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21.4454 · Interpellation · 2021-12-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Im Oktober 2021 haben das Bundesamt für Statistik, die Nationale Krebsregistrierungsstelle (NKRS) und das Kinderkrebsregister den dritten nationalen Krebsbericht veröffentlicht; daraus geht hervor, dass bei der Zahl der an Krebs erkrankten Personen aufgrund der Bevölkerungsalterung ein steigender Trend feststellbar ist. Gemäss der NKRS wird für das Jahr 2021 mit über 48 000 neuen Krebsdiagnosen gerechnet. Gleichzeitig steigen die Überlebenschancen. Dies spiegelt sich im Umstand wieder, dass immer mehr Menschen mit einer Krebserkrankung leben. Prognosen zufolge werden dies bis im Jahr 2030 mehr als eine halbe Million Menschen sein. Eine Entwicklung, die grosse Herausforderungen mit sich bringt: Menschen, die von Krebs geheilt sind, benötigen andere Behandlungen als Patientinnen und Patienten mit akuten Erkrankungen. Krebs hat auch sozioökonomische Auswirkungen: Eine von fünf Personen, die zum Zeitpunkt der Diagnose berufstätig waren, ist fünf Jahre später nicht mehr im Berufsleben tätig.

Die Schweiz verfügt derzeit über keine Krebsstrategie, da die Nationale Strategie gegen Krebs (NSK) 2014-2020 im Jahr 2020 geendet hat. Die Krebsorganisationen setzen ihre Bemühungen zur Koordinierung der NSK im Rahmen des "Oncosuisse-Forums" fort, jedoch ohne Beteiligung von Bund und Kantonen.

Die WHO empfiehlt ihren Mitgliedsstaaten, einen nationalen Krebsplan zu erarbeiten. Die EU treibt ab diesem Jahr "Europas Plan gegen Krebs" voran. Ohne entschlossenes Einschreiten besteht leider das Risiko, dass die krebsbedingten Todesfälle massiv zunehmen und Krebs so bis im Jahr 2035 die häufigste Todesursache in Europa sein wird.

Auch in der Schweiz müssen die komplexen Herausforderungen durch die Koordination aller Beteiligten wirksam angegangen werden. In diesem Zusammenhang ist das nationale Krebsregister eine gute Grundlage für die Entscheidungsfindung, um Massnahmen im Bereich der Krebsprävention sowie der Früherkennung und der Behandlung von Krebs zu erarbeiten.

Ich bitte den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass angesichts der grossen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung von Krebs ein koordiniertes strategisches Vorgehen von Bund und Kantonen zusammen mit den Beteiligten notwendig ist? Wie will er dieses Vorgehen ausgestalten?

2. Die steigende Zahl von Neuerkrankungen und die wachsende Zahl von Krebsüberlebenden, die eine angemessene Behandlung brauchen, stellt uns vor grosse Herausforderungen. Wie gedenkt der Bundesrat der beunruhigenden Entwicklung dieser Herausforderungen zu begegnen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. In der Folge der Annahme der Motion Altherr 11.3584 "Nationale Strategie der Krebsbekämpfung. Für mehr Chancengleichheit und Effizienz" erteilte der Dialog Nationale Gesundheitspolitik (NGP), die ständige gesundheitspolitische Plattform von Bund und Kantonen, Oncosuisse am 19. April 2012 den Auftrag zur Erarbeitung der Nationalen Strategie gegen Krebs (NSK). Die Strategie schloss unter anderem das Schaffen von organisatorischen Voraussetzungen ein, die ein gemeinsames Weiterverfolgen der Ziele der NSK nach 2020 auch ohne eine Weiterführung der Strategie (z.B. in einer Nachfolgeorganisation) ermöglichen.

Der klare Entscheid des Dialog NGP gegen eine Weiterführung der NSK nach 2020 beruht auf folgenden Gründen:

Die Hauptherausforderungen bei der Krebsbekämpfung sind heute bereits durch andere Strategien abgedeckt (wie z.B. die Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten, die Qualitätsstrategie des Bundes im Schweizerischen Gesundheitswesen) oder gesetzlich geregelt (Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen [KRG; SR 818.33]) für die Verbesserung der Datengrundlagen.

Bei den weiteren Herausforderungen, wie beispielsweise der schweizweiten Vernetzung aller Akteure im Krebsbereich, sind primär die Akteure aus der Gesundheitsversorgung in der Verantwortung. Ihre Netzwerkorganisation - das Oncosuisse Forum - hat die Rolle der Nachfolgeorganisation und die Aufgabe der Vernetzung der Akteure bereits übernommen. Sie zählt heute 8 Mitgliederorganisation: Krebsforschung Schweiz, Krebsliga Schweiz, Nationales Institut für Krebsepidemiologie und -registrierung, Onkologiepflege Schweiz, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Klinische Krebsforschung, Schweizerische Gesellschaft für Hämatologie, Schweizerische Gesellschaft für Medizinische Onkologie und Schweizerische Pädiatrische Onkologie Gruppe. Das Oncosuisse Forum ist inzwischen gut etabliert und steht in engem Kontakt mit dem Bundesamt für Gesundheit sowie der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren. Zur Vernetzung der Akteure setzt das Oncosuisse Forum verschiedene Themenplattformen ein, führt jährliche Tagungen mit allen involvierten Akteuren durch und lanciert diverse Einzelaktivitäten und -projekte. Aktuell erarbeitet das Oncosuisse Forum den "Masterplan 2030" unter Berücksichtigung der Strategie Gesundheit 2030 des Bundesrates. Dieser soll eine praxisnahe Bestandsaufnahme der nationalen Aktivitäten und Herausforderungen im Schweizer Krebsbereich umfassen und als eine aktuelle Diskussions- und Handlungsgrundlage für die weiteren Aktivitäten des Oncosuisse Forum dienen.

Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass über die genannten Arbeiten hinaus aktuell kein weiterer Koordinationsbedarf auf politischer Ebene besteht.

2. Der "Masterplan 2030", verschiedene Themenplattformen und Tagungen sowie weitere Aktivitäten des Oncosuisse Forum werden den Akteuren im Krebsbereich helfen, den Handlungsbedarf zu schärfen, die Handlungsoptionen zu diskutieren und die notwendigen Massnahmen einzuleiten. Die Gesundheitspolitik wird sich in Zukunft aufgrund der Weiterentwicklung der Krebsregistrierung auf zuverlässigere Datengrundlagen über Krebserkrankungen abstützen können. Die besseren Datengrundlagen werden nicht nur die Optimierungen der Diagnose- und Behandlungsqualität sowie die Beantwortung weiterer Forschungsfragen ermöglichen, sondern auch die kantonale Planung und Organisation der Versorgung der Patientinnen und Patienten unterstützen.

Antwort des Bundesrates.