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21.3924 · Motion · 2021-06-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Kantonen sowohl die Finanzierung der Einführung wie auch die Finanzierung des Unterhaltes und Betreibens des EPD und seiner Infrastruktur langfristig sicherzustellen.

Begründung

Das EPDG definiert keine klaren Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Finanzierung. Es gibt daher auch verschiedene Modelle in der Schweiz: vom Service public zu leistungserbringerfinanzierten Projekten. Allen gemein ist, dass die Kosten aufgrund der strengen gesetzlichen Bestimmungen stark angestiegen sind und die Finanzierung nicht gewährleistet ist. Vor allem die Leistungserbringer, deren Erträge im Rahmen der aktuellen Situation markant zurückgegangen sind, dürften wohl kaum bereit sein, das EPD noch stärker mitzufinanzieren.

Die Firmen, welche EPD Infrastrukturen anbieten, scheinen zudem den Aufwand unterschätzt zu haben und kämpfen mit ineffizienten Abläufen sowie wenig agiler Organisation. Die aktuellen Preise sind nicht kostendeckend und finanzieren nur den technischen Teil der EPD-Infrastruktur. Es fallen weitere Kosten an, die von niemandem übernommen werden. Weder bei den Leistungserbringern noch bei den Kantonen scheint eine längerfristige Finanzierungbereitschaft gegeben zu sein.

Die Covid-19-Krise hat den dringenden Handlungsbedarf in der Digitalisierung des Gesundheitswesens aufgezeigt. Das EPD bildet ein zentrales Element der digitalen Transformation des Gesundheitswesens und kann nur zum Funktionieren kommen, wenn deren Finanzierung sichergestellt ist.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen der Erstellung des Berichts in Erfüllung des Postulats 18.4328 Wehrli "Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?" hat es sich gezeigt, dass die Frage der nachhaltigen Finanzierung mit der bestehenden Rechtsgrundlage gemäss Bundesgesetz vom 19. Juni 2015 über das elektronische Patientendossier (EPDG; SR 816.1) nicht hinreichend beantwortet werden kann. Neben befristeten Finanzhilfen, wie sie der Bund bereits für den Aufbau der Stammgemeinschaften ausgerichtet hat, fehlt dem Bund die Kompetenz zur dauerhaften Mitfinanzierung des Betriebs. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wurde durch den Bundesrat am 11. August 2021 daher beauftragt, das elektronische Patientendossier (EPD) grundlegend zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich einer klaren Aufgaben- und Kompetenzregelung zwischen Bund und Kantonen und vor allem auch der Sicherstellung einer nachhaltigen Betriebsfinanzierung. Der Bundesrat wird bis im Februar 2022 eine Aussprache darüber führen. Dem Ergebnis dieser Aussprache soll nicht vorgegriffen werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.