21.4244 · Interpellation · 2021-09-30
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Am 1. Juli ist die Änderung der Bundespersonalverordnung in Kraft getreten, welche dem Bundespersonal neu eine grosse Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsortes und der Arbeitszeiten einräumt. Mitarbeitende der höchsten Lohnkategorien (ab CHF 110 000) verfügen damit über ein Vertrauensarbeitszeitmodell, das sie von der Zeiterfassung befreit. Die Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2018 zeigt überdies, dass der Medianlohn im privaten Sektor bei 6100 Franken pro Monat liegt, während der Medianlohn im öffentlichen Sektor bei knapp 8000 Franken pro Monat liegt. Dabei vergleicht sich der Bund nicht mit KMUs, sondern orientiert sich an internationalen Grosskonzernen.
Es ist nachvollziehbar und richtig, wenn der Bund sich für die künftigen Herausforderungen rüstet und ein konkurrenzfähiger Arbeitgeber bleiben will. Doch wenn der Staat mit eigenen flexibleren Rahmenbedingungen, die Privatwirtschaft konkurrenziert, stellt das besonders für KMU ein zunehmendes Problem dar. Die Ungleichbehandlung von öffentlichem und privatem Sektor schadet der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist sich der Bundesrat dieser Entwicklung bewusst?
2. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um die genannten Verzerrungen zu korrigieren?
3. Erachtet der Bundesrat das Jahresarbeitszeitmodell als attraktiv für Arbeitnehmende und Arbeitgebende?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu Fragen 1 und 2
Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Die Bundesverwaltung ist in regelmässigem Austausch mit vergleichbaren Arbeitgeberinnen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung. Dabei werden verschiedenste Aspekte der Anstellungsbedingungen und die Anstellungsbedingungen als Ganzes miteinander verglichen. Wird im Rahmen solcher Vergleiche ein signifikanter Korrekturbedarf festgestellt, werden entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Ausserdem ist zu erwähnen, dass sich der Medianlohn des Privatsektors nicht direkt mit dem Medianlohn des öffentlichen Sektors vergleichen lässt, da sich die jeweiligen Funktions- und Qualifikationsprofile und deren Gewichtung in der Statistik unterscheiden.
Zu Frage 3
Die flexiblen Arbeitszeitmodelle, wie beispielsweise das Jahresarbeitszeit- oder das Vertrauensarbeitszeitmodell, bieten sowohl für Arbeitnehmende, als auch für Arbeitgebende attraktive Möglichkeiten. Sie erlauben insbesondere eine grössere Flexibilität bei der Leistungserbringung bei unterschiedlichen Arbeitsbelastungen.
Die Arbeitsleitung wird im Normalfall und wie bisher im Modell der Jahresarbeitszeit geleistet. Für die Angestellten der entsprechenden Lohnklassen kann Vertrauensarbeitszeit im Einzelfall ohne Rechtsanspruch vereinbart werden. Die betrieblichen Bedürfnisse bei der Wahl der Arbeitszeitmodelle sind zu berücksichtigen. Der Bundesrat hat im Rahmen der Revision der Bundespersonalverordnung (BPV) zudem präzisiert, dass sich dieses Modell nur für Angestellte mit einer genügenden Autonomie in der Festsetzung ihrer Arbeitszeiten eignet, was vergleichbar mit der entsprechend geltenden Regelung in der Privatwirtschaft ist (Art. 73a ArGV 1). Massgeblich für die Umsetzung der flexiblen Arbeitsmodelle ist die individuelle Vereinbarung zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden. Die Entscheidung für ein flexibles Arbeitsmodell bedeutet auch das Akzeptieren von Rahmenbedingungen seitens der Mitarbeitenden. So wird beispielsweise bei der Vertrauensarbeitszeit die geleistete Mehrarbeit bzw. Überzeit pauschal abgegolten, auch wenn die geleistete Zeit die Pauschale übersteigt.
Antwort des Bundesrates.