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21.4105 · Interpellation · 2021-09-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die kürzeste Zugsverbindung zwischen Schaffhausen und Basel führt auf der nördlichen Seite des Rheins über Deutschland (Hochrheinstrecke). Die Strecke ist jedoch nicht elektrifiziert und die Betriebsqualität ist mangelhaft. Die Planungen fur die Elektrifizierung und den Ausbau der Strecke werden von den betroffenen Kantonen und Landkreisen sowie von Baden-Württemberg gemeinsam vorangetrieben und finanziert. Mit der Elektrifizierung des Abschnitts Schaffhausen-Erzingen hat der Kanton Schaffhausen bereits eine Vorleistung erbracht. Der Ausbau wird durchgehende IRE-Zuge im Halbstundentakt ermöglichen mit einer stündlichen Durchbindung via Konstanz nach St. Gallen. Damit entsteht eine attraktive Bahnverbindung zwischen der Ostschweiz und der Nordwestschweiz. Die durchgehend elektrifizierte Hochrheinstrecke soll 2027 in Betrieb genommen werden.

Mit der Ausschreibung der Bahnangebote auf der Deutschen Seite durch das Land Baden-Württemberg im kommenden Jahr steht ein wichtiger Schritt bevor. Damit der Schweizer Beitrag an die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke gut investiert ist, braucht es nicht nur eine zeitgemässe Infrastruktur sondern auch Zugsverbindungen und Tarifangebote, die aus Sicht der Schweizer Kundschaft attraktiv sind.

Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Werden auf der Strecke von St. Gallen via Konstanz, Schaffhausen nach Basel künftig Schweizer Fahrausweise auch auf den Streckenabschnitten gültig sein, die über deutsches Gebiet führen?

2. Wird sichergestellt, dass Baden-Württemberg bei der Vorbereitung der Ausschreibungen der Bahnangebote am Hochrheingürtel die zuständigen schweizerischen Behörden in geeigneter Weise einbezieht, damit grenzüberschreitend durchgängige S-Bahnangebote gewährleistet sind?

3. Prüfen die bestehenden Betreiber beidseits der Grenzen Kooperationen, um ein kundenfreundliches grenzüberschreitendes Bahnangebot zu gewährleisten?

4. Ist es vorgesehen, neben durchgehenden IRE-Zugen Schaffhausen-Basel im Halbstundentakt auch eine stundliche Verbindung von St. Gallen via Konstanz nach Schaffhausen und Basel zu realisieren?

5. Ist der Beitrag der Schweiz an die Ausbaukosten der Hochrheinstrecke an Vereinbarungen gebunden betreffend Gültigkeit der Schweizer Fahrausweise und betreffend Realisierung eines für die Kundschaft aus der Schweiz attraktiven Angebots?

Stellungnahme des Bundesrates

1./ 5. Im öffentlichen Verkehr der Schweiz liegt die Tarifhoheit bei den Transportunternehmen. Der Bundesrat kann daher keine tarifarischen Vorgaben machen. Dies gilt erst recht für grenzüberschreitende Linien des öffentlichen Verkehrs, bei denen eine Abstimmung mit den Unternehmen und Behörden der Nachbarländer gefunden werden muss. Für die Anerkennung der Abonnemente in Grenzregionen ist deshalb das Einverständnis der betroffenen Transportunternehmen notwendig.

Im Fall der Hochrheinstrecke liegt aufgrund der finanziellen Beteiligung der Schweiz am Ausbau ein spezifischer Fall vor: Eine Tarifintegration von Schweizer Fahrausweisen auf der deutschen Hochrheinstrecke Basel - Schaffhausen - Konstanz und ein attraktives Angebot sind eine wesentliche Forderung für die finanzielle Beteiligung der Schweiz an der Elektrifizierung und dem Ausbau der Hochrheinstrecke zwischen Basel und Erzingen, welche in der Finanzierungsvereinbarung verankert werden soll.

2. Es erfolgen Abstimmungen zwischen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg über das ab 2027 geplante Angebot, nach Abschluss der Elektrifizierung und des Ausbaus der Hochrheinstrecke. Neben den geplanten halbstündlichen IRE-Verbindungen betrifft das auch die neu durchgebundene S-Bahn Basel - Waldshut - Koblenz (AG), anstelle der heutigen Regionalbahn Basel - Waldshut und der S-Bahn Waldshut - Koblenz (AG).

Darüber hinaus finden seit mehreren Monaten Gespräche zwischen dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg und dem Kanton Schaffhausen zur Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens für die Bahnlinie Singen-Schaffhausen statt.

3. Die Besteller auf Schweizer Seite und der Aufgabenträger auf Deutscher Seite stimmen sich für ein kundenfreundliches grenzüberschreitendes Bahnangebot ab, sowohl beim IRE wie auch bei der neuen S-Bahn Basel - Waldshut - Koblenz (AG).

4. Ziel aller an der Planung Beteiligten ist es, dass stündlich einer der halbstündlichen IRE-Züge Basel - Schaffhausen - Singen via Konstanz nach St. Gallen durchgebunden wird. Aktuell ist seitens Baden-Württemberg geplant, denjenigen IRE in Richtung Konstanz - St. Gallen zu verlängern, welcher nicht auf den derzeitig stündlichen RE Konstanz - St. Gallen passt. Dies aufgrund der Abhängigkeit von der Fahrlage des stündlichen "Schwarzwald-IRE" Karlsruhe/Offenburg - Konstanz, welcher zwischen Radolfzell und Konstanz die benötigte Trasse belegt.

Das BAV ist in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg daran zu prüfen, ob die Fahrlage des "Schwarzwald-IRE" um 30 Minuten verschoben werden kann. Damit könnte die IRE-Durchbindung in Singen und Konstanz nach St. Gallen ohne Infrastrukturbauten in der Schweiz umgesetzt werden. Sollte dies nicht umsetzbar sein, wäre dazu eine zusätzliche Kreuzungsmöglichkeit auf der einspurigen Strecke Konstanz - St. Gallen erforderlich, für welche die Finanzierung offen ist.

Antwort des Bundesrates.