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Für ein neues Abkommen mit Italien betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee

21.4355 · Motion · 2021-11-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Abkommen vom 2. Dezember 1992 zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee zu kündigen und Verhandlungen für ein neues Abkommen einzuleiten, das einen eigenen Betrieb mit einer entsprechenden Konzession für den schweizerischen Teil des Langensees ermöglicht.

Begründung

Leider verliert die Schifffahrt auf dem schweizerischen Teil des Langensees seit Jahrzehnten zunehmend an Qualität, sodass sie schon seit Jahren nicht mehr die Standards einer Tourismusregion erfüllt.

Der Langensee ist die grösste landschaftliche Attraktion des Sopraceneri und ist mit den Brissago-Inseln, den einzigen Inseln des Tessins, von grosser touristischer Bedeutung.

Leider ist der Schifffahrtsbetrieb überholt: Die Schiffe sind alt, das Fahrplanangebot begrenzt und es ist unmöglich, die Flotte mit modernen elektrisch angetriebenen Schiffen zu erneuern und die vom italienischen Unternehmen Gestione Governativa Navigazione Laghi (GGNL) gecharterten alten Schiffe zu ersetzen.

Diese Situation bleibt auch nach der Übernahme des Betriebs durch das Konsortium (Società Navigazione Lago di Lugano und Navigazione Lago Maggiore [NLM] mit Sitz in Arona, Italien) verfahren. Grund dafür sind die von italienischer Seite auferlegten Beschränkungen, insbesondere bei schiffbarem Material.

Die Situation ist für die Tessiner Tourismuswirtschaft und für die Umwelt von erheblichem Nachteil.

Mehr denn je ist die Zeit für Veränderung nun reif, indem das bestehende Abkommen gekündigt und ein neues ausgehandelt wird, das einen eigenen Betrieb für den schweizerischen Teil des Langensees vorsieht.

In einem Brief vom 5. November 2021 der Regionalen Agentur für Entwicklung des Locarnese und des Maggiatals (Ente Regionale per lo Sviluppo del Locarnese e Vallemaggia [ERS-LVM]) an den Staatsrat des Kantons Tessin sind die Umstände geschildert. Insbesondere werden die von der obengenannten GGNL auferlegten katastrophalen Bedingungen ausgeführt. Der Brief fordert ein entschiedenes Eingreifen der Regierung in Bern.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist bewusst, dass die Schifffahrt auf dem Lago Maggiore mit Herausforderungen konfrontiert und die derzeitige Situation verbesserungswürdig ist. Der aktuelle Staatsvertrag bietet jedoch einen wichtigen geregelten Rechtsrahmen und umfasst weit mehr als die touristische Schifffahrt auf dem Schweizer Becken des Lago Maggiore. Er regelt sowohl die gewerbliche als auch die Freizeit-Schifffahrt auf dem Lago Maggiore und auf dem Lago di Lugano. Die Kündigung des Staatsvertrags ohne eine geklärte Nachfolgelösung würde die Verkehrs- und Zulassungsvorschriften auf beiden Seen aufheben und eine grosse rechtliche Lücke hinterlassen, was die Rechtssicherheit schmälern würde. So wäre unter anderem der fahrplanmässige Schiffsverkehr sowohl auf dem Lago Maggiore wie dem Luganersee in Frage gestellt. Der Bundesrat erachtet es deshalb als sinnvoller, für die erwähnten Herausforderungen nach besseren Lösungen zu suchen.

In diesem Sinne erscheint es dem Bundesrat angezeigt, dass die Behörden des Kantons Tessin, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Betreibern und weiteren Dienstleistern der touristischen Schifffahrt, konsolidierte Vorschläge für die Schifffahrt auf dem Lago Maggiore erarbeiten. Diese können in einem zweiten Schritt im Rahmen der entsprechenden Gemischten Kommission mit den italienischen Partnern koordiniert werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.