21.448 · Parlamentarische Initiative · 2021-05-04
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) soll so geändert werden, dass Krankenkassen für Telefonanrufe oder jede andere Form der Kontaktaufnahme durch ihre Versicherten im Rahmen der Grundversicherung keine überhöhten Kosten mehr verrechnen dürfen.
Begründung
Jede versicherte Person hat es bestimmt schon einmal erlebt, dass ihre Versicherung die Übernahme der Kosten für eine Rechnung aus irgendeinem Grund verweigert hat. Zudem ist heute die Mehrheit der Versicherten in einem Versicherungsmodell versichert, bei dem zuerst die Krankenkasse kontaktiert werden muss, bevor eine ärztliche Leistung in Anspruch genommen werden darf.
Manchmal braucht es zur Klärung der Sachlage einen regen Briefwechsel und Telefongespräche mit den Leistungserbringern.
Es kann sein, dass der Fehler beim Versicherer liegt und dass ein Gespräch zwischen der versicherten Person und dem Versicherer oder ein Telefonanruf nötig wird, um die Situation zu klären. Nicht selten muss man zudem in der Warteschlaufe während mehrerer Minuten - manchmal auch sehr lange - warten, bevor man mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Versicherung sprechen kann.
Viele Kassen zwingen die Versicherten heute, über teure Mehrwertdienstnummern anzurufen, und dies, obwohl doch zu erwarten wäre, dass sie als Anbieter der obligatorischen Grundversicherung ein Gespräch zu einem normalen Telefontarif ermöglichen.
Dieses Problem betrifft nicht nur die Schweiz. So sind in Frankreich die überteuerten Nummern für den Kontakt mit der Krankenversicherung seit dem 1. Juli 2020 verboten. Ein solches Verbot in der Schweiz hätte wohl nur äusserst geringe Auswirkungen auf die Einnahmen der Krankenkassen, zumal diese Einnahmen aus Dienstleistungen stammen, mit denen die Versicherungen gar keine Gewinne sollten erzielen können, und da wir uns bereits jetzt in einem Umfeld befinden, in dem die Prämien die Haushalte Schwierigkeiten haben, die Prämien zu bezahlen.