefordert, die Grenzwerte und die darauf basierenden Zielvorgaben schrittweise zu reduzieren. Dabei soll er mindestens die Zielwerten der EU übernehmen (95g CO2/km für 100 Prozent der Flotte, eine Minderung um 15 Prozent gegenüber der EU-Vorschrift 2021 im Zeitraum 2025-2029 und eine Minderung um 37,5 Prozent ab dem Zeitraum von 2030).

Durch eine Kopplung an die EU-Grenzwerte können wir die CO2-Emissionen reduzieren und zu einer Dekarbonisierung des Fahrzeugparkes in der Schweiz beitragen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Verschärfung der Zielwerte für die CO2-Emissionen von Personenwagen und Lieferwagen ab 2025 in Anlehnung an die Regelung der EU bedarf einer Änderung des CO2-Gesetzes vom 23. Dezember 2011 (SR 641.71). Die Weiterentwicklung der Zielwertregulierung analog zu den EU-Vorgaben für den Zeitraum ab 2025 war Bestandteil des totalrevidierten CO2-Gesetzes, das am 13. Juni 2021 von der Stimmbevölkerung abgelehnt wurde.

Die Verschärfung der CO2-Zielwerte für Personenwagen und Lieferwagen entsprechen weitgehend der Regelung in der EU und wurden auch von der Branche akzeptiert.

Nach der Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes durch eine Mehrheit der Stimmbevölkerung prüft das UVEK aktuell verschiedene Optionen zur Weiterentwicklung der Schweizer Klimapolitik. Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionärin, wonach die bisherigen Instrumente nicht ausreichen und es weitere Massnahmen braucht, um die Klimaziele der Schweiz zu erfüllen und insbesondere das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen. Er wird sich nach der Analyse des Abstimmungsergebnisses und dessen Ursachen möglichst rasch zum weiteren Vorgehen äussern. Der Bundesrat ist gerne bereit, das vorliegende Anliegen im Rahmen dieser Arbeiten zu prüfen. Um die Ergebnisse dieser Prüfung nicht vorwegzunehmen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.