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21.433 · Parlamentarische Initiative · 2021-03-19

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Ich beantrage, dass Artikel 30 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 1420.20) um einen Absatz 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt wird:

Art. 30 Abs. 3

...

3 Die nach Absatz 1 Buchstabe b erteilten Aufenthaltsbewilligungen werden den Höchstzahlen für Bewilligungen für Personen aus Drittstaaten des betreffenden Kantons angerechnet.

Begründung

Der Bundesrat legt jedes Jahr die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen fest, die die Kantone den ausländischen Personen erteilen können, die nicht in den Geltungsbereich des Freizügigkeitsabkommens (FZA) oder des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) fallen.

Es handelt sich dabei um eine Höchstzahl, die die Kantone nicht überschreiten dürfen - es geht um die Einhaltung des Bundesrechts. Während sich jedoch die grosse Mehrheit der Kantone an die Regeln hält, missbraucht eine Minderheit die Härtefälle nach Artikel 30 AIG und überschreitet ihre Quoten erheblich.

Beispielsweise gewährte der Bundesrat dem Kanton Waadt im Jahr 2019 110 Bewilligungen. Der Kanton Waadt erlaubte sich im selben Jahr, zusätzlich zu den regulären Bewilligungen 94 Bewilligungen für Härtefälle zu erteilen, was fast dem Doppelten der Quote dieses Kantons entsprach. In Genf, das zu 89 Bewilligungen berechtigt war, wurden 951 Bewilligungen allein für Härtefälle erteilt. Gleichzeitig erteilten die anderen Kantone zusammengerechnet gerade einmal 32 Bewilligungen für Härtefälle.

Es handelt sich dabei um eine Missachtung des Konzepts des Härtefalls, das als Vorwand genutzt wird, um dem Markt eine übermässig hohe Zahl an ausländischen Arbeiterinnen und Arbeitern zur Verfügung zu stellen. Dies ist ein inakzeptables Verhalten gegenüber den anderen Kantonen und dem Bund. Hinzu kommt, dass damit eindeutig jene Menschen diskriminiert werden, die sich an das Gesetz halten und nicht ohne Bewilligung einwandern. Dadurch wird das Bild vermittelt, dass es sich lohnt, illegal in der Schweiz zu wohnen, da die Möglichkeit besteht, dass die Situation nach einigen Jahren geregelt wird.

Indem die Härtefälle den kantonalen Höchstzahlen für Bewilligungen angerechnet werden, können die Behörden die wirklichen "schwerwiegenden persönlichen Härtefälle oder wichtigen öffentlichen Interessen" berücksichtigen und darauf reagieren, ohne die Regelung aufzuweichen. Mit anderen Worten: Mit dieser parlamentarischen Initiative kann dem eindeutigen Verstoss gegen den Geist des Gesetzes ein Ende gesetzt werden.