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21.3957 · Motion · 2021-06-18

Departement des Innern

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die digitale Transformation im Gesundheitswesen endlich substanziell voranzubringen und sich dabei an der Wirkung anderer erfolgreich digitalisierter Gesundheitssysteme der OECD zu orientieren.

Der Bundesrat

- stellt eine Taskforce auf, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens national zu steuern;

- erarbeitet unter Einbezug der relevanten Akteure eine konkrete und umfassende Digital-Strategie für den Gesundheitssektor, die über das EPD hinaus geht, Qualitäts-Standards für hochwertige Gesundheits-Daten definiert und die Richtung für ein digitalisiertes Gesundheitswesen vorgibt;

- schafft die Leitplanken und bezieht das Know-how von Hochschulen und Industrie für Gesundheitsdaten-Ökosystem ein, wobei ein Wettbewerb der technischen Standards und Ideen ermöglicht wird mit den Grundsätzen der Interoperabilität und dem "once-only-Prinzip";

- erarbeitet die regulatorischen Grundlagen für eine papierlose Abwicklung der Gesundheitsdaten in allen Bereichen des Gesundheitswesens;

- greift auf das Wissen und die Erfahrung von Vertretern der Wissenschaft, Versicherern, Leistungserbringer, Ärzteschaft, Patientenorganisationen, Industrie und weiteren relevanten Akteuren zurück;

- fördert die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften im Bereich der Informationstechnologie, Naturwissenschaften, Public Health und deren Schnittstellen;

- klärt die Öffentlichkeit über die rechtlichen und technischen Aspekte der Gesundheitsdaten und insbesondere über den Nutzen derer Verwendung durch ein zentrales Informationsportal auf.

Begründung

Die Schweiz gerät im internationalen Vergleich ins digitale Hintertreffen und rangiert zum Beispiel im vergleichenden Bertelsmann Digital-Health-Index auf den hintersten Plätzen der OECD- und EU-Länder. Das ist schlicht peinlich für unser Land, das bei weltweiten Ratings regelmässig zu den innovativsten Ländern gehört. Die Komplexität des schweizerischen Gesundheitssystems und der Föderalismus erklären unsere Unterlegenheit nur unzureichend: es fehlt an Führung, Strategie, Struktur und dem politischen Willen, die Digitalisierung voranzutreiben.

Die Schweiz kann sich an Ländern wie Dänemark, Estland, Israel oder Kanada orientieren. Mit den Hochschulen und der hiesigen Industrie haben wir zudem beste Voraussetzungen, um die digitale Transformation des Gesundheitswesens voran zu treiben und schnell nötige Fortschritte zu erzielen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist die Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen ein grosses Anliegen. So beauftragte er das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 16. April 2020 (EXE 2020.0670) zu prüfen, welche zusätzlichen Massnahmen notwendig sein könnten, um die Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens zu beschleunigen und den Datenaustausch zwischen Gesundheitseinrichtungen und den Bundesbehörden zu verbessern.

Die vorliegende Motion weist jedoch Elemente auf, die in der geforderten Form nicht umsetzbar sind. So ist es dem Bundesrat nicht möglich, eine "Taskforce aufzustellen, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen national zu steuern". Die Gesundheitsversorgung, als wesentlicher Bestandteil des Gesundheitswesens, liegt in der Kompetenz der Kantone. Die Kompetenz des Bundes im Gesundheitswesen ist fragmentarisch und beschränkt sich hauptsächlich auf die in der Verfassung (SR 101) in Art. 117-120 definierten Themengebiete. Somit hat eine vom Bundesrat eingesetzte Taskforce keine Legitimation für eine nationale Steuerung der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Arbeiten zur Digitalisierung des Gesundheitswesens erfolgen aber mittels engem Einbezug aller Stakeholder.

Andere Elemente der Motion wurden bereits in anderen Vorstössen oder Bundesratsbeschlüssen angesprochen und werden entsprechend im Rahmen derer Umsetzung realisiert:

Die Vermeidung von redundanten Datenerhebungen ("Once-only-Prinzip") ist ein Anliegen des am 21. März 2019 überwiesenen Postulats 18.4102 SGK-S "Kohärente Datenstrategie für das Gesundheitswesen". Dieses wird insbesondere durch das Projekt Spitalstationäre Gesundheitsversorgung, welches innerhalb des Programms Nationale Datenbewirtschaftung (NaDB) umgesetzt wird, aufgenommen. Das Projekt hat zum Ziel, mit einem einheitlichen Standard für die Transaktionsdaten der Spitäler (wirtschaftliche und medizinische Ordnungssysteme wie Nomenklaturen und Klassifikationen) und entsprechenden Stammdaten (Identifikation der Einheiten auf allen Ebenen) die Mehrfachverwendung von Daten zu ermöglichen. Ebenfalls angenommen wurde in diesem Zusammenhang das Postulat 15.4225 Humbel "Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für eine qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung". Zudem hat der Bundesrat im Rahmen der Auswertung des Krisenmanagements (1. Phase / Februar bis August 2020; EXE 2020.2934) das EDI beauftragt, "zusammen mit dem VBS (KSD) das Datenmanagement im Gesundheitsbereich zu verbessern. Dabei schafft es insbesondere Voraussetzungen für die Informationsübermittlung innerhalb der Bundesverwaltung und berücksichtigt die Kompatibilität in der Datenübermittlung mit den Kantonen und weiteren relevanten Instanzen. (...) Synergien mit geplanten Arbeiten der BK (DTI) sollen genutzt werden." Der Bundesrat wird Ende 2021 über den Stand dieser Arbeiten informiert.

Auch die gesundheitspolitische Strategie des Bundesrates 2020-2030, welche der Bundesrat am 6. November 2019 verabschiedet hat, nimmt die Herausforderung des digitalen und technologischen Wandels explizit auf und setzt dabei mit dem Ziel 1 "Gesundheitsdaten und Technologien nutzen" einen Schwerpunkt auf die Datennutzung. Ein weiterer Schwerpunkt wird mit dem Ziel 2 "Gesundheitskompetenz stärken" sowohl im Bereich der Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals als auch bei der Information der Bevölkerung gelegt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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