Lexipedia

21.4322 · Interpellation · 2021-10-01

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

1. Kann sich der Bundesrat vorstellen, ein Familiengericht einzuführen?

2. Ist die Beistandslösung für Kinder zielführend oder wäre eine Care-Team, das die Familie durch die Trennung begleitet nicht zielführender? Oder beides?

3. Wie gedenkt er die aktuelle Situation im Sinne des Kindschschutzes zu verbessern?

Diese Woche konnten wir in den Tamedia-Zeitungen lesen:

"Streitigkeiten zulasten des Kindes hätten unter anderem mit der Revision des Unterhaltsrechts 2017 verhindert werden sollen. Bundesrat und Parlament wollten Anreize schaffen, damit sich Paare durch die Trennung und Scheidung die Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung teilen. Im vergangenen Herbst sprach sich zudem das Bundesgericht in zwei Urteilen klar für die alternierende Obhut aus, bei der sich Vater und Mutter die Kinderbetreuung teilen: Diese muss gewährt werden, wenn nicht konkrete, plausible Gründe dagegensprechen.

Keinen Kontakt zum Vater oder zur Mutter.

In der Praxis sieht die Situation allerdings anders aus. Eine Studie der Schweizerischen Vereinigung für gemeinsame Elternschaft vom Mai dieses Jahres zeigt, dass in der Schweiz noch immer rund 13 000 Trennungs- und Scheidungskinder leben, die keinen Kontakt mehr zu einem Elternteil haben; das sind ungefähr zehn Prozent aller betroffenen Kinder. Dieser Sachverhalt stehe "in scharfem Kontrast zur landläufigen Meinung, dass Trennungs- und Scheidungskinder zumindest jedes zweite Wochenende beim minderbetreuenden Elternteil - in etwa 90 Prozent der Fälle dem Vater - verbringen", heisst es."

Diese Situation muss für die Kinder unbedingt verbessert werden und die elterliche Sorge endlich fair und gleichberechtigt aufgeteilt werden.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Nach Artikel 122 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV; SR 101) sind die Kantone für die Organisation der Gerichte zuständig, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht. Die Revision des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts, die 2013 in Kraft getreten ist, hat die Rolle der Kindesschutzbehörden bei Kindern von nicht miteinander verheirateten Eltern gestärkt. In Anbetracht der kantonalen Kompetenzen bezüglich Gerichts- und Behördenorganisation wurde allerdings die Schaffung von Familiengerichten gesamtschweizerisch nicht erörtert (Modernisierung des Familienrechts, Bericht des Bundesrates von März 2015 zum Postulat 12.3607 Fehr, Ziff. 8.4). Als bisher einziger Kanton hat der Kanton Aargau Familiengerichte geschaffen. Ob weitere Kantone dem aargauischen Vorbild folgen werden, bleibt abzuwarten. In der derzeit vom Parlament beratenen Vorlage 20.026 zur Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272) werden einige punktuelle Änderungen im Familienverfahrensrecht vorgeschlagen. Nach Ansicht des Bundesrats soll damit einer weitergehenden Revision des gesamten Familienverfahrensrechts unter Einschluss des Organisationsrechts nicht vorgegriffen werden; eine solche kann nur aufgrund einer spezifischen Gesamtschau sowie eines entsprechenden politischen Auftrags in Betracht kommen (BBl 2020 2697, Ziff. 4.1.5). Eine erste Auslegeordnung in diesem Sinne ist im Rahmen der Erfüllung der Postulate 19.3478 Schwander "Kinderbelange ernst nehmen" und 19.3503 Müller-Altermatt "Weniger Verletzungen beim Kampf ums Kind. Massnahmen für das Wohl von Kind, Mutter und Vater" vorgesehen.

2.-3. Auch für den Bundesrat ist es wichtig, die Aufrechterhaltung einer regelmässigen Beziehung zwischen dem Kind und seinen beiden Eltern nach der Trennung oder Scheidung zu fördern. In diesem Sinne hat er sich auch in seinem Bericht "Alternierende Obhut" vom 8. Dezember 2017 geäussert und hat er das inzwischen überwiesene Postulat 19.3503 Müller-Altermatt "Weniger Verletzungen beim Kampf ums Kind. Massnahmen für das Wohl von Kind, Mutter und Vater" zur Annahme empfohlen. Im Rahmen dieses Auftrags beabsichtigt der Bundesrat, die in den Kantonen bereits bestehenden Unterstützungsangebote für Eltern und Familien zu evaluieren. Gestützt darauf soll geprüft werden, ob zur Verbesserung der Situation der betroffenen Kinder Gesetzesanpassungen nötig sind.

Antwort des Bundesrates.