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21.4324 · Interpellation · 2021-10-01

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ein Zeitungsartikel im Der Bund vom 7. Mai 2021 besagt, dass mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts BVGer vom 15. Februar 2021 (B-3340/2020) die Weisung 2020/1 des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV betreffend Chlorothalonil-Metaboliten hinfällig wurde. Gemäss dieser Weisung müssten viele Wasserversorger Fassungen ausser Betrieb nehmen, Wasser mischen, Leitungen oder gar teure Filteranlagen planen, weil die Konzentration von Chlorothalonil-Metaboliten in ihrem Trinkwasser die geltenden Grenzwerte teils massiv überschreiten.

Auf der Website des BLV steht: "Weisungen sind verbindliche Anordnungen des BLV zur Aufsicht und Koordination des LMG gegenüber den Vollzugsbehörden". Und: "Das Bundesverwaltungsgericht hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV am 15. Februar 2021 im Rahmen einer Zwischenverfügung "angewiesen, die Weisung 2020/1 bis zum Entscheid in der Hauptsache von seiner Webseite zu entfernen und deren anderweitige Publikation sowie die Publikation einer analogen Weisung zu unterlassen, in der während der Dauer des Verfahrens die Einstufung von Chlorothalonil in die Kategorie 1 B für karzinogene Wirkungen oder die Relevanz der Chlorothalonil-Metaboliten R417888 (M12), R419492 (M8), R471811 (M4) und R611965 (M5) als verbindlich bzw. erstellt vorausgesetzt werden.""

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Was bedeutet der Entscheid des BVGer für die Kommunikation des BLV, was für die Verbindlichkeit der Weisung, was für die darin ausgesprochene Frist und was für den geltenden Höchstwert für die genannten Chlorothalonil-Metaboliten?

2. Wie hat das BLV die zuständigen Stellen in den Kantonen über den Gerichtsentscheid informiert und was genau hat es ihnen empfohlen?

3. Setzen die kantonalen Vollzugsbehörden die Empfehlungen des BLV um? Wenn nein, welche tun es nicht? Was unternimmt der Bund?

4. Welche Rechte können die mehr als eine Million TrinkwasserkonsumentInnen in der Schweiz nach Ablauf der vom BLV ausgesprochen Frist gegenüber ihren Trinkwasserversorgern geltend machen, wenn diese auch dann noch Wasser mit zu hohen Konzentrationen an Chlorothalonil-Metaboliten abgeben?

5. Gibt es neue Informationen zu Chlorothalonil-Metaboliten im Schweizer Grundwasser, zum Beispiel bezüglich Zahl, Verbreitung, Mobilität, Toxizität, Kanzerogenität, Mutagenität oder Persistenz?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) darf sich aufgrund des Zwischenentscheids des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) bis auf Weiteres weder zur Weisung 2020/1 noch zur toxikologischen Relevanz von Chlorothalonil-Metaboliten äussern. Da jedoch das BVGer den Widerruf der Weisung nicht explizit angeordnet, sondern auf den Hauptentscheid verwiesen hat, sind weder die Weisung noch der Höchstwert ausser Kraft gesetzt worden.

2. Das BLV hat die kantonalen Vollzugsbehörden am 4. März 2021 anlässlich eines Treffens über den Entscheid des BVGer informiert und die Konsequenzen dargelegt. Obwohl weder die Weisung noch der Höchstwert ausser Kraft gesetzt wurden, hat das BLV den Kantonen Zurückhaltung empfohlen in Bezug auf die Massnahmen, die von der Relevanz der Metaboliten ausgehen. Dies soll jedoch die Trinkwasserversorger und Kantone nicht daran hindern, Überlegungen und Investitionen für den zukunftsorientierten und nachhaltigen Trinkwasserschutz zu tätigen.

3. Das BLV hat keine systematische Übersicht, was die kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörden diesbezüglich unternommen haben. Vereinzelte Rückmeldungen aus den Kantonen weisen aber darauf hin, dass die Empfehlungen umgesetzt werden.

4. Die Weisung 2020/1 und die darin enthaltenen Fristen gegenüber den Trinkwasserversorgern richten sich an die kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörden. Letztere müssen die jeweiligen Situationen beurteilen und allenfalls Massnahmen gegenüber Wasserversorgungen aussprechen. Diese Massnahmen sind von den Kantonen bis zum Vorliegen des Hauptentscheids des BVGer im Sinne der unter Ziff. 2 gemachten Aussagen zu behandeln.

5. Das Bundesamt für Umwelt publiziert die aktuell vorhandenen Informationen der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA zu Chlorothalonil-Metaboliten im Schweizer Grundwasser (Stand Daten 2019) auf dem Internet. Bis spätestens Ende dieses Jahres wird die landesweite Situation für die beiden wichtigsten Metaboliten, R417888 und R471811, - bezogen auf Daten des Jahres 2020 - ebenfalls aufgeschaltet (Zugang: www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Wasser > Fachinformationen > Zustand der Gewässer > Grundwasser > Grundwasserqualität > Pflanzenschutzmittel > Chlorothalonil-Metaboliten im Grundwasser).

Antwort des Bundesrates.