21.4456 · Interpellation · 2021-12-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Jahr 2015 wurde der Skandal um manipulierte Motoren bekannt, von dem in der Schweiz rund 175 000 Fahrzeuge betroffen waren. Der Volkswagenkonzern (VW) hatte für die Zulassung bestimmter Fahrzeuge die Motorsteuerung manipuliert. Eine dort installierte Software erkannte, ob sich ein Fahrzeug auf dem Prüfstand befand und zeigte in diesem Fall niedrigere Abgaswerte (Stickoxide NOx) an als beim tatsächlichen Inverkehrbringen. Das ASTRA ordnete daraufhin erste Massnahmen an, darunter ein Import- und Neuzulassungsverbot für Fahrzeuge, die von diesen technischen Manipulationen betroffen waren. Fahrzeuge, die sich bereits in der Schweiz befanden, durften weiterhin verkehren, mussten aber instand gestellt werden. Anschliessend koordinierte das ASTRA die Rückrufaktion für die betroffenen schweizerischen Fahrzeuge mit dem Fahrzeugimporteur und in der Schweiz verantwortlichen Vertreter des Herstellers, um die Nachrüstung der Fahrzeuge zu garantieren.
Ein vom erstinstanzlichen Gericht in Genf veranlasstes Gutachten ergab, dass ein vom Dieselskandal betroffenes nachgerüstetes Fahrzeug die Abgasnorm um 37 Prozent überschritten hatte. Auf dieser Grundlage ordnete die Genfer Justiz kürzlich die Rückerstattung für das betreffende Fahrzeug an.
In Anbetracht dessen richte ich folgende Fragen an den Bundesrat und danke ihm bereits jetzt für seine Antworten:
1. Hat der Bundesrat nach der Nachrüstung Kontrollen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die NOx-Werte der betroffenen Fahrzeuge der Abgasnorm entsprechen?
2. Ist dem Bundesrat bekannt, ob andere vom Skandal betroffene Fahrzeuge trotz der Instandstellung die Abgasnormen überschreiten?
3. Wie gedenkt der Bundesrat angesichts des genannten Gutachtens sicherzustellen, dass die betroffenen und sich im Verkehr befindlichen Fahrzeuge die Abgasnorm einhalten? Gedenkt er beispielsweise Stichprobenkontrollen zu veranlassen?
4. Wie beurteilt der Bundesrat die Umweltverschmutzung durch diese Fahrzeuge vor und nach der Nachrüstung?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Automobilhersteller VW hat zwischen 2009 und 2014 bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren eine Software eingebaut, mit der die Reduktion des Schadstoffausstosses NOx (Stickoxid) im Realverkehr unwirksam gemacht wurde. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Manipulationen 2015 die Erstimmatrikulation der betroffenen Fahrzeuge in der Schweiz verboten. In der Folge hat das in der Sache federführende deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die vom VW-Konzern unterbreiteten Massnahmen zur Nachbesserung gebilligt und einen Rückruf angeordnet. Gestützt darauf hat das ASTRA das Zulassungsverbot aufgehoben. Die in der Schweiz betroffenen 175'000 Fahrzeuge wurden in die Vertragswerkstätten zurückgerufen und bezüglich Verbrauchs- und Abgasgrenzwerten nachgebessert.
1. Die in Europa harmonisierten Vorschriften (Art. 32 der Richtlinie 2007/46/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge) verlangen, dass diejenige Genehmigungsbehörde die Wiederherstellung der Konformität der Fahrzeuge verantwortet, bei der die Genehmigungen erstellt wurde. Im von der Interpellantin angesprochenen erstinstanzlichen Urteil ist dies das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Dieses Vorgehen schliesst auch sämtliche Messungen, die bei der Typengenehmigung erforderlich sind, mit ein.
Der Bundesrat erachtet eine nachträgliche Einzelfallkontrolle durch das ASTRA als nicht zielführend. Dies, weil der Emissionswert eines gebrauchten Fahrzeugs unter üblichen Fahrbedingungen aufgrund der Abnützung des Gesamtsystems höher ist als jener zum Zeitpunkt der Zulassung durch die Genehmigungsbehörde.
Die von der Manipulation betroffenen 175'000 Fahrzeuge werden jedoch wie alle übrigen Fahrzeuge im Rahmen der periodischen Nachprüfung durch die Strassenverkehrsämter daraufhin kontrolliert, ob das OBD-System (On-Board-Diagnose-System zur Abgasüberwachung) funktioniert.
2. Nein, dem Bundesrat sind keine Fälle bekannt, bei welchen die Typengenehmigungskonformität nach den angeordneten Rückrufen nicht gegeben gewesen wären.
3. Der Bundesrat hat in der Antwort auf die Interpellation Pasquier-Eichenberger (20.4007 Wie will der Bundesrat Adblue-Manipulationen künftig aufdecken?) erwähnt, dass er auch alternative Abgas-Messmethoden (Remote Sensing Detection) im Rahmen eines Projekts prüft, womit eine Überwachung des rollenden Verkehrs möglich ist. Im Projekt wird untersucht, ob damit Einzelfahrzeuge erkannt werden können, die hohe NOx-Emissionen erzeugen. Die Ergebnisse dieser Projektarbeiten dürften voraussichtlich Mitte 2022 vorliegen.
4. Wird festgestellt, dass ein Fahrzeugtyp nicht der genehmigten Ausführung entspricht, muss der Hersteller geeignete Massnahmen zur Wiederherstellung der Konformität gegenüber der Genehmigungsbehörde aufzeigen. Daraufhin ordnet die zuständige Genehmigungsbehörde einen Rückruf für alle Fahrzeuge des entsprechenden Typs an (vgl. Ziff. 1). Der Rückruf wird durch die nationalen Behörden, in der Schweiz durch das ASTRA, überwacht. Fahrzeuge, bei denen innert einem Jahr der Rückruf nicht umgesetzt ist, werden den zuständigen kantonalen Behörden zur Ausserverkehrsetzung gemeldet.
Antwort des Bundesrates.