21.4487 · Interpellation · 2021-12-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im Jahr 2018 wurde die Freilandanwendung der Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam wegen bestätigter Risiken für Honig- und Wildbienen in der europäischen Union und anschliessend in der Schweiz verboten. Die Stoffe dürfen jedoch in der EU und in der Schweiz weiterhin produziert und in Drittstaaten ausgeführt werden. Auch Rückstände in importierten Lebensmitteln sind aufgrund von sogenannten Einfuhrtoleranzen möglich.
Doch im Rahmen der "Farm to Fork"-Strategie ("Vom Hof auf den Tisch") will die EU-Kommission nun diese Einfuhrtoleranzen für Pestizidwirkstoffe, die in der EU nicht mehr zugelassen sind oder strengen Beschränkungen unterliegen, überprüfen. Dabei will sie im Einklang mit den WTO-Handelsregeln neben gesundheitlichen Aspekten neu ausdrücklich auch "globale Umweltbelange" berücksichtigen. Wie aus der Antwort auf eine parlamentarische Frage hervorgeht (E-002974/2021), überarbeitet sie aktuell bereits die Rückstandshöchstgehalte für Clothianidin und Thiamethoxam, die "bekanntermassen für Bienen schädlich" seien. Dabei strebt sie offenbar eine Nulltoleranz an. Weitere Stoffe sollen folgen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird auch die Schweiz die bestehenden Einfuhrtoleranzen für diese Neonicotinoide unter Berücksichtigung der globalen Umweltprobleme, die sie verursachen, anpassen? Strebt sie eine Nulltoleranz für Rückstände dieser Stoffe an?
2. Wird auch die Schweiz ihre Praxis bei der Erteilung und Überprüfung von Einfuhrtoleranzen überarbeiten, insbesondere bei in der Schweiz verbotenen oder strengen Beschränkungen unterliegenden Pflanzenschutzmitteln? Wird sie dabei neben der Gesundheit der Konsumierenden künftig auch andere Aspekte berücksichtigen?
3. Wie sind aus Sicht der Schweiz die bestehenden Einfuhrtoleranzen für Stoffe zu rechtfertigen, die im Inland zum "Schutz der Anwenderinnen und Anwender beim Ausbringen oder zum Schutz der Umwelt" verboten wurden? Auch bei der Anwendung in anderen Ländern schaden diese Stoffe der Gesundheit oder tragen zu globalen Umweltproblemen bei.
Stellungnahme des Bundesrates
1-3. Lebensmittel können heute nur importiert werden, wenn deren Rückstandshöchstgehalte, sogenannte Einfuhrtoleranzen, eingehalten werden. Das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel in der Schweiz und die festgelegten Einfuhrtoleranzen entsprechen der aktuellen Praxis der EU. Dabei werden internationale Vorgaben der WTO und des Codex Alimentarius berücksichtigt (vgl. Antworten auf die Motion 20.3835 Badertscher "Keine gesundheitsschädigenden Rückstände von verbotenen Pflanzenschutzmitteln in importierten Lebensmitteln" und die Interpellation 20.3351 Badertscher "Gesundheitsschädigende Chemikalien. Warum toleriert der Bundesrat Rückstände von verbotenen Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln?"). Im Rahmen dieses Verfahrens werden für die Konsumentinnen und Konsumenten gesundheitlich unbedenkliche Einfuhrtoleranzen festgelegt. Wenn kein für den Verzehr sicherer Rückstandshöchstgehalt bestimmt werden kann, gilt die Nulltoleranz (d.h. keine messbaren Rückstände).
Die EU beschränkt sich in laufenden Überprüfungen von Einfuhrtoleranzen auf verbotene oder nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel, welche für Bienen toxisch sind (Clothianidin, Thiamethoxam). Der Ausgang dieser Überprüfungen ist noch offen, d.h. es ist nicht sicher, ob die EU solche Einfuhrtoleranzen festlegen wird. Andere Aspekte neben dem Konsumentenschutz und dem Risiko für Bienen werden in der EU bislang noch nicht in der Überprüfung von Einfuhrtoleranzen berücksichtigt. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob in Zukunft neben den Aspekten des Konsumentenschutzes auch andere Schutzziele bei der Festlegung von Einfuhrtoleranzen von in der Schweiz verbotenen oder nicht zugelassenen Wirkstoffen berücksichtigt werden sollen. Er wird dabei die Entwicklungen der EU berücksichtigen.
Antwort des Bundesrates.