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21.406 · Parlamentarische Initiative · 2021-03-01

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Ich beantrage, den Artikel 20 des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG) dahingehend zu ändern, dass der Bundesversammlung die Kompetenz, die Bundesanwältin oder den Bundesanwalt zu wählen oder des Amtes zu entheben, entzogen wird und dem Bundesrat zugeteilt wird.

Ob die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft erhalten bleiben soll oder nicht, muss ebenfalls geprüft werden.

Begründung

Seit dem Rücktritt von Michael Lauber im Sommer 2020 wurden für die Neubesetzung der Stelle zwei Wahlverfahren eingeleitet, die zweimal in einem Fiasko endeten.

Die Qualität der Kandidatinnen und Kandidaten, die nach Ansicht einiger Beteiligter mittels eines gründlichen und sorgfältig begründeten Assessments durch ein darauf spezialisiertes Unternehmen festgestellt werden konnte, fiel angesichts gewisser politischer Erwägungen bei der einen oder dem anderen nicht ins Gewicht. Dieses doppelt fehlgeschlagene Verfahren untergräbt das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Schweizer Justizsystem.

Hinzu kommt die Verantwortungslosigkeit (im wörtlichen Sinne) der Mitglieder der Gerichtskommission bei ihren Entscheidungen, da sie das Wahlverfahren ohne Begründung ad aeternum blockieren können.

Es ist daher sinnvoll, zum System zurückzukehren, das bis 2011 gültig war, nämlich die Wahl der Bundesanwältin oder des Bundesanwalts und der beiden Stellvertreterinnen oder Stellvertretern durch den Bundesrat.