Lexipedia

21.4238 · Interpellation · 2021-09-30

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der neuste Bericht des Bundesrates zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz erkennt die Ursachen für die Probleme bei der Alimentierung der Zivilschutzbestände bei der letzten Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) und Anpassungen bei der Armee.

Entgegen den Behauptungen im Bericht nehmen hingegen die Zulassungen zum Zivildienst stetig ab und liegen heute tiefer als noch 2013. Von 2017 (6785 Zulassungen) bis 2020 (5254) sind die Zulassungen um mehr als ein Fünftel zurückgegangen und liegen 2020 tiefer als noch 2013 (5423). Auch die Zulassungen zum Zivildienst nach bestandener RS sind von 44,8 Prozent (2340 Zulassungen) aller Zulassungen zum Zivildienst im Jahr 2013 auf 30,4 Prozent (1597) im Jahr 2020 zurückgegangen. Dies entspricht einem Rückgang von 34 Prozent der Zulassungen nach bestandener RS (Zahlen gemäss Jahresberichte des Bundesamtes für Zivildienst). Daher ist es nicht nachvollziehbar, weshalb den Bestandesproblemen mit der Verpflichtung von Zivildienstleistenden entgegengewirkt werden soll.

Ich bitte den Bundesrat in dieser Hinsicht um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Weshalb priorisiert der Bundesrat im Bericht nicht die Massnahmen, welche beim Zivilschutz und der Armee ansetzen?

2. Zieht der Bundesrat in Betracht, die Einteilungsdauer beim Zivilschutz wieder zu erhöhen?

3. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, die Zusammenarbeit zwischen Zivilschutz und Zivildienst unter geltendem Recht zu verbessern?

4. Sieht der Bundesrat weitere Massnahmen zur Verbesserung der Alimentierung des Zivilschutzes, welche nicht beim Zivildienst ansetzen und nicht im aktuellen Bericht aufgeführt sind? Wenn ja, welche?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:

1. Die Massnahmen im ersten Teil des Berichts zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz zielen darauf ab, den sinkenden Beständen beim Zivilschutz entgegenzuwirken. Eine davon ist die Möglichkeit, Zivildienstleistende zu verpflichten, einen Teil ihrer Dienstpflicht in Zivilschutzorganisationen zu absolvieren. Es wird aber auch eine vom Wohnsitzprinzip abweichende Zuweisung und eine differenzierte Tauglichkeit für Schutzdienstpflichtige geprüft; beides Massnahmen, die nicht beim Zivildienst ansetzen. In Zusammenhang mit dem Abschlussbericht zur Weiterentwicklung der Armee Mitte 2023 folgen Vorschläge zur Verbesserung der Alimentierung der Armee. Bis zu diesem Zeitpunkt werden solidere Erkenntnisse zur Wirkung der bereits ergriffenen Massnahmen und zur Auswirkung der flexibleren Rekrutierung auf die Bestände vorliegen als Basis für weitergehende Massnahmen. Die Abgangszahlen in den Zivildienst von 2018 bis 2020 müssen relativiert werden, weil rund ein Fünftel aller Rekrutierungspflichtigen, also rund 2000 Dienstpflichtige pro Jahrgang, von der flexibleren Rekrutierung Gebrauch gemacht haben. Bis der erste WEA-Jahrgang das maximale Rekrutierungsalter erreicht hat, fehlt den Abgangszahlen also die abschliessende Aussagekraft. Dies ist 2023 der Fall.

2. Mit der letzten Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes im Jahr 2018 wurde die Einteilungsdauer von 20 auf 12 Jahre reduziert. Dabei ging der Bundesrat davon aus, dass 6000 Schutzdienstpflichtige pro Jahr rekrutiert werden können. Weil sich gezeigt hat, dass dies nicht erreicht, sondern stark unterschritten wird, wurde die Schutzdienstpflicht wieder von 12 auf 14 Jahre verlängert. Eine nochmalige Verlängerung der Schutzdienstpflicht würde die bereits eingeteilten Schutzdienstpflichtigen zusätzlich belasten, ohne das Rekrutierungsproblem zu lösen. Aus Sicht des Bundesrates soll daher von einer solchen Massnahme abgesehen werden.

3. Zivilschutz und Zivildienst arbeiten schon heute in einzelnen Kantonen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zusammen. Diese pragmatische Zusammenarbeit soll weiterhin gesucht und vertieft werden. Der geltende gesetzliche Rahmen ermöglicht jedoch keine für beide Seiten verbindliche Ausbildungs- und Einsatzplanung und -steuerung.

4. Im ersten Teil des Berichts zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz hat der Bundesrat kurz- und mittelfristige Massnahmen aufgezeigt, die zur Verbesserung der Zivilschutzbestände ergriffen werden sollen. Im zweiten Teil des Berichts werden Varianten dargelegt, wie das Dienstpflichtsystem langfristig angepasst werden könnte, um die Bestände von Armee und Zivilschutz nachhaltig zu sichern. Der Bundesrat wird diesen Bericht im ersten Quartal 2022 überweisen.

Antwort des Bundesrates.