21.3927 · Interpellation · 2021-06-18
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
In den letzten Jahren reihte sich ein Finanzskandal an den andern. Auch die Schweiz blieb davon nicht verschont. Die grösseren Fälle haben dabei oft etwas gemeinsam: Grosse Fehler oder Betrügereien führen zu einem beträchtlichen Schaden für die Bevölkerung unseres Landes, da diese oft dafür bezahlen oder Massnahmen in Kauf nehmen muss. Geht es den Finanzinstituten hingegen gut, profitiert die Bevölkerung nicht unbedingt in gleichem Ausmass.
Daraus ergibt sich die simple Schlussfolgerung, dass die Bevölkerung in gewissen Fällen über die öffentliche Hand die Risiken mitträgt, während die Gewinne in den Händen der Eigentümerinnen und Eigentümer der Finanzunternehmen bleiben, die die Risiken eingehen. Die FINMA ist für die Überwachung des Finanzsektors zuständig. Der jüngste Skandal rund um eine Grossbank wirft die Frage auf, ob die FINMA über die nötigen Mittel, Instrumente und Ressourcen verfügt, um die Risiken in den grossen Finanzinstituten korrekt beurteilen zu können. Wenn diese Risiken dergestalt sind, dass sie einen negativen Einfluss auf die Allgemeinheit haben können, muss unbedingt ein System verfügbar sein, mit dem sich diese Risiken beurteilen und reduzieren lassen.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Verfügt die FINMA über die erforderlichen (finanziellen und rechtlichen) Mittel, um bei ihrer Arbeit alle wesentlichen Risiken zu berücksichtigen, die von den Finanzinstituten für die Bevölkerung oder für unser Land ausgehen könnten?
2. Führt die FINMA oder eine andere staatliche Stelle Szenarioanalysen durch, mit denen die Folgen des Eintritts von Risiken mit erheblichen Auswirkungen beurteilt werden können?
3. Der Bundesrat veröffentlichte einen Bericht, der das Risiko im Bereich der Schattenbanken als sehr gering einstufte. Wie schätzt der Bundesrat das Risiko dieses Bereichs und der Ausserbilanzgeschäfte heute ein und welche Instrumente verwendet er dazu?
4. Verfügt der Bundesrat über ein Instrument, das ihm sämtliche Risiken des Finanzplatzes anzeigt, für jedes einzelne dieser Risiken die Eintrittswahrscheinlichkeit benennt und die möglichen negativen Folgen für die Bevölkerung aufführt?
- Falls ja, setzt der Bundesrat dieses Instrument auch tatsächlich ein?
- Falls nein, warum nicht?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Die FINMA hat den Auftrag, Finanzmarktkundinnen und -kunden sowie die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte zu schützen. Um diesen Auftrag effektiv und effizient auszuführen, verfolgt die FINMA einen risikobasierten Aufsichtsansatz. Einerseits erfahren jene Beaufsichtigten eine erhöhte Aufsichtsintensität, die aufgrund ihrer Grösse, ihrer Komplexität sowie ihres Geschäftsmodells und ihrer Risikostruktur erhöhte Risiken darstellen. Anderseits fokussiert die FINMA ihre Aufsichtstätigkeit auf Themen und Geschäftsbereiche, bei denen sie aufgrund ihrer Analysen erhöhte Risiken identifiziert. Mit diesem risikoorientierten Ansatz kann die FINMA die wesentlichen Risiken im Finanzmarkt berücksichtigen und mit ihren Aufsichtsinstrumenten adressieren. Eine gleichsam vollpräventive Aufsicht ist jedoch auch bei umfassender Risikoanalyse nicht realistisch. Verluste von Einzelinstituten oder Systemkrisen können deshalb nicht in jedem Fall verhindert werden. Aus diesem Grund verlangen die Finanzmarktgesetze eine starke Kapitalisierung und Liquidität der beaufsichtigten Institute (und insbesondere der systemrelevanten Institute) zur Abfederung von Verlusten und Sicherstellung der Stabilität.
2) Die FINMA analysiert im Rahmen regelmässiger Risikobeurteilungen, wie sich die Wahrscheinlichkeit und die Folgen verschiedener Risiken auf die Akteure des Schweizer Finanzplatzes auswirken und wie sich die Risikosituation der Beaufsichtigten verändert. Mit ihrem "Risikomonitor" informiert die FINMA jährlich die Öffentlichkeit über ihre Einschätzung zu den bedeutendsten Risiken für die Beaufsichtigten. Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit prüft die FINMA u.a. mittels Stresstests, wie Extremszenarien zur allgemeinen Entwicklung der Wirtschaft oder in spezifischen Bereichen (z.B. Immobilien oder Zinsen) auf einzelne Institute wirken. Solche Tests werden von der FINMA regelmässig und systematisch durchgeführt. Über ihre allgemeine Risikoeinschätzung tauscht sich die FINMA regelmässig mit dem Bundesrat, dem EFD, der SNB und der Branche aus.
Die SNB führt ihrerseits Stresstests durch, um die Auswirkungen von Szenarien auf den Bankensektor zu prüfen, die eine starke Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfeldes sowie der Bedingungen auf den Finanzmärkten implizieren. Die Szenarien decken insbesondere eine schwere Rezession oder starke Kurs- und Preiskorrekturen an den Aktien- und Immobilienmärkten ab. Die Ergebnisse werden mit der FINMA geteilt. Sie werden im jährlichen Bericht zur Finanzstabilität qualitativ beschrieben und publiziert.
3) Das Fazit aus dem betreffenden Bericht hat nach wie vor Gültigkeit. Das vom Schweizerischen Nichtbankensektor ausgehende Risiko ist relativ klein, weil die risikoreichen Aktivitäten im Vergleich zu denjenigen im restlichen Finanzmarkt relativ moderat sind. Wie im Bericht ebenfalls festgehalten wird, bestehen jedoch erhöhte Risiken aufgrund der vielschichtigen und nicht selten grenzüberschreitenden Verflechtungen zwischen dem ausländischen Nichtbanken- und dem schweizerischen Bankensektor bzw. der Realwirtschaft. Sowohl auf internationaler (z.B. im FSB) als auch auf nationaler Ebene arbeiten EFD, FINMA und SNB an der Analyse sog. "Interconnectedness-Risiken" und evaluieren allfällige regulatorische Massnahmen. Dabei werden alle Sektor-Risiken inkl. Abhängigkeiten einbezogen, um den Systemschutz mittels einer umfassenden Daten- und Risikoanalyse zu verbessern.
4) Im Rahmen des Risikomanagements Bund wird dem Bundesrat unter anderem regelmässig zum Risiko der Insolvenz von systemrelevanten Finanzinstituten Bericht erstattet. Diese Berichterstattung ist in erster Linie qualitativer Natur. Veränderungen des Schadenspotentials und der Eintrittswahrscheinlichkeit werden für die Gesamtheit der systemrelevanten Institute diskutiert, bspw. aufgrund regulatorischer Fortschritte. Einzelne Risiken individueller systemrelevanter Institute sind nicht Gegenstand der Risikorapportierung im Rahmen des Risikomanagements Bund. Ebenso wenig sind es Risiken anderer inländischer oder gar ausländischer Finanzinstitute. Für die institutsbasierte Aufsicht ist die FINMA zuständig (vgl. Antworten zu 1 und 2). Im Falle einer Krise wird der Informationsaustausch und die Koordination zwischen dem Bundesrat und den Finanzmarktbehörden durch spezifische Gremien sichergestellt (vgl. tripartite Vereinbarung EFD, FINMA, SNB vom 2. Dezember 2019).
Antwort des Bundesrates.