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21.4524 · Interpellation · 2021-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die vorgeschlagene Pflicht zum Tragen eines Velohelms für Kinder und Jugendliche wird mit der Sicherheit begründet. Es fehlt eine Gesamtbetrachtung über unerwünschte Auswirkungen dieser Massnahme.

Gemäss der Studie von Carpenter und Stehr 2009 hatte die Einführung eines Velohelmobligatoriums in 20 Ländern einen Rückgang der Velonutzung der Jugendlichen zur Folge. Nach der Studie von Clarke 2012 hat das neuseeländische Helmtragegesetz hinsichtlich der Förderung des Radfahrens, der Sicherheit, der Gesundheit, der Unfallentschädigung und der Umweltfragen versagt. Norwegen hatte nach einer Analyse der Strassenverwaltung auf die Einführung einer Helmpflicht verzichtet.

In der Schweiz fahren in der Freizeit und auf dem Schulweg immer weniger Kinder und Jugendliche Velo. Gemäss dem Bericht von BASPO, BAG, BFU, Suva und Netzwerk Gesundheit 2013 zeigen neue wissenschaftliche Studien, dass der gesundheitliche Nutzen regelmässiger körperlicher Aktivität durch Velofahren die möglichen negativen Folgen, die durch Unfälle entstehen, bei weitem überwiegen.

Ein Rückgang der Velonutzung würde nebst gesundheitlichen Aspekten auch die Ziele hinsichtlich klima-neutraler Mobilität gefährden.

Aus obigen Ausführungen frage ich den Bundesrat:

- Wie hoch schätzt der Bundesrat die Unfall verhütende Wirkung der vorgeschlagenen Massnahme ein?

- Was ist der Erkenntnisstand zu den erwünschten und unerwünschten Effekten in Ländern, in denen ein Obligatorium für Kinder und Jugendliche eingeführt wurde?

- Wie schätzt der Bundesrat die Problematik ein, dass Kinder und Jugendlichen, die heute ohne Velohelm fahren, bei einer Helmpflicht auf das Velo als Alltagsverkehrsmittel verzichten würden?

- Wie schätzt der Bundesrat die Folgen für die Gesundheit ein, wenn die Velonutzung bei den Kindern und Jugendlichen später auch bei den Erwachsenen zurück geht?

- Wie gewichtet der Bundesrat die erwünschten Effekten der Sicherheit in Relation zu den unerwünschten Effekten auf die Gesundheit und die nachhaltige Mobilität?

- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass vor der Einführung eines Obligatoriums die unerwünschten Effekte sorgfältig analysiert werden müssen (Forschungsauftrag)?

- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass Massnahmen, welche den Ausbau einer sicheren Veloinfrastruktur beschleunigen, die Sicherheit besonders wirksam erhöhen und gleichzeitig mit Gesundheits- und Klimazielen zu vereinbaren sind.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat setzt sich mit zahlreichen Massnahmen dafür ein, dass Radfahrerinnen und Radfahrer möglichst sicher verkehren können. Im Vordergrund steht eine verbesserte Infrastruktur für Radfahrende. Hier stellt das neue bundesrechtliche Veloweggesetz einen Meilenstein dar. Damit werden die Kantone verpflichtet, Velowegnetze zu planen und zu verwirklichen.

Die Anliegen des Radverkehrs werden auch bei den Verkehrsregeln berücksichtigt: So wurden auf Anfang 2021 das Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrende bei gekennzeichneten Ampeln, die Fahrradstrasse oder das Recht eingeführt, bis zu einem Alter von 12 Jahren das Rad auf dem Trottoir benützen zu dürfen.

Auch ein Velohelm trägt zur Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern bei: Sie sind bei Unfällen besser vor schweren Kopfverletzungen geschützt. Im Rahmen der laufenden SVG-Revision schlägt der Bundesrat deshalb ein Velohelmobligatorium für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre vor, weil diese nicht nur ein besonders hohes Unfallrisiko haben, sondern auch für Kopfverletzungen besonders anfällig sind.

Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:

- Mit einer Helmtragpflicht können pro Jahr rund 12 Kopfverletzungen bei schwerverunfallten Kindern und Jugendlichen im Alter bis 16 Jahren vermieden werden.

- Eine neuere Studie (Jake Olivier et al., 2018, Bicycle Helmets: Systematic Reviews on Legislation, Effects of Legislation on Cycling Exposure, and Risk Compensation) wertete 23 vorhandene Untersuchungen zum Velohelmobligatorium aus. Die Studie kommt zum Schluss, dass die Mehrheit der Belege darauf hindeutet, dass eine Velohelmtragpflicht nicht mit einem Rückgang des Radverkehrs verbunden ist.

-- Ein Rückgang der Velonutzung wirkt sich negativ auf die Gesundheit aus. Auch deshalb muss das sichere und attraktive Radfahren mit umfassenden Massnahmen gefördert werden.

-- Der Bundesrat ist der Auffassung, dass für eine geringere Velonutzung andere Gründe (fehlende Radinfrastruktur, Sicherheitsbedenken usw.) bedeutsamer sind als ein Helmobligatorium. Die erwünschten positiven Effekte eines Velohelmobligatoriums für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre überwiegen mögliche Nachteile deutlich.

-- Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine weitere Forschungsarbeit zu möglichen unerwünschten Auswirkungen eines Velohelmobligatoriums nicht zu neuen Erkenntnissen führen würde. Er unterstützt jedoch die Auffassung, dass die Auswirkungen der Massnahme nach ihrer Einführung sorgfältig evaluiert werden sollen.

-- Ja, der Bundesrat teilt die Auffassung, dass den Infrastrukturmassnahmen ein besonders hohes Gewicht für einen sicheren und attraktiven Radverkehr zukommt. Allerdings zeigt beispielsweise die Situation in Holland, dass diese Massnahme alleine noch nicht zu einem generellen Rückgang des Unfallgeschehens führt.

Antwort des Bundesrates.