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21.4226 · Postulat · 2021-09-30

Departement des Innern

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung in der ganzen Schweiz, insbesondere im ländlichen Raum und in den Berggebieten, wird der Bundesrat beauftrag, in einem Bericht Massnahmen und Strategien aufzuzeigen, mit denen die lokalen Akteure in den Regionen die Gesundheitsversorgung künftig gewährleisten können.

Begründung

Eine qualitative und allen zugängliche medizinische Grundversorgung ist in Artikel 117a der Bundesverfassung festgehalten. Während sich die Lage in städtischen Regionen verbessert hat, bleibt die ausreichende Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten und besonders in Bergregionen herausfordernd. Nachfolgeregelungen von Hausarztpraxen in abgelegenen Gebieten sind oftmals besonders schwierig. Gleichzeitig sind ländliche Regionen übermässig von Schliessungen regionaler Spitäler betroffen. Die grossen Distanzen zwischen den Ortschaften erschweren den Zugang zu Gesundheitszentren zusätzlich.

Es sind innovative Ansätze notwendig, um die medizinische Grundversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen. Vielversprechend sind regionale Lösungen, welche die medizinische Grundversorgung in ihrer ganzen Breite verstehen, von der allgemeinen Medizin über Gynäkologie, Kinder- und Zahnmedizin bis hin zu Pflegeleistungen. Die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten für die Diagnose oder Betreuung von Patienten abseits der Zentren. Weitere Ansätze sind mobile Praxen, die verschiedene Dörfer besuchen und Sprechstunden anbieten, oder Fahrdienste, um Patienten den Zugang zu Gesundheitszentren zu ermöglichen.

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen und Strategien für die Förderung neuer Modelle der medizinischen Grundversorgung auf regionaler Ebene zu prüfen. Er soll insbesondere aufzeigen, welche Rahmenbedingungen dazu notwendig sind, welche Rolle Pflegefachkräfte spielen können und wie die Aufgabenteilung zwischen den öffentlichen Akteuren Bund, Kantone und Gemeindeverbände erfolgen kann. Weiter ist zu klären, ob der Bund im Rahmen der neuen Regionalpolitik Anschubfinanzierungen für innovative Pilotprojekte der medizinischen Grundversorgung im ländlichen Raum leisten kann.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Das in der Schweiz geltende föderale System lässt im Bereich der regionalen Versorgung keine zentrale Steuerung durch den Bund zu. Die im Postulat genannten Massnahmen und Strategien liegen vollumfänglich im Kompetenzbereich der Kantone. Diese Kompetenzordnung bleibt auch im Kontext des Art. 117a Bundesverfassung (SR 101) bestehen. Der Bund kann demzufolge lediglich im Bereich der Aus- und Weiterbildung für Berufe der medizinischen Grundversorgung, bei den Anforderungen zur Ausübung dieser Berufe sowie bei der Abgeltung der hausärztlichen Leistungen Vorschriften vorsehen.

Auch die im Postulat namentlich erwähnte Neue Regionalpolitik (NRP) kann im Bereich der medizinischen Grundversorgung nicht für die Mitfinanzierung von Pilotprojekten herangezogen werden, da Leistungen und Angebote der Grundversorgung ausserhalb ihres vom Gesetzgeber definierten Geltungsbereichs liegen.

Im Rahmen des Pakets 2 der Massnahmen zur Kostendämpfung sieht der Bund beispielsweise die Definition von Netzwerken zur koordinierten Versorgung als eigene Leistungserbringer sowie die Förderung von Programmen der Patientenversorgung vor (vgl. Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2), www.fedlex.admin.ch > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2020). Zudem wird der Bundesrat voraussichtlich im Jahr 2022 den Bericht in Erfüllung des Postulats 19.4278 Streiff "Versorgungslücken schliessen. Es ist Zeit für neue Pflegemodelle" verabschieden. Darin soll das Potenzial von Advanced Practice Nurses (APN) unter anderem durch eine Auswertung von Pilotprojekten gewürdigt werden. Im Rahmen dieses Postulatsbericht kann auch geprüft werden, inwiefern der Einsatz von APN zur Schliessung von lokalen Versorgungslücken beitragen kann.

Die Resultate einer Studie des Obsan im Auftrag des Forums medizinische Grundversorgung aus dem Jahr 2020 hielten bezüglich der allgemeinen Versorgungssituation in den verschiedenen Regionen der Schweiz fest, dass insgesamt weder in städtischen, noch intermediären oder in ländlichen Regionen ein genereller Versorgungsmangel erkennbar sei, auch wenn lokale Versorgungsengpässe aufgrund der Datenlage nicht ausgeschlossen werden könnten. Dieselbe Studie lässt darauf schliessen, dass Massnahmen zur Erhöhung der Mobilität getroffen werden sollten, um es Personen aus ländlichen Gebieten zu erleichtern, vermehrt Leistungen in zentrumsnahen Regionen in Anspruch zu nehmen. Hier könnten die Gemeinden eine zentrale Rolle einnehmen. Der Bund steht in diesem Zusammenhang mit den Kantonen und Gemeinden im Dialog, um die jeweiligen Verantwortlichkeiten zu klären.

Das Bundesamt für Gesundheit wies auch im Rahmen der Empfehlungen des Förderprogramms "Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017-20", welche mit den involvierten Akteuren erarbeitet wurden, auf die Schlüsselrolle der Gemeinden bei der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung hin (vgl. www.bag.admin.ch/fpinterprof > Policy Briefs). Indem Gemeinden den Leistungserbringern Gefässe zum regelmässigen Austausch bereitstellen und deren Nutzung im Rahmen der Leistungsvereinbarung für verbindlich erklären, können sie die Koordination der Versorgung für ihre Einwohnerinnen und Einwohner unterstützen.

Angesichts dieser Ausführungen erachtet der Bundesrat einen zusätzlichen Bericht nicht für zielführend und beantragt die Ablehnung des Postulats.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.