21.4463 · Postulat · 2021-12-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, angesichts der guten Erfahrungen im In- und Ausland mit der Modularisierung der beruflichen Grundbildung zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, mit der Anerkennung von Teilqualifizierungen den Zugang von Personen mit persönlichen Vermittlungshindernissen zu beruflicher Bildung und in das Berufsleben zu erleichtern.
Begründung
In der Schweiz gibt es rund eine halbe Million Erwachsene ohne berufliche Ausbildung und eine weitere halbe Million mit einer veralteten, vom Arbeitsmarkt nicht mehr nachgefragten oder von der Schweiz nicht anerkannten beruflichen Ausbildung. Zu viele starten zudem mit einer Erfahrung des Scheiterns ins Erwachsenenleben. Das Ziel, den Anteil der jungen Erwachsenen bis 24 mit einem Sek-II-Abschluss auf 95 Prozent zu erhöhen, wird deutlich verfehlt. Laut BFS-Verlaufsstudie erlangen bloss 73 Prozent der Lernenden ihren Abschluss auf direktem Weg. 10 Prozent brechen ihre Ausbildung ganz ab oder erlangen aus anderen Gründen keinen Sek-II-Abschluss.
Für manche Angehörige dieser Gruppen bildet die starre Dauer der beruflichen Grundausbildung von zwei bis vier Jahren (Berufsbildungsgesetz Art. 17.1) eine unüberwindbar hohe Hürde. Wer mitten im Erwachsenenleben steht oder keine positive Bildungserfahrung hat, wird kaum eine volle EBA- oder gar EFZ-Lehre anpacken.
Zwar bieten Artikel 33 und 35 BBG gewisse Möglichkeiten, "andere Qualifikationsverfahren" anzubieten, was in Genf und regional in der Uhren- oder Maschinenindustrie positive Erfahrungen ermöglichte. Die Aussicht, in wenigen Monaten eine anerkannte Teilqualifizierung zu erwerben, ist in der Schweiz aber weit weniger verbreitet als im angelsächsischen und seit einigen Jahren im deutschsprachigen Raum.
Die Aussicht auf eine anerkannte Teilqualifizierung kann für die erwähnten Gruppen die Option schaffen, Bildung nicht länger als Teil des Problems, sondern als Teil der Lösung zu erfahren. In Österreich ermöglicht die "Integrative Berufsausbildung" (Art. 8b Berufsausbildungsgesetz BAG) benachteiligten Jugendlichen, durch eine verlängerte Ausbildungszeit oder den zertifizierten Erwerb von Teilqualifikationen einen beruflichen Abschluss zu erlangen. Auch Deutschland macht mit dem Angebot anerkannter Teilqualifizierungen im "Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung" gute Erfahrungen. Die Arbeitsmarktfähigkeit wird damit erhalten und der Strukturwandel angemessen adressiert.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Ein eidgenössisch anerkannter Berufsabschluss erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und ermöglicht die Teilhabe am lebenslangen Lernen. Gemäss Bundesamt für Statistik verfügten 2019 rund 91 Prozent der bis zu 25-Jährigen in der Schweiz über einen Abschluss auf Sekundarstufe II. Bei den 25 bis 64-Jährigen der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz besassen 2020 knapp 90 Prozent mindestens einen Bildungsabschluss auf Sekundarstufe II.
Die Nach- und Höherqualifizierung von Erwachsenen ist aus wirtschafts-, gesellschafts- und sozialpolitischer Sicht von grosser Bedeutung. In der beruflichen Grundbildung (Sekundarstufe II) kann gemäss Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) die Lehrdauer für besonders befähigte oder vorgebildete Personen oder Personengruppen verkürzt oder für Personen mit besonderen Bedürfnissen verlängert werden (Art. 18 Abs. 1 BBG). Ebenso ist eine Aufteilung der Bildungsinhalte in Module sowie eine Aufteilung des Qualifikationsverfahrens in Teilprüfungen möglich (sogenannt "anderes Qualifikationsverfahren mit aufgeteilter Prüfung"). In der höheren Berufsbildung (Tertiärstufe) sind berufsbegleitende Angebote, welche flexibel auf die individuellen Bedürfnisse der meist berufstätigen Bildungsteilnehmenden abgestimmt werden können, ebenfalls Standard.
Der Berufsabschluss für Erwachsene ist seit 2014 ein Handlungsschwerpunkt der Verbundpartner der Berufsbildung. Erwachsenen stehen verschiedene Wege offen, einen Berufsabschluss der beruflichen Grundbildung zu erreichen: Sie machen eine reguläre oder eine verkürzte berufliche Grundbildung, lassen ihre Bildungsleistungen validieren oder ergänzen ihr Fachwissen und ihre berufsspezifischen Kompetenzen mit Kursen und melden sich anschliessend direkt an die Abschlussprüfung an. Auch gibt es die erwähnten Teilprüfungen ("andere Qualifikationsverfahren mit aufgeteilter Prüfung").
Die Organisationen der Arbeitswelt beobachten die Entwicklungen in ihrer Branche und entwickeln bei Bedarf adäquate Angebote für Erwachsene. Bund und Kantone sorgen unter Berücksichtigung ihrer Zuständigkeiten für gute Rahmenbedingungen, entwickeln diese weiter und begünstigen dadurch Berufswechsel und berufliche Mobilität Erwachsener. So sind im Rahmen der Initiative "Berufsbildung 2030" verschiedene Projekte im Gange. Die Verbundpartner gehen in diesen Projekten beispielsweise die Optimierung der Prozesse der Anrechnung von Bildungsleistungen an oder prüfen, wie mehr erwachsenengerechte Angebote bereitgestellt werden können. Mit der Annahme des Postulats 21.3235 hat sich der Bundesrat zudem bereit erklärt, in einem Bericht darzulegen, wie weit die Etablierung von "anderen Qualifikationsverfahren" wie der Validierung von Bildungsleistungen oder der "Qualifikationsverfahren mit aufgeteilter Prüfung" in der Schweiz ist und was für Instrumente andere Länder in diesem Bereich kennen.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulanten aufgrund der bestehenden Rechtsgrundlagen und der laufenden Arbeiten als erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.