21.4010 · Dringliche Interpellation · 2021-09-15
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die Schweizer IZA engagiert sich aktuell mit namhaften Beiträgen in Afghanistan. Die meisten der laufenden Projekte dürften nach dem gewaltsamen Regierungswechsel aber nicht mehr zielführend sein, zumal sie nach diesem gewaltsamen Regierungswechsel kaum von der neuen Regierung anerkennt werden. Da aber langfristige IZA nur in einer voraussehbaren Situation erfolgreich geleistet werden kann, bitten wir den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
1. Teilt der Bundesrat unsere Haltung, dass eine überstürzte Wiederaufnahme des IZA-Programms unter einem Taliban-System innen- und aussenpolitische Risiken birgt, weil unklar ist, wie die entsprechenden Mittel unter dem aktuellen Regime verwendet werden?
2. Welche Projekte sind im Länderprogramm der DEZA für Afghanistan vorgesehen?
3. Welche Projekte können aufgrund der aktuellen Situation nicht weiterverfolgt werden?
4. Welche finanziellen Mittel waren für die vorgesehenen Projekte geplant und welche Mittel werden aktuell frei?
5. Wie werden die freiwerdenden Mittel nun verwendet?
6. Ist es möglich diese vorübergehend auf humanitäre Hilfe wie in Flüchtlingslagern mit UNHCR und via WFP und UNICEF umzustellen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Obschon das Erbringen von Hilfe für humanitäre Bedürfnissen zurzeit eine grosse Priorität ist, werden weiterhin, dort wo möglich und sinnvoll, auch Gelder für mittel- und langfristige Programme eingesetzt. Gerade jetzt ist es wichtig, dass die Aktivitäten der internationalen Zusammenarbeit (IZA) der letzten 20 Jahre eine Kontinuität finden, um die Armut zu bekämpfen und beispielsweise die Ernährungssicherheit der Bevölkerung mittelfristig zu stärken. Gerade in langwierigen Krisen ist humanitäre Hilfe (HH) zwar notwendig, aber nicht ausreichend. Die humanitäre Hilfe und die Entwicklungszusammenarbeit (EZA) ergänzen sich, das ist wissenschaftlich erwiesen und auch so in der vom Parlament genehmigten IZA-Strategie 2021-2024 festgehalten. Ausschlaggebend für das weitere Engagement der Schweiz ist die Wirkung, die erzielt werden kann.
Die DEZA arbeitet mit denjenigen Organisationen zusammen, die in der Lage sind, vor Ort Programme umzusetzen. Zu diesen zählen das IKRK, UN-Institutionen und internationale NGOs. Die Schweiz arbeitet mit diesen Organisationen seit vielen Jahren zusammen, kennt ihre Verfahren und ist in regelmässigem Kontakt mit den Leitungen dieser Institutionen. Als Geberin überwacht die Schweiz die Programme und verfolgt die Umsetzung der Empfehlungen externer Audits und Evaluationen. Viele der DEZA-Programme wurden schon vor der Machtübernahme der Taliban in den von ihnen besetzten Gebieten gut umgesetzt.
2., 3. Das DEZA-Kooperationsprogramm 2019-2022 für Afghanistan sah Projekte in den Bereichen (1) Rechtstaatlichkeit und Schutz, (2) Landwirtschaft und Verwaltung natürlicher Ressourcen sowie (3) Grundbildung vor. Der Schutz von Frauen, Kindern und Minderheiten, die Anpassung an den Klimawandel und die ökologische Nachhaltigkeit sind integraler Bestandteil der meisten Programme. Die DEZA steht im Austausch mit ihren Partnerorganisationen und klärt ab, inwiefern die Programme weitergeführt werden können. Viele Partner konnten in den letzten Jahren auch in von den Taliban besetzten Gebieten arbeiten. Die Taliban haben versichert, dass die Organisationen ihre Arbeit weiterführen können. Die nächsten Monate werden zeigen, inwiefern dies der Fall ist.
4., 5., 6. Das reguläre Budget des DEZA-Kooperationsprogramms Afghanistan sah für 2021 27 Millionen Franken vor, davon 18 Millionen für die EZA und 9 Millionen für die HH. Der Bundesrat sieht für das Jahr 2021 zusätzliche Beiträge für die humanitären Bedürfnisse in der Höhe von 33 Millionen vor. Davon stellt das EDA 10 Millionen mittels Kreditverschiebungen aus bestehenden Mitteln zur Verfügung, 5 Millionen davon stammen aus den ursprünglich geplanten 18 Millionen für die EZA in Afghanistan. 23 Millionen sollen über einen Nachtragskredit finanziert werden, den das Parlament in der Wintersession beraten wird. Die 33 Millionen sollen wie folgt für die Hilfe vor Ort eingesetzt werden: 5 Millionen für das IKRK, 22 Millionen für UN-Organisationen (UNHCR, WFP, IOM und UNICEF), 3 Millionen für internationale NGOs und 3 Millionen für den Nothilfefonds, der durch UN-OCHA verwaltet wird. Mindestens 4 Millionen dieser Beiträge sind für die Aktivitäten der Partnerorganisationen zugunsten afghanischer Vertriebener in der Region vorgesehen. Für das Jahr 2022 sind gemäss Voranschlag Beiträge in der Höhe von 27 Millionen vorgesehen. Somit beabsichtigt der Bundesrat, die notleidende Bevölkerung in Afghanistan und der Region noch bis Ende 2022 mit rund 60 Millionen Franken zu unterstützen.
Antwort des Bundesrates.