21.4444 · Postulat · 2021-12-15
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, ob und inwiefern die FIFA und das IOC die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) einhalten. Dabei soll er insbesondere auf die neusten Entwicklungen hinsichtlich der Sportveranstaltungen im Katar und in Peking eingehen. Zudem soll der Bundesrat darlegen, welche Auswirkungen das vom Europarat mit der FIFA beschlossene Memorandum of Understanding auf die Schweiz hat und welche Vor- und Nachteile er im Abschluss eines solchen zwischen der Schweiz, der FIFA und des IOC sähe. Des Weiteren soll der Bundesrat prüfen und berichten, welche Vor- und Nachteile sich aus einer einheitlichen rechtlichen Grundlage zur Aufsicht und grosser Sportverbände ergäben.
Begründung
Die Schweiz ist mit der FIFA und dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) der Hauptsitz der zwei wichtigsten Sportverbände. Diese haben in der Vergangenheit immer wieder für negative Schlagzeilen gesorgt, massgeblich aufgrund der Organisation von Grossanlässen in Staaten, die mehrfach für die Verletzung von Menschenrechten gerügt wurden. Während sich die Verbände als reine Organisatoren von Sportanlässen sehen, ist es in der Realität unvermeidlich, dass die Grossanlässe grosse politische Auswirkungen im Austragungsort, sowie international mit sich ziehen. Der Bundesrat hat in der Interpellation Arslan 21.3409 dargelegt, inwiefern sich das IOC für die Einhaltung der OECD-Leitsätze und der UNGP einsetzt. Anhand der neusten Entwicklungen wird der Bundesrat gebeten darzulegen, inwiefern die FIFA und das IOC durch die Austragung der Sportveranstaltungen im Katar und in Peking die Leitsätze einhalten. Dabei wird der Bundesrat eingeladen auszuführen, welchen Beitrag die Schweiz zur Verbesserung der Menschenrechtslage in den Veranstaltungsländern leistet und ob er bereit ist, Massnahmen einzuleiten, falls gegen die Leitsätze verstossen wird. Schliesslich wird der Bundesrat gebeten, analog zur Motion Leutenegger Oberholzer 15.3604, eine "Lex-FIFA/IOC" zu diskutieren. Dabei soll nicht von einer Regulierung aller Sportverbände, sondern nur von solchen ab einer gewissen Grösse und Tragweite ausgegangen werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz setzt sich aktiv für die Umsetzung der OECD-Leitsätze und der UNGP ein. Das EDA lancierte 2015 einen Multi-Stakeholder-Dialog, aus dem das Zentrum für Sport und Menschenrechte hervorging. Dieses hat zum Ziel, Menschenrechtsverletzungen im Sport zu verhindern, insbesondere im Dialog mit den internationalen Sportverbänden. Verschiedene internationale Sportverbände haben Menschenrechtskriterien für die Vergabe von sportlichen Grossveranstaltungen verabschiedet und Sorgfaltspflichten eingeführt. Des Weiteren führt der Bund einen Dialog mit dem IOC und der FIFA über die Herausforderungen im Zusammenhang mit den an China und an Katar vergebenen Sportanlässen von 2022.
Für mutmassliche Verstösse gegen die OECD-Leitsätze steht der "Nationale Kontaktpunkt" im SECO als aussergerichtliche Schlichtungsstelle zur Verfügung. Er hat sich bereits mit Beschwerden gegen Sportverbände befasst. Der Nationale Kontaktpunkt hat jedoch keine Vollzugsaufgaben betreffend die Umsetzung der OECD-Leitsätze. Es ist daher nicht Aufgabe der Schweiz zu kontrollieren, ob das IOC und die FIFA die OECD-Leitsätze einhalten. Die OECD-Leitsätze und die UNGP legen unverbindliche Grundsätze fest und bilden einen Referenzrahmen für eine verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit. Sie sehen jedoch nicht vor, dass die Staaten über die Leistungen der Wirtschaftsakteure Bericht erstatten.
An Sportverbände gerichtete Forderungen haben deutlich mehr Gewicht, wenn sie von mehreren Staaten gemeinsam gestellt werden. Deshalb ist es wichtig, dass die multilaterale Zusammenarbeit, z. B. im Rahmen des Europarates, weitergeführt wird. Das "Memorandum of Understanding", das der Europarat und die FIFA abgeschlossen haben, ist ein Beispiel dieser multilateralen Zusammenarbeit.
Das Parlament hat im Zusammenhang mit dem Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" keine Aufsichtsmassnahmen für bestimmte Sektoren vorgesehen. Nach Auffassung des Bundesrates wäre es problematisch, eine sektorielle Aufsicht für die Sportverbände einzuführen. Er erachtet es daher nicht für notwendig, die Zweckmässigkeit eines Spezialgesetzes zu prüfen, wie es der Verfasser des Postulats fordert.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.