21.4309 · Interpellation · 2021-10-01
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesgericht hat im Fall der Ermordung des iranischen Oppositionellen Kazem Radjavi in Coppet im Kanton Waadt einen wichtigen Entscheid gefällt. Das Gericht hat die Wiederaufnahme der Ermittlungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wegen Völkermord in Zusammenhang mit dem Massaker an Tausenden von politischen Gefangenen im Jahr 1988 angeordnet.
Professor Kazem Radjavi wurde am 24. April 1990 von Kommandos ermordet, die im Auftrag von Teheran agierten; bis heute wurde die iranische Regierung deswegen nicht zur Rechenschaft gezogen, denn sie geniesst in diesem Zusammenhang vollständige Straffreiheit. Nach dem Prozess wegen Terrorismus gegen den amtierenden Diplomaten Assadollah Assadi in Belgien und der Eröffnung des Prozesses gegen Hamid Noury, der am Massaker von 1988 beteiligt gewesen war, in Schweden, hat sich in der Schweiz eine neue juristische Front gegen die Verbrechen der iranischen Regierung aufgetan.
Der Entscheid des Bundesgerichts ist zu begrüssen; er zeugt von der Unabhängigkeit des Gerichts.
Angesichts der Tatsache, dass die iranische Regierung terroristische Operationen ausserhalb ihres Staatsgebiets in Auftrag gibt, wie dies bei Kazem Radjavi und etwas später beim vereitelten Attentat in Paris der Fall war, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wird der Bundesrat die terroristischen Handlungen der iranischen Regierung verurteilen?
- Ist die iranische Diaspora, der auch Gegnerinnen und Gegner des Mullah-Regimes angehören, in der Schweiz in Sicherheit?
- Achtet die Schweiz darauf, dass keine Agentinnen und Agenten der iranischen Regierung in die Schweiz einreisen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie iranische Staatsangehörige, die in unserem Land weilen, überwachen oder gar bedrohen?
- Ist die Schweiz bereit, sich anderen Ländern wie Kanada, NGOs, die auf dem Gebiet der Menschenrechte tätig sind, ehemaligen Staatscheffinnen und Staatschefs sowie Expertinnen und Experten der UNO anzuschliessen, um eine unabhängige internationale Untersuchung der Verbrechen, die im Jahr 1988 begangen wurden, zu verlangen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz misst der Rechtsstaatlichkeit und dem Kampf gegen die Straflosigkeit grosse Bedeutung bei. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben der Völker, zur Achtung der Menschenrechte und zur Linderung der Armut in der Welt. Gemäss dem rechtsstaatlichen Prinzip der Gewaltenteilung sind weder der Bundesrat noch die Bundesämter berechtigt, zu laufenden Gerichtsverfahren Stellung zu nehmen. Dies gilt auch für den vorliegenden Fall.
Die Schweizer Behörden setzen sich im Rahmen der allgemeinen Rechtsordnung dafür ein, dass alle Einwohner unseres Landes in Frieden und Sicherheit leben können. Dies gilt auch für die iranische Diaspora in der Schweiz.
Mit Ausnahme von Inhabern von Diplomatenpässen benötigen iranische Staatsangehörige für die Einreise in die Schweiz ein Visum. Gemäss den geltenden Visabestimmungen wird jeder Antrag auf Einreise aus Iran geprüft und das Visum in begründeten Fällen verweigert. Darüber hinaus duldet die Schweiz keine illegalen politischen und nachrichtendienstlichen Aktivitäten in ihrem Hoheitsgebiet, auch nicht bei Personen mit Diplomatenpässen.
Der Bundesrat hat keine Kenntnis von formellen Initiativen im Menschenrechtsrat oder in der UNO-Generalversammlung zur Einsetzung einer internationalen Untersuchungskommission zu den Vorfällen vom August 1988. Sollte die Einsetzung einer solchen internationalen Untersuchungskommission auf die Agenda der UNO gesetzt werden, wird das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten auf der Grundlage konkreter Vorschläge und im Lichte bestehender UNO-Resolutionen die Unterstützung der Schweiz für eine solche Initiative prüfen. Generell setzt sich die Schweiz im Rahmen ihrer Friedens- und Menschenrechtspolitik für die Bekämpfung der Straflosigkeit ein.
Der Bundesrat ist grundsätzlich der Meinung, dass die Schweiz ihre verfassungsmässigen aussenpolitischen Interessen und Ziele nur durch einen regelmässigen Dialog mit Iran, insbesondere in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, vorantreiben kann.
Antwort des Bundesrates.