21.3950 · Motion · 2021-06-18
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Die Entschädigung von National- und Ständerat richtet sich neben einer angemessenen Spesenentschädigung nach der Erwerbsersatzordnung, genau wie bei allen anderen Milizfunktionen dieses Landes.
Begründung
Wer Dienst leistet in der Schweizer Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst, im Zivildienst oder wer an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen teilnimmt oder in der Miliz-Feuerwehr mitmacht, hat Anspruch auf eine Entschädigung gemäss der Erwerbsersatzordnung (EO). Die Erwerbsausfallentschädigung hat den verfassungsmässigen Auftrag, den durch die Dienstleistung entstehenden Lohn- und Verdienstausfall angemessen zu ersetzen. Grundlage für die Bemessung der Entschädigung bildet das letzte vor dem Einrücken bzw. vor der Wahl erzielte und auf den Tag umgerechnete massgebliche Einkommen. Als Erwerbstätige gelten Personen, die in den letzten zwölf Monaten vor dem Einrücken während mindestens vier Wochen erwerbstätig waren. Den Erwerbstätigen gleichgestellt sind:a. Arbeitslose;b. Personen, die glaubhaft machen, dass sie eine Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätten, wenn sie nicht eingerückt wären;c. Personen, die unmittelbar vor dem Einrücken ihre Ausbildung abgeschlossen haben oder diese während des Dienstes beendet hätten.Auch das Schweizer Parlament ist Teil vom Schweizer Milizsystem. Es gibt keine plausible Begründung, weshalb die Politik besser und anders bezahlt werden sollten als andere Milizfunktionen.Nach dem bewährten Milizsystem werden öffentliche Aufgaben meist nebenberuflich ausgeübt. In der Schweizer Beteiligungsdemokratie gilt das Milizwesen als zentrale Säule neben der direkten Demokratie, dem Föderalismus und der Konkordanz. Alle können neben- oder ehrenamtlich öffentliche Ämter und Aufgaben übernehmen. Die eigentliche Milizarbeit gilt als nebenamtliche Tätigkeit für den Staat (Gemeinwesen) beziehungsweise das Gemeinwohl (bonum commune).
Antrag des Bundesrates
Das Büro beantragt, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit (Aeschi Thomas, Aebi Andreas, Büchel Roland, Walti Beat) beantragt, die Motion anzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Entschädigung der Tätigkeit von Ratsmitgliedern war bereits Gegenstand verschiedener parlamentarischer Vorstösse und Initiativen. Die parlamentarischen Initiativen Brunner Toni 14.473 "Milizdienst am Vaterland", Eder 16.413 "Keine Übernachtungsentschädigungen für nicht erfolgte Übernachtungen", Rickli Natalie 17.433, "Der Freitag der dritten Sessionswoche ist zu streichen", Geissbühler 17.435, "Für den Steuerzahler nachvollziehbare Spesenentschädigungen", Geissbühler 17.436, "Anpassung der Entschädigungen beim Vorstellen von parlamentarischen Initiativen in der Kommission auf 200 Franken" und Köppel 17.505, "Halbierung der Bezüge von Parlamentariern und Parlamentarierinnen") wollten punktuelle Anpassungen am aktuellen Entschädigungssystem vornehmen. Mit der parlamentarische Initiative 18.403 "Pauschalregelung für die Bezüge der Ratsmitglieder" hat das Büro des Nationalrats - basierend auf einer externen Studie über die Bezüge der Ratsmitglieder - ein neues Modell vorgeschlagen, welches die bisherigen tätigkeits- und anwesenheitsbezogenen Bezüge durch eine einmalige Entschädigung ersetzen wollte. Der Rat hat jedoch sowohl punktuelle als auch grundsätzliche Änderungen am Entschädigungssystem in den letzten Jahren immer abgelehnt, mit Ausnahme der parlamentarischen Initiative 19.431 SPK-N "Auszahlung der Übernachtungsentschädigungen nur bei effektiv erfolgten externen Übernachtungen", welcher beide Räte Folge gegeben haben.Am 11. Juni 2019 hat der Nationalrat das Postulat Feri Yvonne 18.4252 "Parlamentarische Arbeit auf Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Politik prüfen" angenommen. Zu dessen Umsetzung wurde mit der Zustimmung des Büros des Ständerats beschlossen, eine externe Studie in Auftrag zu geben, welche die Situation der Eidg. Räte als Nicht- Berufsparlament untersuchen und mögliche Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Politik, Familie und Beruf ausarbeiten soll. Unter anderem wird ein Fokus auf die Altersvorsorge der Ratsmitglieder sowie auf finanzielle, rechtliche und praktische Aspekte im Zusammenhang mit der Mutterschaft und dem Arbeitspensum im Allgemeinen gelegt. Das Büro schlägt vor, die Ergebnisse dieser Studie abzuwarten, und beantragt, die Motion abzulehnen. Es weist weiter darauf hin, dass die Umsetzung des Anliegens des Motionärs einer Änderung des Parlamentsressourcengesetzes (PRG, SR 171.21) und der Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG, SR 171.211) bedürfte und folglich die Einreichung einer parlamentarischen Initiative der geeignetere Weg wäre.