21.4475 · Interpellation · 2021-12-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das Zentrum für Onkologie und Hämatologie der Hirslanden-Klinik Les Grangettes (Genf) und die Universität Oxford haben im September 2021 in "The International Journal of Molecular Sciences" eine Studie veröffentlicht, wonach Aluminiumsalze nun doch eine Gefahr für die Gesundheit insbesondere der Frauen darstellen. Vor dem Hintergrund dieser Studie und den Ausführungen dazu bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
1. Hat der Bundesrat Kenntnis von dieser Studie und will er sie der gleichen kritischen Prüfung unterziehen wie die wissenschaftliche Literatur, die zwischen 2016 und 2020 evaluiert wurde und zum Schluss führte, es bestehe für die Konsumentinnen und Konsumenten kein Krebsrisiko?
2. Wenn ja, will der Bundesrat die Gesetzgebung anpassen, wie er dies in seinem Bericht von 2020 (S. 13) in Aussicht gestellt hat?
3. Ist der Bundesrat auf dem Laufenden über eine Evaluation oder den Beginn einer Prüfung von Seiten des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS)?
4. Könnte die Schweiz im Zusammenhang mit Frage 3 und in Übereinstimmung mit der bereits im Postulat 16.3762 formulierten Frage im Lichte dieser Entdeckungen erwägen, diese Produkte auf ihrem Hoheitsgebiet zu verbieten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 3. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Python 21.4193 "Brustkrebs und Aluminiumsalze in Kosmetika. Wann anerkennen wir endlich den Kausalzusammenhang?" ausgeführt hat, hat er diese neue Studie, die an Zellen von Hamstern durchgeführt wurde, zur Kenntnis genommen (Tenan et al. [2021] Aluminium enters mammalian cells and destabilizes chromosome structure and number). Die Ergebnisse bestätigen die früheren experimentellen Beobachtungen der Forschungsgruppe Mandriota/Sappino: Sie zeigen erneut ein genotoxisches Potenzial und kanzerogene Eigenschaften von Aluminium. Allerdings wurden sie nicht unter Einhaltung der anerkannten wissenschaftlichen Leitlinien für die Bewertung von Kosmetika durchgeführt. Das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) der EU hat bereits mehrere ähnliche Studien ausgewertet und diese in seiner letzten, 2020 publizierten Stellungnahme berücksichtigt. Die Studie bringt keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die vom SCCS nicht bereits berücksichtigt worden wären.
Gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) führen die Ergebnisse der neuen Studie somit zu keiner neuen Gesamtrisikobewertung im Zusammenhang mit der Verwendung von Aluminium in Kosmetika. Es besteht somit kein Grund, die Aussagen im Bericht des Bundesrates vom Juni 2020 und die Schlussfolgerungen des SCCS auf europäischer Ebene in Frage zu stellen.
2. und 4. Da sich die Ergebnisse der neuen Studie nicht auf die Schlussfolgerungen des Berichts des Bundesrates auswirken, beabsichtigt letzterer nicht, Aluminium in Kosmetika zu verbieten. Er weist jedoch darauf hin, dass das SCCS in seiner Stellungnahme von 2020 Höchstkonzentrationen von Aluminium in Antitranspirantien, Lippenpflegeprodukten und Zahnpasta festgelegt hat, die er als gesundheitlich unbedenklich erachtet. Diese Konzentrationen entsprechen denjenigen in den Produkten, die aktuell auf dem Markt sind, die bereits, im Rahmen der Selbstkontrolle, die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleisten müssen. Die Europäische Kommission prüft derzeit, wie die Stellungnahme des SCCS in ihre Gesetzgebung übernommen werden kann (vorgesehen für 2022). Diese Grenzwerte werden gegebenenfalls in die Schweizer Gesetzgebung aufgenommen, um die Gleichwertigkeit mit dem EU-Recht zu wahren.
Antwort des Bundesrates.