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21.4287 · Interpellation · 2021-10-01

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Dezember 2020 publizierte der Bund einen Bericht "Steuerstandort Schweiz" der vom Eidgenössischen Finanzdepartement eingesetzten Expertengruppe Bund/Kantone/Wirtschaft/Wissenschaft. Darin wurden Leitsätze formuliert an dem sich die Steuerpolitik orientieren solle.

Unter anderem "Vorwiegend werden Einkommen und Konsum besteuert", "Transaktionssteuern beseitigen: Der Abbau von Transaktionssteuern fördert die Risikodiversifikation, unterstützt die Eigenkapitalfinanzierung und stärkt die Standortbedingungen. ", "Kapital- und Vermögenssteuern reduzieren: Die Senkung substanzzehrender Steuern stärkt die Widerstandskraft der Unternehmen, fördert Investitionen und macht die Schweiz für kapitalstarke Unternehmen attraktiver".

In diesen Zusammenhang drängen sich folgende Fragen auf:

1. Ist es korrekt, dass traditionell und während der Boomzeiten der Schweizer Wirtschaft der Nachkriegszeit (bis Anfangs Neunzigerjahre) Kapital hoch und Arbeit und Konsum tief besteuert wurden? Ist es korrekt, dass Kapitalsteuer, Stempelsteuer, sowie Grundstückgewinnsteuern und Verrechnungssteuer zu den ältesten Steuern der Schweiz gehören? Ist es wahr, dass wir die mitunter einer der tiefsten Einkommensbesteuerungen und Mehrwertsteuer (früher WUST) hatten? Ist es also richtig, dass die hohe Besteuerung von Kapital und tiefe Besteuerung von Arbeit und Konsum Bestandteil des Erfolgsmodells Schweiz waren?

2. Ist es nicht so, dass 60 Prozent unserer Wirtschaftsleistung (BIP) aus dem Konsum der privaten Haushalte stammt und deshalb die geforderte alleinige Besteuerung von Einkommen und Konsum extrem volkswirtschaftsschädigend wäre?

3. Die Antworten auf die Anfrage 15.3420 zeigen, dass seit dem Zusammenbruch des Ostblocks Anfang 90er Jahre die Steuerpolitik um 180 Grad gedreht wurde: Kapital wurde in zig Tranchen um mindestens 10 Milliarden jährlich entlastet, Arbeit und Konsum dafür um Milliarden belastet. Insofern ist die in den Leitsätzen geforderte Steuerpolitik alles andere als neu. Um wie viel wurde das Kapital jährlich entlastet in Bund (z.B. Reduktionen Stempelsteuer, Abschaffung Kapitalsteuer) und Kantonen (z.B. Halbierung Kapitalsteuer, Abschaffung Handänderungssteuer in Zürich) in den letzten 25 Jahren?

4. Würden sämtliche Steuern auf Kapital, die noch nicht abgeschafft oder reduziert wurden, abgeschafft, um wie viel würde die Mehrwertsteuer angehoben werden müssen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die historische Datenlage lässt keine abschliessenden Aussagen über die Steuerbelastung in der Schweiz im internationalen Vergleich zu. Gemäss Daten der OECD hatten die verschiedenen Steuerarten 1965 in der Schweiz und im OECD-Durchschnitt folgende Anteile am BIP: konsumbezogene Steuern 5,6 Prozent (OECD-Durchschnitt: 9,4%), vermögensbezogene Steuern 1,6 Prozent (OECD-Durchschnitt: 1,9%), Steuern auf Gewinne juristischer Personen 1,3 Prozent (OECD-Durchschnitt: 2,1%), Steuern auf dem Einkommen natürlicher Personen 5,5 Prozent (OECD-Durchschnitt: 6,8%).

