21.4429 · Interpellation · 2021-12-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Kürzlich hat die Stadt Lausanne festgestellt, dass ein bedeutender Teil des Stadtzentrums mit Dioxin belastet ist. Diese Situation ist für die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Areale sehr besorgniserregend, und viele Fragen zu den Massnahmen, mit denen die betroffenen Parzellen saniert werden können, sowie Fragen zur Finanzierung der Massnahmen und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bedürfen noch der Klärung.
Ich stelle deshalb dem Bundesrat die folgenden Fragen:
- Die Belastung der Lausanner Böden stammt von der ehemaligen Kehrichverbrennungsanlage. Weiss man von anderen, vergleichbaren Fällen in der Schweiz? Falls nein: Wäre es nicht angebracht, vergleichbare Standorte zu untersuchen, um herauszufinden, ob diese nicht ebenfalls belastet sind?
- Wer wird für die Finanzierung der Sanierungsmassnahmen herangezogen? Kann der VASA-Altlasten-Fonds des Bundes dafür beansprucht werden? Falls ja, für welchen Anteil der Kosten?
- Die Belastungen betreffen eine ungewöhnlich grosse Fläche. Welche Lösungen zur Sanierung derart grosser Flächen gibt es? Auf welchem Weg könnten verschmutzte Stoffe ausgebaggert werden? Verfügen wir über geeignete Deponiestandorte mit ausreichend Fassungsvermögen, um diese Stoffe zu lagern oder zu behandeln? Haben wir genügend Material in ausreichender Qualität, um die ausgebaggerten Volumen aufzufüllen? Gibt es nachhaltigere Alternativen, die es ermöglichen, Böden vor Ort zu sanieren? Wie soll in diesem Zusammenhang der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zur Anwendung gelangen?
- Die Revision der Altlasten-Verordnung, die im März 2019 in die Vernehmlassung gelangte, schlägt für Standorte, an denen Kinder spielen, einen Konzentrationswert von 20 ngTEQ/kg vor. Wann wird diese Änderung in Kraft treten?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Bislang sind dem Bundesrat keine Bodenbelastungen durch Dioxine aus alten Kehrichtverbrennungsanlagen bekannt, die ein mit der Situation in Lausanne vergleichbares Ausmass aufweisen. Einige Kantone haben bereits Bodenuntersuchungen in der Umgebung von Verbrennungsanlagen durchgeführt und dabei keine ähnlich besorgniserregende Konzentration von Dioxinen festgestellt. Von den übrigen Kantonen haben die meisten solche Untersuchungen bereits in die Wege geleitet oder stehen kurz davor. Die Datenlage für die gesamte Schweiz sollte daher im Verlaufe des Jahres 2022 vorliegen.
2) Die Sanierungsmassnahmen müssen von den Betreibern von Verbrennungsanlagen finanziert werden, sofern erwiesen ist, dass die Anlage die Ursache für die Belastung ist. Der VASA-Fonds kann Massnahmen nur dann zu 40 Prozent der anrechenbaren Kosten finanzieren, wenn ein Ausfall, das heisst eine Zahlungsunfähigkeit der Betreiber, vorliegt.
3) Um die Konzentrationen, die Tiefe der Belastung und somit die betroffenen Volumina zu bestimmen, ist eine detaillierte Beurteilung der Situation notwendig. Der Aushub, die Behandlung und die Ablagerung von belasteten Böden ist eine rasch umsetzbare Lösung, die sich beispielsweise für Spielplätze eignet. Bei anderen Flächen sollte ausgehend vom Risiko und den Folgen geprüft werden, welche Massnahmen erforderlich sind. Es müssen innovative Lösungen entwickelt werden, die der Nachhaltigkeit und der Verhältnismässigkeit Rechnung tragen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat bereits ein diesbezügliches Projekt lanciert und wird ab 2022 eine Arbeitsgruppe einsetzen, in der auch die Kantone vertreten sind.
4) Das Inkrafttreten der Sanierungswerte wird mit der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) koordiniert. Mit dieser Revision soll ein allgemeingültiger Ansatz zur Untersuchung und Sanierung von belasteten Böden, auf denen Kinder spielen, im Gesetz verankert werden. Der Revisionsentwurf war bis Ende 2021 in der Vernehmlassung.
Antwort des Bundesrates.