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21.4032 · Interpellation · 2021-09-16

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Fehlanreize im Bereich der Gesundheitskosten, die insbesondere von den Krankenzusatzversicherungen ausgehen, waren Gegenstand einer Untersuchung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), die im Dezember 2020 veröffentlicht wurde, und einer Untersuchung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), die im September 2021 publik gemacht wurde. Die Schlussfolgerungen der beiden Untersuchungen stimmen in vielen Punkten überein: Intransparenz bei der Leistungsabrechnung, Lücken bei der Kontrolle der Rechnungen und vor allem die Modalitäten für die Vergütung der Ärztinnen und Ärzte in den Spitälern und Kliniken.

Die Bundesanwaltschaft (BA) erachtete es nicht als angebracht, nach einer Strafanzeige von Versicherten- und Patientenorganisationen eine Untersuchung einzuleiten, namentlich weil keine Strafanzeige direkt von der FINMA eingereicht worden war. Die EFK ihrerseits hat aber in ihrem Bericht, der eine Woche nach dem Nichteintreten der BA auf die Strafanzeige erschienen ist, ebenfalls auf Verhaltensweisen hingewiesen, die sie als problematisch oder gar rechtwidrig einstuft.

- Die Analysen der beiden wichtigsten Kontrollinstanzen in unserem Land zeigen auf, dass die - jeweils bei einer Auswahl von Kantonen, Akteuren oder Eingriffsarten - beobachteten Tatsachen einen Einfluss auf die Gesundheitskosten und die Prämien (KVG und VVG) haben. Warum scheinen der Bundesrat beziehungsweise das EDI und das BAG dennoch keine grössere und umfassende Untersuchung vorzusehen, zusammen mit den Kantonen (z. B. über die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz)?

- Falls der Bundesrat es nicht als notwendig erachtet, eine vollständige Untersuchung durchzuführen, um eine weniger verstückelte Sicht der Problematik zu haben: Welches Instrumentarium sieht er vor, damit der Bevölkerung und den Versicherten umfassende Daten zur Verfügung gestellt werden und so den Praktiken ein Ende gesetzt wird, die zur ungerechtfertigten Erhöhung der Kosten und damit der KVG- und VVG-Prämien beitragen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat gestützt auf den Bericht des EFD vom 2. September 2020 zu den regulatorischen Möglichkeiten zur Stärkung der Instrumentarien der FINMA in der Krankenzusatzversicherung (KZV) den Handlungsbedarf erkannt und Massnahmen eingeleitet, um die Zusammenarbeit der Bundesbehörden im Bereich der Tarifprüfung und Leistungskontrolle zu intensivieren, insbesondere mit dem Ziel, die Transparenz bei den Abrechnungen in der KZV zu fördern. Diese Massnahmen werden bis Mitte 2022 einer Wirksamkeitsanalyse unterzogen.

Der Bundesrat wird Ende 2022 gestützt auf Resultat dieser Analyse evidenzbasiert allfällige weitere Massnahmen beschliessen. Er erachtet deshalb eine zusätzliche grössere und umfassendere Analyse der Faktenlage zur Feststellung des Hand-lungsbedarfs im heutigen Zeitpunkt nicht als zielführend.

Der Bundesrat hat zudem im Bereich der sozialen Krankenversicherung basierend auf dem Bericht einer internationalen Expertengruppe vom 24. August 2017 ein Kos-tenkontrollprogramm aufgesetzt. Ein erstes Massnahmenpaket dazu, welches insbe-sondere die Stärkung der Rechnungsprüfung durch Versicherer und Versicherungs-nehmerinnen und -nehmer betrifft, wurde dem Parlament am 21. August 2019 über-mittelt. Diese Massnahmen werden derzeit im Parlament debattiert. Am 19. August 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einem zweiten Massnahmenpaket eröffnet. Er hält es für notwendig, dass sich das Parlament mit diesen Projekten und deren Auswirkungen auf die Kosten und damit auf die Prämien auseinandersetzt, bevor weitere Studien eingeleitet werden.

Antwort des Bundesrates.

Bis wann liegt eine umfassende Untersuchung zu den Missbräuchen bei der Abrechnung von medizinischen Leistungen vor? | Lexipedia | Lexipedia