21.4532 · Interpellation · 2021-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Inwiefern kann die Schweiz vom Digital Services Act der EU profitieren? Was müsste die Schweiz selbst noch gesetzlich regeln?
Neben dem Digital Services Act haben diverse europäische Länder eigene, ergänzende Gesetze in diesem Themen-Bereich erlassen. Welche haben sich aus Sicht des Bundesrates besonders bewährt? Gibt es aus Sicht des Bundesrates besonders wichtige Orientierungspunkte anderer Länder?
Massnahmen in den vom Bericht genannten Bereichen würden diverse Rechtsgebiete betreffen. In welchen Bereichen sieht der Bundesrat besonders dringlichen Handlungsbedarf, insbesondere aus der Perspektive der direkten Demokratie der Schweiz und ihrer besonders lebendigen politischen Öffentlichkeit?
Datenzugang für Forschende: Wie kann die Schweiz sicherstellen, dass ihre interessierten Wissenschaftler*innen nicht "abgehängt" werden - insbesondere aufgrund der Tatsache, dass für andere europäische Länder ausgebaute Berichterstattungspflichten der Plattformen und damit ein gewisser Zugang zu Daten bestehen?
Verschiedene europäische Länder haben eigentliche Offensiven gegen Hassrede unternommen, teilweise auch mit neuen Tatbeständen. Ist die aus Sicht des Bundesrates auch für die Schweiz eine Option? Wo liegen spezifische Lücken und Bedürfnisse in der Schweiz?
Die Schweiz zeichnet sich durch den Föderalismus und die grosse Verantwortung der Kanton in gewissen Bereichen aus. In welchen Bereichen der zentralen Themen der Plattformregulierung (Hassrede, Falschinformation, Transparenz) kommt den Kantonen eine spezifische Rolle zu bzw. müssten diese in die Regulierungsbestrebungen miteinbezogen werden?
Welchen Handlungsbedarf besteht bei der Unterstützung von Opfern?
Stellungnahme des Bundesrates
Am 17. November 2021 hat der Bundesrat einen Bericht des BAKOM unter Mitwirkung der Bundeskanzlei zur Kenntnis genommen, der unter dem Titel "Intermediäre und Kommunikationsplattformen. Auswirkungen auf die öffentliche Kommunikation und Ansätze einer Governance" publiziert wurde (https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/digital-und-internet/digitale-kommunikation/kommunikationsplattformen.html). Der Bericht behandelt u.a. die bestehende und geplante Regulierung der digitalen Intermediäre in der Schweiz und dem europäischen Ausland im Hinblick auf die georteten Problembereiche Hassrede, Falschinformation und Intransparenz.
Im Anschluss an die Veröffentlichung des Berichtes hat der Bundesrat beim UVEK ein Aussprachepapier in Auftrag gegeben, das untersucht, ob und wie Kommunikationsplattformen reguliert werden könnten. Dieses Papier wird auch das Anliegen der Interpellation behandeln und dem Bundesrat Ende 2022 vorgelegt werden. Dem Ergebnis dieser Arbeiten ist nicht vorzugreifen.
Zudem hat die sicherheitspolitische Kommission des Ständerates den Bundesrat mit dem Postulat 21.3450 "Hassreden. Bestehen gesetzliche Lücken?" beauftragt, bis Mitte 2023 einen Bericht zum Regulierungsbedarf vorzulegen. Der beim UVEK (BAKOM) in Auftrag gegebene Bericht wird den gesetzgeberischen Handlungsbedarf in diesem Bereich abklären ebenso wie mögliche Massnahmen im Bereich der Opferhilfe.
Der Digital Services Act (DSA) ist noch in Arbeit. Einmal verabschiedet, könnten bestimmte Vorgaben des DSA, z.B. im Bereich der Inhaltsmoderation, auch über die EU-Grenzen hinweg, so auch in der Schweiz, Wirkung zeigen. Andere Verpflichtungen aus dem DSA, wie etwa länderspezifische Berichterstattungen oder den Datenzugang für Forschende, werden die Intermediäre hingegen kaum von sich aus für Drittländer übernehmen.
Grundsätzlich ist Strafverfolgung Sache der Kantone. Sie müssen daher in allfällige Regulierungsbestrebungen miteinbezogen werden, zumindest was polizeiliche Aspekte anbelangt.
Antwort des Bundesrates.