21.428 · Parlamentarische Initiative · 2021-03-18
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Jeder Person, die in der Schweiz von ausländischen Eltern geboren wurde und die auf dem Gebiet der Schweiz lebt, soll beim Erreichen der Volljährigkeit von Gesetzes wegen automatisch das Schweizer Bürgerrecht sowie das Kantons- und Gemeindebürgerrecht verliehen werden.
Begründung
Gemäss dem Grundsatz des Jus Sanguinis erfolgt der Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft, indem diese von den Eltern auf das Kind weitergegeben wird. Dieser Grundsatz ignoriert aber, wo und unter welchen Umständen Kinder von Immigrantinnen und Immigranten tatsächlich aufwachsen. 2019 machten Ausländerinnen und Ausländer zwischen 0 und 19 Jahren 20,3 Prozent der ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz aus (dies entspricht 440 700 Personen, vgl. Alter, Zivilstand, Staatsangehörigkeit | Bundesamt für Statistik (admin.ch).
Der Grundsatz des Jus Sanguinis fusst auf einer Reihe von Widersprüchlichkeiten, die mit der hier vorgeschlagenen Einführung des Jus Soli aufgelöst werden können. Der Grundsatz des Jus Soli besagt, dass ein Kind, das in der Schweiz von ausländischen Eltern geboren und das in der Schweiz eingeschult und sozialisiert wurde - ein Kind also, das sein soziales Netz, seinen Freundeskreis in der Schweiz hat und seine Interessen hier verfolgt - in jeder Hinsicht als zu diesem Land gehörig bezeichnet werden kann. Und doch wird dieses Kind bislang in dem Land, in dem es zur Welt kam, als ausländisch bezeichnet. Ausgegrenzt als Ausländerin oder Ausländer im Land, in dem dieses Kind sozialisiert wurde, ist ihm das Herkunftsland seiner Eltern häufig fremd, weil es der dort gesprochenen Sprache kaum mächtig ist und die lokalen Gebräuche nicht kennt - und wiederum als fremd gilt. 2002 hat Nationalrätin Cécile Bühlmann erklärt: "Wir Grünen treten dafür ein, dass wir im Einbürgerungsverfahren endlich vom veralteten Prinzip des Jus Sanguinis wegkommen, hin zum modernen Prinzip des Jus Soli."
Der Grundsatz des Jus Sanguinis muss aufgegeben werden, damit die Schweizer Staatszugehörigkeit die ausserordentliche Vielfaltabbildet, der die Bevölkerung dieses Landes auszeichnet.
Die hier vorgeschlagene parlamentarische Initiative ist im Einklang mit dem vom Schweizervolk im Februar 2017 bekundeten Willen. Damals haben über 60 Prozent der Stimmbürgerinnen und -bürger die von Nationalrätin Ada Marra vorgeschlagene erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration angenommen. Die Vorlage wurde von Volk und Ständen angenommen
Fünfzig Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts auf Bundesebene würde die Annahme der vorliegenden Initiative einen weiteren Schritt auf dem Weg hin zur Rechtsgleichheit für alle Menschen in diesem Land bedeuten.
Ich schlage daher vor, Artikel 38 der Bundesverfassung dahingehend anzupassen, dass jeder Person, die in der Schweiz von ausländischen Eltern geboren wurde und die auf dem Gebiet der Schweiz lebt, beim Erreichen der Volljährigkeit von Gesetzes wegen automatisch das Schweizer Bürgerrecht sowie das Kantons- und Gemeindebürgerrecht verliehen werden.
In der Folge muss das Bürgerrechtsgesetz angepasst werden.