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21.4418 · Motion · 2021-12-13

Departement des Innern

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, regelmässig schweizerische Präventionskampagnen gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt durchzuführen. Die Kampagnen sollen unterschiedliche Formen von Gewalt abdecken und sich zielgruppengerecht an unterschiedliche Betroffenengruppen wie auch an (potentielle) Tatpersonen richten. Dabei gilt es die Verpflichtung der Istanbul-Konvention einzuhalten (Art. 4 & 13 IK) und die Fachorganisationen und -stellen mit einzubeziehen.

Begründung

Häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt ist in der Schweiz weit verbreitet. Gemäss der jüngsten Befragung zur Gewalt in Paarbeziehungen vom November 2021 haben 42 Prozent der Frauen und 24 Prozent der Männer bereits Gewalt in der Beziehung erlebt (https://sotomo.ch/site/wp-content/uploads/2021/11/DAO_GewaltPaarbeziehungenSchweiz.pdf). Alle zwei Wochen stirbt eine Person infolge häuslicher Gewalt; durchschnittlich 25 Personen pro Jahr (2009-2018: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/haeusliche-gewalt/statistik.html).

Gemäss einer Befragung von gfs.bern bei 4'495 Frauen ab einem Alter von 16 Jahren im Jahr 2019 waren 22 Prozent nach eigenen Angaben schon ungewollten sexuellen Handlungen ausgesetzt, hochgerechnet auf die Schweiz wären dies rund 800 000 Frauen, 12 Prozent oder hochgerechnet 430 000 wurden vergewaltigt (https://cockpit.gfsbern.ch/de/cockpit/sexuelle-gewalt-in-der-schweiz/). Dies stellt ein grosses gesellschaftliches Problem dar, das zudem immense Kosten für die Allgemeinheit verursacht. So zeigte eine Studie im Auftrag des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung (EBG) aus dem Jahr 2013 dass sich nur schon die Kosten in Paarbeziehungen auf mindestens das Budget der Stadt Thun belaufen.

Regelmässig durchgeführte, zielgruppengerechte Präventionskampagnen sind ein zentrales Element in der Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer, sexueller und häuslicher Gewalt, darüber sind sich Fachleute und Wissenschaft einig. Die Schweiz hat sich mit der Istanbul-Konvention zur Durchführung solcher Kampagnen unter Einbezug der Fachorganisationen und -stellen verpflichtet (Art. 13 IK). Breitenwirksam und zielgruppenspezifisch sollen (potentiell) Betroffene, ihr Umfeld wie auch (potentielle) Tatpersonen sensibilisiert und informiert werden: über die Ursachen von Gewalt, über ihre Rechte, über Unterstützungs- und Schutzangebote. Eine regelmässige Durchführung erlaubt es, zielgruppengerecht zu kommunizieren und sich den verschiedenen Ausprägungen und Betroffenengruppen von Gewalt zu widmen (Art. 4 IK). Während der Bund bei anderen Gesundheitsthemen seit Jahrzehnten auf Präventionsmassnahmen setzt (bspw. bei HIV/Aids/STI oder Verkehrsunfällen), nutzt er dieses Potential beim Thema Gewalt bisher nicht. Es ist an der Zeit, dass der Bund dies nicht mehr einzig Kantonen und Gemeinden überlässt, die sich in diesem Bereich sehr unterschiedlich engagieren, oder NGOs finanzielle Unterstützung gewährt. Der Bund soll dafür sorgen, dass die Bevölkerung in der gesamten Schweiz zu Gewalt sensibilisiert und informiert wird. Dies soll unter Einbezug von Kantonen, Gemeinden und engagierten Institutionen geschehen, mit dem Ziel, gemeinsam zur Verhütung von Gewalt beizutragen und Betroffenen den Zugang zu Unterstützung und Schutz zu erleichtern.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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