21.4036 · Motion · 2021-09-20
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (HVA, SR 831.135.1) so zu ändern, dass jährlich Anspruch auf mindestens ein Paar orthopädische Schuhe besteht.
Begründung
Bei Diabetikerinnen und Diabetikern, die nach Erreichen des Rentenalters orthopädische Schuhe benötigen, richtet sich die Abgabe von Hilfsmitteln nach der HVA. Während bei der IV Anspruch auf ein Paar Schuhe pro Jahr abzüglich einer Kostenbeteiligung besteht (Anhang HVI), werden in der AHV nur alle zwei Jahre die Kosten für ein Paar Schuhe übernommen!
Diese Regelung ist äusserst problematisch: Man benötigt zum einen je nach Jahreszeit andere Schuhe. Vor allem aber hält ein einziges Paar Schuhe keine zwei Jahre... insbesondere weil doch gerade Personen, die an Diabetes leiden, oft empfohlen wird, regelmässig zu Fuss zu gehen.
Die HVA sieht zwar vor, dass vor Ablauf von zwei Jahren ein neues Paar Schuhe bezogen werden kann, aber nur aus medizinischen Gründen. Die Abnutzung von Schuhen oder ihre Unangemessenheit für die Jahreszeit fallen aber nicht unter dieses Kriterium.
Die Ungleichbehandlung zwischen AHV und IV bedeutet also, dass pensionierten Diabetikerinnen und Diabetikern die Kosten für die Hilfsmittel, die sie täglich brauchen, nicht zurückerstattet werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.