21.4538 · Interpellation · 2021-12-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf meine Interpellation 21.3556 erklärt, dass die Bewirtschaftung organischer Böden zuweilen nur noch kurz- bis mittelfristig möglich sein wird. Er anerkennt also, dass die Bewirtschaftungsarten und -strukturen vor einem radikalen Wandel stehen.
1. Was unternimmt der Bundesrat, um diese strukturelle Veränderung in der Landwirtschaft einzuleiten?
2. Wird die Empfehlung von Agroscope befolgt, die Versorgungssicherheitsbeiträge stärker auf den nachhaltigen Schutz der Ressourcen auszurichten? Wenn ja, mittels welcher Indikatoren?
3. Wie werden Anreize für eine intensive Produktion auf organischen Böden vermieden (Bodenstrategie Schweiz, SL 12) oder so festgelegt, dass Kulturen auf feuchten Böden oder die Verwendung für die CO2-Kompensation finanziell interessant sind (wie im NFP 68 vorgeschlagen, Thematische Synthese 2, S. 65)?
4. Ist vorgesehen, die Versorgungssicherheitsbeiträge für die Produktion auf organischen Böden abzuschaffen, wenn diese Produktion die Versorgung der Bevölkerung mittelfristig nicht sicherstellen kann? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, innert welcher Frist?
5. Ist vorgesehen, die für die verbesserte Bewirtschaftung der organischen Böden gewährten Beiträge für Strukturverbesserungen an die Voraussetzung zu knüpfen, dass die gelöste organische Substanz im Boden erhalten bleibt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, innert welcher Frist?
6. Aus dem Agrarbericht 2020 geht hervor, dass für Strukturverbesserungen in den Bereichen Boden und Wasser Beiträge in der Höhe von 3,708 Millionen Franken ausgerichtet wurden. Weiss der Bundesrat, welcher Anteil davon für Massnahmen zur Wiedervernässung der organischen Böden gewährt werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie gross ist dieser Anteil?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Am 12. Februar 2020 hat der Bundesrat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+; BBl 2020 3955) verabschiedet. Das Parlament hat in der Wintersession 2020 bzw. der Frühlingssession 2021 beschlossen, die Beratung der AP22+ zu sistieren, bis der Bundesrat in Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 einen Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vorgelegt hat.
Mit den Postulaten wurde der Bundesrat unter anderem beauftragt, die Aspekte der Erhaltung des Selbstversorgungsgrades und der Erweiterung der Agrarpolitik in Richtung einer ganzheitlichen Politik für gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion zu vertiefen. Der Postulatsbericht wird voraussichtlich Mitte 2022 vom Bundesrat verabschiedet.
2 und 4. Basierend auf der Evaluation der Ausgestaltung und Wirkung der Versorgungssicherheitsbeiträge von Agroscope hat der Bundesrat in seiner Botschaft zur AP22+ vorgeschlagen, die finanziellen Mittel für die Versorgungssicherheitsbeiträge zu reduzieren und in die Produktionssystembeiträge umzulagern. Damit will der Bundesrat die ökologische Effektivität der agrarpolitischen Massnahmen verbessern und die finanziellen Mitteln zielgerichteter einsetzen. Das Parlament hat im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 gewisse Elemente der sistierten AP22+ im Bereich Pflanzenschutz und Nährstoffe (z.B. Absenkpfad für Risiken von Pflanzenschutzmitteln, Absenkpfad für Nährstoffverluste) auf Gesetzesstufe bereits umgesetzt.
3. Organische Böden eignen sich agronomisch besonders für den Anbau anspruchsvoller Kulturen wie Gemüse. Möglichkeiten und Grenzen von finanziellen Anreizsystemen zur alternativen Nutzung organsicher Böden durch Direktzahlungen und CO2-Kompensationszahlungen werden vom Bundesrat derzeit im Bericht in Erfüllung des Postulats 19.3639 "Kohlenstoffsequestrierung in Böden" erarbeitet.
5. Bei der Vergabe von Strukturverbesserungsbeiträgen an Bodenaufwertungen auf organischen Böden werden bereits heute nur Massnahmen unterstützt, die eine langfristige Bewirtschaftbarkeit der Böden ermöglichen. Das beinhaltet auch die Verlangsamung des Abbaus der organischen Substanz. Vorausgesetzt wird zudem, dass die Projekte durch bodenkundlich qualifizierte Fachpersonen geplant und begleitet werden. Die Projekte werden durch die Experten des BLW dahingehend beurteilt.
Um auf diesem Gebiet weitere Erkenntnisse zu gewinnen, unterstützt das BLW ein Ressourcenprojekt "Bodenverbesserung Seeland", das aufzeigen soll, welche Massnahmen auf welchen Flächen zielführend sind.
Im Rahmen von Drainagesanierungen werden Gesamtentwässerungskonzepte, welche explizit auch Überlegungen zu Wiedervernässungen beinhalten müssen, mit erhöhten Strukturverbesserungsbeiträgen unterstützt. Damit wird bei den Projektträgern ein Anreiz geschaffen, Wiedervernässungen in die Überlegungen miteinzubeziehen.
6. Bis heute sind noch keine Bundesmittel als Strukturverbesserungssubventionen in die Wiedervernässung von landwirtschaftlich genutzten Böden geflossen. Eine Unterstützung der Überführung von konventionell bewirtschafteten Flächen in ein alternatives Produktionssystem (z. B. Feuchtackerbau) ist möglich, sofern diese Stossrichtung auch auf kantonaler Ebene unterstützt wird und entsprechende Projekte beim BLW eingereicht werden. Momentan ist unter der Federführung des BAFU das Projekt "Feuchtackerflächen" in der Abschlussphase. Die daraus resultierende Entscheidhilfe, um bei drainierten Flächen eine umfassende Interessenabwägung durchzuführen, wird zurzeit getestet. Diese soll ermöglichen, auf drainierten organischen Böden die richtigen Massnahmen zu treffen und allenfalls die Flächen wiederzuvernässen.
Antwort des Bundesrates.