21.4269 · Interpellation · 2021-09-30
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) hat kürzlich ein Faktenblatt zu Pestiziden und ihren Auswirkungen auf Umwelt, Biodiversität und Ökosystemleistungen publiziert. (https://api.swiss-academies.ch/site/assets/files/24477/210413_fs_pestizide_d_def.pdf)
Trotz Wissenslücken seien die unerwünschten Auswirkungen auf Umwelt, Biodiversität und Ökosystemleistungen gut dokumentiert.
Im Faktenblatt werden unter anderem Handlungsansätze zur Reduktion der unerwünschten Auswirkungen von Pestiziden auf die Biodiversität und Umwelt vorgeschlagen. Es wird betont, dass eine bedeutende Reduktion dieser Auswirkungen nur erreicht werden kann, wenn ein geeigneter Mix aus ordnungspolitischen, ökonomischen und kommunikativen Instrumenten eingesetzt wird.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie schätzt der Bundesrat die Bedeutung der zehn Handlungsansätze im Faktenblatt ein?
2. Wo bestehen Schnittmengen mit dem Aktionsplan Pflanzenschutz und welches sind Handlungsansätze, die bei der Überarbeitung des Aktionsplans berücksichtigt werden sollten?
3. Wo bestehen Schnittmengen mit anderen Plänen und Strategien und welches sind Handlungsansätze, die bei der Überarbeitung dieser Pläne und Strategien berücksichtigt werden sollten?
4. Welche Ansätze sind aus Sicht des Bundesrats bereits umgesetzt oder zumindest in Umsetzung (zu welchem Grad)?
5. Plant der Bundesrat, die übrigen Handlungsansätze umzusetzen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum?
6. Werden die AutorInnen dieses Faktenblattes bei der angekündigten Evaluation und Weiterentwicklung des Aktionsplans Pestizidreduktion als Stakeholder einbezogen? Wenn nein, warum?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die im Informationsblatt der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz beschriebenen Handlungsansätze sind relevant, um die negativen Auswirkungen von Pestiziden auf die Umwelt und die Biodiversität zu reduzieren. Auf den Nutzen von Pestiziden, insbesondere in den Bereichen Lebensmittelproduktion und Hygiene, wird im Informationsblatt jedoch nicht eingegangen.
2. und 3. Die im Informationsblatt genannten Handlungsansätze werden in der Politik des Bundes zur Verringerung unerwünschter Umweltauswirkungen von Pestiziden berücksichtigt. Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel konzentriert sich insbesondere auf die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, auf die Reduktion der Risiken in den Fällen, in denen ein solcher Einsatz erforderlich ist, und auf die Entwicklung alternativer Pflanzenschutzmethoden. Das aus der parlamentarischen Initiative 19.475 (BBl 2021 665) hervorgegangene Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken setzt klare Ziele für die Risikoreduktion bei Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten. Es verstärkt die Massnahmen im Bereich des Gewässer- und Naturflächenschutzes. Die Umsetzung der Initiative im Bereich der Pflanzenschutzmittel war im Sommer 2021 Gegenstand einer Vernehmlassung. Der Bund unterstützt ausserdem die Bewegung savefood.ch, die zum Ziel hat, ein nachhaltiges Konsumverhalten zu fördern.
4. und 5. Die meisten der im Informationsblatt vorgeschlagenen Massnahmen entsprechen den Massnahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel. Das Bundesamt für Landwirtschaft veröffentlicht in Zusammenarbeit mit den anderen relevanten Bundesämtern jedes Jahr auf seiner Website den Stand des Aktionsplans. Bis September 2021 wurden 29 Massnahmen umgesetzt oder überprüft, während sich gleichzeitig 22 Massnahmen in Erarbeitung befanden. Der Bundesrat plant, Anfang 2024 einen Zwischenbericht über die Umsetzung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel zu veröffentlichen. In diesem Bericht werden die ersten fünf Jahre (2018 bis 2022) der Umsetzung des Plans evaluiert werden. Er wird den Stand der Umsetzung der Massnahmen beschreiben, eine Auswertung der Auswirkungen anhand von Indikatoren enthalten und, falls erforderlich, Vorschläge für Anpassungen des Aktionsplans aufführen.
6. Zur Begleitung der Umsetzung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel wurden Arbeitsgruppen gegründet. Die EAWAG, die im Informationsblatt als Autorin aufgeführt wird, ist in einer dieser Gruppen vertreten. Diese Gruppen werden bei der Ausarbeitung des in Antwort 5 erwähnten Zwischenberichts konsultiert werden.
Antwort des Bundesrates.