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21.4026 · Motion · 2021-09-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, umfassende und leichtverständliche Informationen über die Impfung, die Impfverfahren und die Gefahren einer Impfung zu veröffentlichen.

Diese Informationen müssen u.a. folgendes enthalten:

a. Die Impfung manipuliert das Immunsystem und veranlasst die Körperzellen diese Spikeproteine (Antigene) zu produzieren, welche das Immunsystem erkennt und daraus Antikörper generiert.

b. Es ist das eigene Immunsystem, das den Virus bekämpft und eliminiert. Dies geschieht auch ohne Impfung. Die Impfung ist einzig dazu da, das Immunsystem bereits ohne aktive Infektion auf eine mögliche Infizierung zu trainieren, damit es schneller agiert.

c. Eine Impfung belastet das Immunsystem kurzfristig und in dieser Phase ist es weniger fähig, andere Infektionen zu bekämpfen, was u.U. zu schweren Erkrankungen und Todesfällen durch andere Krankheiten führen kann (z.B. Grippe)

Begründung

Wenn man mit Leuten aus der Öffentlichkeit über Impfungen spricht, sieht man, dass in vielen Fällen die Überzeugung herrscht, dass die Person nach einer Impfung vollständig gegen diesen Virus geschützt ist, nicht mehr Träger dieses Virus sein kann und ergo auch keine anderen Personen anstecken kann. Da dies weit entfernt von der Realität ist, ist es zwingend notwendig, dass exakte Informationen über die Impfung, ihre Gefahren und Nebenwirkungen und ihre Effektivität veröffentlicht werden, insbesondere auch, da für eine Impfung massiv mit öffentlichen Geldern geworben wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat gemäss den Artikeln 9, 20 und 56 des Epidemiengesetzes (EpG, SR 818.101) den gesetzlichen Auftrag, in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF), Empfehlungen für Impfungen zu erarbeiten. Die EKIF ist eine unabhängige Expertenkommission des Bundes, welche bei Impffragen eine wichtige Vermittlerrolle zwischen Behörden, Fachkreisen und der Bevölkerung wahrnimmt.

Die Empfehlungserarbeitung erfolgt auf Basis der vorhandenen wissenschaftlichen Evidenz, den Dokumenten der Zulassungsbehörden - in diesem Falle Swissmedic - und unter Berücksichtigung der Empfehlungen anderer vergleichbarer Länder. In diesen Empfehlungen werden die zugrundeliegenden Daten und die Funktionsweise der Impfstoffe transparent dargestellt sowie die bekannten möglichen Nebenwirkungen erläutert. Diese Aspekte werden auch in Informationsmaterialien für die Fachpersonen und die Bevölkerung in leicht verständlicher Sprache aufgenommen und laufend aktualisiert.

Die in der Motion genannten Themenbereiche wie Wirkmechanismus der Impfstoffe, Funktionsweise des Immunsystems und Schutz der Impfung gegenüber Risiken einer Infektion werden im Rahmen der Begleitung durch die EKIF analysiert und bewertet. Die nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand veröffentlichten Informationen sind transparent und vollständig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.