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21.4530 · Motion · 2021-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass politische Werbung in den Medien gekennzeichnet werden und für die Nutzerin und den Nutzer klar als solche erkennbar sein muss.

Begründung

In seiner Antwort auf die Interpellation 21.4086 schreibt der Bundesrat, dass die allfälligen negativen Folgen der politischen Online-Werbung für die öffentliche Meinungsbildung zurzeit vernachlässigbar sein dürften. Gleichzeitig anerkennt er, dass die Online-Plattformen der sozialen Medien eine zunehmend wichtige Rolle spielen (2019 wurden sie von 71 Prozent der Bevölkerung genutzt) und dass sie eine wachsende Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung haben.

Im Bericht des Bundesrates zur Tätigkeit der Betreiber von (Kommunikations-)Plattformen anerkennt er zudem, dass die fehlende Transparenz bei der politischen Werbung auf den Online-Plattformen ein grundlegendes Problem darstellt.

Es ist daher vorausschauend, wenn die politische Online-Werbung jetzt reguliert wird, wo sie noch nicht so stark verbreitet ist und vor allem bevor sie zum Problem wird.

Sämtliche Werbung in den sozialen Medien sollte klar als solche gekennzeichnet sein, damit jede Nutzerin und jeder Nutzer klar erkennen kann, dass es sich um bezahlte Werbung handelt.

Weiter sollte politische Werbung der Öffentlichkeit zugänglich sein, und die Daten sollten für wissenschaftliche Auswertungen oder für journalistische Nachforschungen zur Verfügung gestellt werden. Denkbar ist ein Verzeichnis oder eine öffentliche Bibliothek.

Zur Inspiration könnte man auf bereits geltende Gesetze anderer Staaten der Europäischen Union zurückgreifen (Frankreich, Grossbritannien, Italien) oder aber direkt auf die Rechtsvorschriften der Europäischen Union (Verordnung über digitale Dienste).

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Am 17. November 2021 hat der Bundesrat einen Bericht des BAKOM unter Mitwirkung der Bundeskanzlei zur Kenntnis genommen, der unter dem Titel "Intermediäre und Kommunikationsplattformen. Auswirkungen auf die öffentliche Kommunikation und Ansätze einer Governance" publiziert wurde (https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/digital-und-internet/digitale-kommunikation/kommunikationsplattformen.html). Der Bericht ortet u.a. mangelnde Rechte für Nutzerinnen und Nutzer und die Intransparenz der Plattformen als Problembereiche. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage der Deklaration politischer Werbung im Bericht angesprochen.

Angesichts der im Bericht dargestellten Schlussfolgerungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die gesellschaftliche Einbindung und Governance der neuen Intermediäre einer breiten öffentlichen Debatte bedarf. Zudem hat der Bundesrat im Anschluss an die Veröffentlichung des Berichtes beim UVEK ein Aussprachepapier in Auftrag gegeben, das untersucht, ob und wie Kommunikationsplattformen reguliert werden könnten. Dieses Papier wird auch das Anliegen der Motion behandeln und dem Bundesrat Ende 2022 vorgelegt werden. Dem Ergebnis dieser Arbeiten ist nicht vorzugreifen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.