21.3976 · Motion · 2021-08-31
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Angesichts der schweren Krise in Afghanistan und im Sinne der humanitären Tradition der Schweiz wird der Bundesrat beauftragt,
1. seine Bemühungen in Zusammenarbeit mit allen involvierten Parteien zu intensivieren, um einen Beitrag zu Stabilität und Frieden der Region und zur Stärkung der Menschenrechte zu leisten;
2. dem Parlament, wenn nötig, einen Nachtragskredit für die humanitäre Hilfe in der Region zu unterbreiten. Der Nachtragkredit soll sich am jährlichen Volumen für die Hilfe in Syrien orientieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist besorgt über die sich verschlechternde Sicherheits- und Menschenrechtslage in Afghanistan und fordert alle beteiligten Akteure auf, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu respektieren. Die Schweiz nahm am 13. September 2021 an der UNO-Konferenz zu Afghanistan in Genf teil und ist bereit, ihre guten Dienste anzubieten, sei es als Gastgeberin weiterer internationaler Konferenzen oder als Vermittlerin von Gesprächen, wenn die betroffenen Parteien dies wünschen. Die Schweiz setzte sich in der 48. Menschenrechtsratssession für die Schaffung eines unabhängigen Mechanismus zur Untersuchung der Verstösse gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht in Afghanistan ein.
Die humanitäre Lage in Afghanistan war bereits vor der Machtübernahme der Taliban prekär und hat sich seither zusätzlich verschärft. 18,4 Millionen der rund 40 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner sind auf humanitäre Hilfe angewiesen - doppelt so viele wie 2020. Die anhaltende Dürre als Folge des Klimawandels wird die Anzahl Menschen, die auf humanitäre Hilfe angewiesen sind, weiter erhöhen. Dies hat Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit: In praktisch allen 34 Provinzen leidet die Bevölkerung an akuter Nahrungsmittelknappheit und bei 50 Prozent der Kinder unter 5 Jahren besteht eine kritische Unterernährung. Seit Anfang Jahr kamen 634 800 Binnenvertriebene zu den bereits bestehenden rund 5 Millionen dazu.
Angesichts der humanitären Bedürfnisse beschloss der Bundesrat am 8. September 2021, sein humanitäres Engagement zugunsten der notleidenden Bevölkerung in Afghanistan und der Region zu verstärken. Das reguläre Budget des DEZA-Kooperationsprogramms Afghanistan sah 27 Millionen Franken für 2021 vor. Für das Jahr 2021 sind zusätzliche Beiträge für die humanitären Bedürfnisse in der Höhe von 33 Millionen Franken vorgesehen. Davon stellt das EDA 10 Millionen mittels Kreditverschiebungen aus bestehenden Mitteln zur Verfügung. 23 Millionen sollen über einen Nachtragskredit finanziert werden, den das Parlament in der Wintersession 2021 beraten wird. Für das Jahr 2022 sind gemäss Voranschlag Beiträge in der Höhe von 27 Millionen vorgesehen. Die Schweiz unterstützt damit die notleidende Bevölkerung in Afghanistan und der Region bis Ende 2022 noch mit rund 60 Millionen Franken. Der Bundesrat spricht den Beitrag angesichts der Bedürfnisse vor Ort und der Antwort der internationalen Geber, und nicht im Vergleich mit anderen Kontexten.
Die humanitäre Hilfe ist zurzeit prioritär. Erfahrungsgemäss ist sie aber gerade in langwierigen Krisen nicht ausreichend. Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz setzt entsprechend auf eine enge Verbindung zwischen der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit. Dort wo sinnvoll, sollen auch mittel- und langfristige Programme unterstützt werden, um die Resilienz der Bevölkerung zu stärken. Der Bundesrat beobachtet die Situation in Afghanistan und der Region weiterhin und prüft fortlaufend, wie die Schweiz zur Verbesserung der Lage beitragen kann. Mit dem Bundesratsbeschluss vom 8. September 2021 sind die Anliegen der Motion bereits erfüllt; das Parlament kann sich im Rahmen des Nachtragskredites zum Schweizer Engagement in Afghanistan und der Region äussern.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.