Damit war die Steuerbelastung in der Schweiz im Vergleich zum Durchschnitt der OECD-Länder insgesamt eher niedrig. Am grössten war der Unterschied bei der Belastung durch konsumbezogene Steuern. Bis 2018 ist die aus diesen Steuern resultierende Belastung im Verhältnis zum BIP sowohl in der Schweiz als auch im OECD-Durchschnitt angestiegen (mit Ausnahme der vermögensbezogenen Steuern im OECD-Durchschnitt, deren Anteil am BIP etwa unverändert blieb). Bei den genannten Zahlen ist zu berücksichtigen, dass in manchen Ländern separate Lohnsteuern anfallen und Sozialversicherungsbeiträge teilweise unterschiedlich behandelt werden.

Eine Beurteilung der Entwicklung der Steuerbelastung auf Arbeit im Vergleich zu Kapital ist gestützt auf diese Daten nicht möglich. Die Einkommenssteuer der natürlichen Personen umfasst sämtliche Einkommensarten, also sowohl Kapital- als auch Arbeitseinkommen. Die beim Bund verfügbaren Steuerdaten lassen keine Einteilung in die zwei Komponenten zu.

Bis zum Ersten Weltkrieg erzielte der Bund seine Einnahmen fast ausschliesslich durch Zölle. Die Stempelabgabe wurde 1917 eingeführt, nachdem 1915 die vorübergehende Kriegssteuer auf Erwerbseinkommen und Vermögen beschlossen wurde. Die Verrechnungssteuer wurde 1943 und damit drei bzw. zwei Jahre nach der Wehrsteuer (Vorläufer der direkten Bundessteuer) und der Warenumsatzsteuer (Vorläufer der Mehrwertsteuer) eingeführt.

Es bleibt offen, inwiefern diese Trends bei verschiedenen Arten der Besteuerung "Bestandteil des Erfolgsmodells Schweiz" waren.

2. Gemäss der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung machte der Konsum im Jahre 2020 62,8 Prozent des Schweizerischen BIP aus (444 von 706 Milliarden Franken). Diese Zahl erlaubt in der Form keine Schlussfolgerungen, ob bestimmte Steuern volkswirtschaftlich schädlich sind oder nicht. Solche Aussagen beruhen unter anderem auf Schätzungen von Verhaltensreaktionen, welche durch Steueränderungen ausgelöst werden.

3. Im Jahr 2019 betrugen die Erträge von Bund, Kantonen und Gemeinden aus kapitalbasierten Steuern laut Finanzstatistik der Eidgenössischen Finanzverwaltung rund 49,3 Milliarden Franken. Diese Zahl beinhaltet die Stempelabgaben, die Verrechnungssteuer, die Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen, die Vermögenssteuer der natürlichen Personen, Grundsteuern, Vermögensgewinnsteuern, Vermögensverkehrssteuern, sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern. Dieser Betrag entsprach 32,6 Prozent der gesamten Fiskalerträge. Im Jahre 1990 betrugen die gesamten Erträge aus kapitalbasierten Steuern rund 20 Milliarden Franken bzw. 30,5 Prozent der gesamten Fiskalerträge.

Die Steuererträge sind sowohl auf die Entwicklung der Steuerbasen als auch der Steuersätze zurückzuführen. Die Sätze der meisten kapitalbasierten Steuern sind im betrachteten Zeitraum unverändert geblieben bzw. tendenziell gesunken.

Wie in Ziffer 1 erwähnt, lassen die Daten zur Einkommenssteuer keine Aufteilung in Besteuerung von Kapital- und Arbeitseinkommen zu. Im Weiteren ist insbesondere bei der Gewinnsteuer die Steuerinzidenz unklar. Es ist davon auszugehen, dass diese zumindest teilweise vom Faktor Arbeit getragen wird.

4. Der Anteil der Mehrwertsteuer an den Bundeseinnahmen belief sich im Jahr 2019 auf 22,5 Milliarden Franken. Sollen die Einnahmen aus kapitalbasierten Formen der Besteuerung in der Höhe von 49,3 Milliarden Franken ebenfalls durch Mehrwertsteuererträge ersetzt werden, müssten die Mehrwertsteuersätze um das 3,2-fache erhöht werden. Allfällige Verhaltensanpassungen sind dabei nicht berücksichtigt.

Antwort des Bundesrates.