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21.3918 · Interpellation · 2021-06-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das Ziel unserer Sozialversicherungen ist die Absicherung aller Mitglieder unserer Gesellschaft, und zwar unabhängig ihrer Lebensumstände. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass unser Sozialversicherungssystem stark fragmentiert ist und zentrale Lücken aufweist, z.B. für Selbständige oder Kulturschaffende. Es gibt zudem Entwicklungen in der Arbeitswelt, die unser soziales System vor grosse Herausforderungen stellen (Plattformökonomie, starke Zunahme der Projektarbeit). Darum müssen wir uns der Frage stellen, ob unsere Sozialversicherungen noch effektiv und zeitgemäss für unsere Gesellschaft sind? Der langjährige Revisionsstau spricht wohl eher dagegen.

Der Bundesrat wird darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist die heutige Fragmentierung der Sozialleistungen noch zeitgemäss und effizient?

2. Ist sichergestellt, dass die geteilte Zuständigkeit von Bund, Kantonen und Gemeinden nicht dazu führt, dass notwendige Anpassungen verhindert werden und eine Harmonisierung ausbleibt?

3. War der heutige institutionelle Rahmen in der Lage während der Covid-19-Pandemie, rasch und nachhaltig Lösungen im Bereich von Arbeitsmarkt und Sozialversicherungen zu leisten?

4. Kann er dasselbe bei den künftigen Veränderungen im Arbeitsmarkt - flexiblere Erwerbsmodelle, schwankende Einkommenssituationen etc. - gewährleisten?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1.+ 2.: Die schweizerischen Sozialversicherungen sind das Resultat eines jahrzehntelangen Entwicklungsprozesses. Trotz seiner Komplexität und der Vielfalt seiner Durchführungsstellen ist das aktuelle Sozialversicherungssystem in der Lage, seine Aufgaben weitgehend zuverlässig zu erfüllen. Es hat sich auch in Zeiten grosser Herausforderungen oder Krisensituationen als genügend anpassungsfähig erwiesen, um auch neu eingeführte Ziele aufzunehmen und umzusetzen. Die Schaffung des Corona-Erwerbsersatzes oder die Ausdehnung der Kurzarbeitsentschädigung während der Corona-Krise sind gute Beispiele dafür. Ebenso trägt die föderale Aufgabenteilung, bei der eine bundesrechtlich erlassene Leistung in der Regel von den kantonalen Durchführungsstellen dezentral umgesetzt wird, dazu bei, dass neue oder geänderte Regelungen rasch umgesetzt werden können. Die jeweiligen Verantwortlichkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden sind zudem eng miteinander verknüpft und drücken sich in einer Vielzahl bestehender Kanäle und Kontakte aus. Diese stellen sicher, dass der Austausch zu aktuellen Problemen und notwendigen Anpassungen frühzeitig erfolgt, und dass allfällig nötige Harmonisierungen durch die Aufsicht des Bundes erkannt und angegangen werden.

Zu 3.Die rechtlichen Rahmenbedingungen erlauben es, rasch auf die Herausforderungen der Corona-Krise zu reagieren. Mit den getroffenen Lösungen kann einem grossen Teil der Menschen geholfen werden, die direkt oder indirekt von der Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. Die Massnahmen sind zudem laufend an neue Situationen angepasst bzw. auf neue Personengruppen ausgedehnt worden, was die Flexibilität des Systems unter Beweis stellt. Schliesslich gelten die Pandemie-bedingten Massnahmen nur befristet und so lange als sie aufgrund der ausserordentlichen Lage tatsächlich nötig sind.

Zu 4.Der Bundesrat beobachtet laufend die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt sowie deren Auswirkungen auf das System der sozialen Sicherheit. Zudem ist er über verschiedene Gremien im ständigen Austausch mit den Kantonen. Die gemachten Beobachtungen und Analysen sowie die erst noch zu ziehenden Lehren aus der Corona-Krise werden so in die künftigen Debatten um die Weiterentwicklung, Verbesserung und Anpassung unserer Sozialversicherungen Eingang finden.

Antwort des Bundesrates.