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21.4270 · Interpellation · 2021-09-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens hat sich die Schweiz das Ziel gesetzt, ihren Betrag dazu zu leisten, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und bevorzugt auf 1,5 °C zu begrenzen. Mit dem Netto-Null-Ziel aller Schweizer Treibhausgasemissionen bis 2050 und der langfristigen Klimastrategie 2050 hat der Bundesrat entsprechend erste Absichtserklärungen publiziert. Für die Einhaltung eines Klimaziels ist primär der kumulative anthropogene Treibhausgasausstoss entscheidend. Das globale Kohlenstoffbudget beziffert die Menge der CO2-Emissionen aus anthropogenen Quellen, welche noch freigesetzt werden können, um mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit eine bestimmte globale Erwärmung nicht zu überschreiten.

1. Wie gross beziffert der Bundesrat den Schweizer Anteil am globalen Kohlenstoffbudget?

2. Das Kohlenstoffbudget welcher Wahrscheinlichkeitsklasse nimmt sich der Bundesrat zum Ziel, um das 1,5 °C-Ziel nicht zu überschreiten (z.B. 50 Prozent, 67 Prozent oder 83%)?

3. Wie beabsichtigt der Bundesrat netto-negative Emissionen in der zweiten Jahrhunderthälfte zu finanzieren, welche auf Grund eines allfällig überstrapazierten Kohlenbudgets benötigt würden?

Begründung

Der erste Teil des sechsten Sachstandsberichts (AR6, Climate Change 2021: The Physical Science Basis) des Weltklimarats (IPCC) zeigt aktuellste Zahlen des globalen Kohlenstoffbudgets ab 2020. So beträgt beispielsweise das globale Kohlenstoffbudget, um das 1,5 °C-Ziel mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent nicht zu überschreiten 500 GtCO2 ab 2020 (bei 67 Prozent Wahrscheinlichkeit: 400 GtCO2, 83 Prozent: 300 GtCO2).

Wird das globale Kohlenstoffbudget für das 1,5 °C-Ziel überstrapaziert, muss mittels netto-negativen Emissionen der überschüssige Teil bis zum Ende des Jahrhunderts (entsprechend dem Pariser Klimaabkommen) wieder aus der Atmosphäre entnommen werden. Dabei wird voraussichtlich die globale Erwärmung 1,5 °C zwischenzeitlich überschreiten, bevor sie gegen Jahrhundertende wieder auf 1,5 °C absinkt.

Gemäss der langfristigen Klimastrategie 2050 des Schweizer Bundesrats emittiert die Schweiz zwischen 2020 und 2050 kumulativ 983.1 MtCO2-eq. Würde man den Schweizer Anteil am globalen Kohlenstoffbudget proportional zum Anteil der Schweizer Bevölkerung im Bezug zur Weltbevölkerung festlegen, würde die Schweiz mit der langfristigen Klimastrategie 2050 ihren Anteil für das 1,5 °C-Ziel deutlich überstrapazieren: Würde die gesamte Weltbevölkerung analog der langfristigen Klimastrategie 2050 des Schweizer Bundesrats CO2 emittieren, entspräche dies 870 GtCO2 bis 2050 - z.B. 74 Prozent mehr als das 1,5 °C-Budget mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent zuliesse. Ungeklärt ist, wie die daraus resultierenden netto-negativen Emissionen finanziert werden würden. Um eine Generationenungerechtigkeit zu verhindern, muss dies frühzeitig geplant werden.

Stellungnahme des Bundesrates

1-2) Das Netto-Null-Ziel bis 2050 des Bundesrates orientiert sich am Spezialbericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) zur globalen Erwärmung um 1,5 Grad Celsius. Zurzeit existiert auf internationaler Ebene kein einheitlicher und weithin anerkannter Ansatz, um aus einem verbleibenden Budget für die globalen Emissionen nationale Emissionsbudgets abzuleiten.

Sowohl die Gletscher-Initiative wie auch der direkte Gegenentwurf des Bundesrats sehen vor, in der Ausführungsgesetzgebung Zwischenziele festzulegen, die mindestens zu einer linearen Absenkung der Treibhausgasemissionen der Schweiz auf Netto-Null bis 2050 führen. Damit wird auch bestimmt, welchen Anteil am globalen Emissionsbudget die Schweiz für sich beansprucht.

3) Der Bundesrat hat noch keine Klimaziele für die Zeit nach 2050 definiert und somit den möglichen Bedarf an negativen Emissionen und deren Finanzierung noch nicht festgelegt. Der Bericht in Erfüllung des Postulates Thorens Goumaz (18.4211) zeigt den aktuellen Stand des Wissens sowie den Handlungsbedarf in Bezug auf Negativemissionstechnologien auf. Der Bund unterstützt entsprechende Forschungsarbeiten sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte. Bezüglich Finanzierung hält der Bundesrat in seiner langfristigen Klimastrategie vom 27. Januar 2021 den Grundsatz fest, dass der Übergang in Richtung Netto-Null-Ziel wirtschaftsverträglich und so kosteneffizient wie möglich erfolgt, möglichst dem Verursacherprinzip gerecht wird und zur Internalisierung der externen Kosten beiträgt. Daran sollten sich zukünftige Finanzierungslösungen orientieren.

Antwort des Bundesrates.