21.4399 · Postulat · 2021-12-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Zöliakie ist eine chronische Autoimmunerkrankung. Ohne Einhaltung der glutenfreien Diät entsteht im Körper eine Entzündung, die zu einer Schädigung des Dünndarms führt. Diese Schädigung wiederum hat häufig Mangelerscheinungen zur Folge. Es können aber auch diverse andere medizinische Probleme wie Unfruchtbarkeit, Osteoporose, Haarausfall und Müdigkeit auftreten. Mit einer strikten gutenfreien Ernährung können Menschen mit Zöliakie jedoch ein Leben ohne gesundheitliche Probleme führen. Dazu müssen sie alle glutenhaltigen Lebensmittel durch glutenfreie Produkte ersetzen, was zu erheblichen Mehrkosten führt.
Bis Ende 2021 wird Zöliakie von der Invalidenversicherung (IV) als Geburtsgebrechen anerkannt. Mittels Pauschalbeträgen beteiligt sich die IV an den Mehrkosten für ärztlich verordnete glutenfreie Diät. Doch diese Pauschalbeträge entfallen ab 1. Januar 2022, da Zöliakie im Rahmen der Weiterentwicklung der IV aus der Geburtsgebrechenliste gestrichen worden ist.
Die Diätprodukte, auf die Zöliakiebetroffene angewiesen sind, werden nicht von der Krankenkasse vergütet, da sie aus Produkten des täglichen Bedarfs bestehen.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort auf "21.3851, Zöliakie, Wenn Gluten krank macht" fest, dass die Mehrkosten der glutenfreien Ernährung mit anderen Systemen ausgeglichen werden können. Im Ausland gibt es tatsächlich verschiedene Modelle der finanziellen Entlastung von Zöliakiebetroffenen.
Im geforderten Bericht soll eine Auslegeordnung dazu gemacht werden, wie betroffene Menschen und insbesondere Familien finanziell entlastet werden können, dabei sollen auch Modelle anderer Länder analysiert werden. Insbesondere finanziell schlechter gestellte Familien und Einzelpersonen sind auf eine angemessene Entschädigung für die Mehrkosten angewiesen, um die für ihre Gesundheit unverzichtbare Diät einhalten zu können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 21.3851 Feri "Zöliakie. Wenn Gluten krank macht" ausgeführt hat, können Zöliakie betroffene Personen für eine glutenfreie Ernährung auf alltägliche, handelsübliche, nicht glutenhaltige Nahrungsmittel wie Reis, Kartoffeln, Mais, Hirse, Hülsenfrüchte, Quinoa u.a. ausweichen. Bei Zöliakie sind für eine ausgewogene, gesunde, glutenfreie Ernährung keine teuren Diätmittel oder Spezialprodukte notwendig, welche Mehrkosten verursachen.
Jegliche gesundheitliche Beeinträchtigung kann zu einem Mehraufwand im täglichen Leben führen. Allfällig höhere Lebenshaltungskosten auf Grund einer chronischen Krankheit können über andere Systeme wie zum Beispiel Ergänzungsleistungen oder Steuerbemessungen ausgeglichen werden. Der Bundesrat erachtet eine Sonderbehandlung der an Zöliakie erkrankten Personen gegenüber Menschen mit anderen chronischen Krankheiten nicht als angezeigt. Angesichts des in der Schweiz gewährleisteten Zugangs zu glutenfreien, handelsüblichen Ernährungsprodukten und vorhandenen finanziellen Ausgleichssystemen im Bereich der Lebenshaltungskosten wird die Erarbeitung eines Berichtes nicht als angezeigt erachtet.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.